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Sozioökonomische Ausgangslage und SWOT-Analyse für das

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EFRE Ziel 2 – Niedersachsen, Stand: 10.11.2006<br />

• (Computer-) Animation<br />

• Konvergenz der Medien / Informationstechnologien der Zukunft<br />

4.2.5 Priorität 4: Technische Hilfe<br />

Ziel des Einsatzes der Technischen Hilfe ist die Schaffung der Voraussetzungen <strong>für</strong> die effiziente<br />

Umsetzung von Interventionen sowie Begleitung <strong>und</strong> Durchführung von Informations- <strong>und</strong> Publizitätsmaßnahmen.<br />

Um mit den Strukturfondsmitteln einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erzielen, werden vor,<br />

während <strong>und</strong> nach dem Programmzeitraum Bewertungen durchgeführt. Die Bewertungen liefern<br />

zugleich die Basis <strong>für</strong> evtl. notwendige Programmanpassungen.<br />

Daneben sollen Mittel zur Verbesserung der Informations- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt<br />

werden, um <strong>das</strong> Programm sowie den Einsatz von EU-Mitteln einer breiten Öffentlichkeit - <strong>und</strong><br />

damit potenziellen Endbegünstigten - bekannt zu machen. Um eine möglichst rasche <strong>und</strong> reibungslose<br />

Programmabwicklung zu gewährleisten, ist die da<strong>für</strong> notwendige technische Ausstattung<br />

vorzuhalten.<br />

Gefördert werden sollen zum einen Maßnahmen der Beratung <strong>und</strong> Information, z.B.<br />

∗ Maßnahmen zur Koordinierung, Information, Ausbildung (Vermittlung praktischer Erfahrungen),<br />

Stärkung <strong>und</strong> Beratung der regionalen Behörden, insbesondere auch hinsichtlich des<br />

integrierten Einsatzes der Strukturfondsmittel bei dazu geeigneten Fördervorhaben<br />

∗ Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen über bzw. zur Vorbereitung von öffentli-<br />

chen Fördermaßnahmen sowie Beratung, Information <strong>und</strong> Unterstützung der Antragsteller<br />

z.B. durch beauftragte Beratungsfirmen, Wirtschaftsfördergesellschaften <strong>und</strong> Banken bei<br />

der Vorbereitung <strong>und</strong> Abwicklung konkreter Vorhaben<br />

∗ Erfahrungsaustausch.<br />

Zum anderen sollen Maßnahmen der Bewertung gefördert werden:<br />

∗ Ausarbeitung <strong>und</strong> Fortentwicklung eines effizienten Informations-, Berichts-, Kontroll- <strong>und</strong><br />

Indikatorsystems <strong>für</strong> die Begleitung, Bewertung <strong>und</strong> Finanzkontrolle zur Erhebung von Daten<br />

zu den finanziellen, materiellen <strong>und</strong> Wirkungsindikatoren<br />

∗ Sonderstudien <strong>und</strong> <strong>Analyse</strong>n<br />

Darüber hinaus soll eine Förderung bei Anschaffung <strong>und</strong> Errichtung rechnergestützter Systeme <strong>für</strong><br />

die Verwaltung, Begleitung <strong>und</strong> Bewertung erfolgen.<br />

4.3 Berücksichtigung der Querschnittsziele<br />

Die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern zählt zu den gr<strong>und</strong>legenden Werten der Gemeinschaft<br />

<strong>und</strong> ist auf nationaler Ebene jeweils im Artikel 3 GG der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong><br />

der niedersächsischen Verfassung verankert. Wie bereits im Nationalen Strategischen Rahmenplan<br />

dargelegt, ist die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern eine wichtige Bedingung, um<br />

Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong> Beschäftigung zu stärken <strong>und</strong> zur Verwirklichung der Neu-<br />

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