Sozioökonomische Ausgangslage und SWOT-Analyse für das
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EFRE Ziel 2 – Niedersachsen, Stand: 10.11.2006<br />
• (Computer-) Animation<br />
• Konvergenz der Medien / Informationstechnologien der Zukunft<br />
4.2.5 Priorität 4: Technische Hilfe<br />
Ziel des Einsatzes der Technischen Hilfe ist die Schaffung der Voraussetzungen <strong>für</strong> die effiziente<br />
Umsetzung von Interventionen sowie Begleitung <strong>und</strong> Durchführung von Informations- <strong>und</strong> Publizitätsmaßnahmen.<br />
Um mit den Strukturfondsmitteln einen möglichst hohen Wirkungsgrad zu erzielen, werden vor,<br />
während <strong>und</strong> nach dem Programmzeitraum Bewertungen durchgeführt. Die Bewertungen liefern<br />
zugleich die Basis <strong>für</strong> evtl. notwendige Programmanpassungen.<br />
Daneben sollen Mittel zur Verbesserung der Informations- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt<br />
werden, um <strong>das</strong> Programm sowie den Einsatz von EU-Mitteln einer breiten Öffentlichkeit - <strong>und</strong><br />
damit potenziellen Endbegünstigten - bekannt zu machen. Um eine möglichst rasche <strong>und</strong> reibungslose<br />
Programmabwicklung zu gewährleisten, ist die da<strong>für</strong> notwendige technische Ausstattung<br />
vorzuhalten.<br />
Gefördert werden sollen zum einen Maßnahmen der Beratung <strong>und</strong> Information, z.B.<br />
∗ Maßnahmen zur Koordinierung, Information, Ausbildung (Vermittlung praktischer Erfahrungen),<br />
Stärkung <strong>und</strong> Beratung der regionalen Behörden, insbesondere auch hinsichtlich des<br />
integrierten Einsatzes der Strukturfondsmittel bei dazu geeigneten Fördervorhaben<br />
∗ Maßnahmen zur Verbreitung von Informationen über bzw. zur Vorbereitung von öffentli-<br />
chen Fördermaßnahmen sowie Beratung, Information <strong>und</strong> Unterstützung der Antragsteller<br />
z.B. durch beauftragte Beratungsfirmen, Wirtschaftsfördergesellschaften <strong>und</strong> Banken bei<br />
der Vorbereitung <strong>und</strong> Abwicklung konkreter Vorhaben<br />
∗ Erfahrungsaustausch.<br />
Zum anderen sollen Maßnahmen der Bewertung gefördert werden:<br />
∗ Ausarbeitung <strong>und</strong> Fortentwicklung eines effizienten Informations-, Berichts-, Kontroll- <strong>und</strong><br />
Indikatorsystems <strong>für</strong> die Begleitung, Bewertung <strong>und</strong> Finanzkontrolle zur Erhebung von Daten<br />
zu den finanziellen, materiellen <strong>und</strong> Wirkungsindikatoren<br />
∗ Sonderstudien <strong>und</strong> <strong>Analyse</strong>n<br />
Darüber hinaus soll eine Förderung bei Anschaffung <strong>und</strong> Errichtung rechnergestützter Systeme <strong>für</strong><br />
die Verwaltung, Begleitung <strong>und</strong> Bewertung erfolgen.<br />
4.3 Berücksichtigung der Querschnittsziele<br />
Die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern zählt zu den gr<strong>und</strong>legenden Werten der Gemeinschaft<br />
<strong>und</strong> ist auf nationaler Ebene jeweils im Artikel 3 GG der B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong><br />
der niedersächsischen Verfassung verankert. Wie bereits im Nationalen Strategischen Rahmenplan<br />
dargelegt, ist die Gleichstellung von Frauen <strong>und</strong> Männern eine wichtige Bedingung, um<br />
Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong> Beschäftigung zu stärken <strong>und</strong> zur Verwirklichung der Neu-<br />
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