Motorradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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hält Lücken, die die Fahrzeughersteller ausnutzen<br />
[26].<br />
Inwieweit sich die genannten Fahrzeugeigenschaften<br />
im realen Verkehrsgeschehen tatsächlich unfallbzw.<br />
verletzungsverschärfend auswirken, kann<br />
mangels Daten nicht gesagt werden.<br />
3.2 Möglichkeiten der Prävention<br />
Gegenwärtig ist der Partnerschutz <strong>für</strong> leicht verletzliche<br />
Verkehrsteilnehmende bei den meisten<br />
Fahrzeugen als völlig ungenügend zu bezeichnen.<br />
Zwar wurden in den letzten Jahren verstärkte Anstrengungen<br />
unternommen, um die Sicherheit<br />
auch <strong>für</strong> Kollisionsgegner zu steigern. Die entsprechenden<br />
technischen Massnahmen an der<br />
Fahrzeugfront wie sicherheitsoptimierte Frontschutzbügel,<br />
Erhöhung des Deformationswegs<br />
unterhalb der Motorhaube, aktive Anhebung der<br />
Motorhaube im Kollisionsfall, Aussenairbags, elastischere<br />
Stossfänger usw. sind jedoch auf Kollisionen<br />
mit Fussgängern ausgerichtet. Da sich der typische<br />
Unfallablauf bei Kollisionen mit Fussgängern von<br />
jenen mit Motorrädern deutlich unterscheidet,<br />
muss davon ausgegangen werden, dass die Wirksamkeit<br />
der besagten Massnahmen bei Zusammenstössen<br />
mit Motorrädern relativ bescheiden ausfallen,<br />
insbesondere bei schweren Motorradunfällen.<br />
Die bisherigen Anstrengungen zur Entwicklung<br />
und Prüfung von spezifischen Fahrzeugtechnologien<br />
zur Steigerung der Motorradsicherheit sind<br />
sehr gering [63].<br />
Im Gegensatz zur Fahrzeugfront sind die gefährlichsten<br />
Aufprallstellen (wie Dachkante und Seitensäule)<br />
bei Fahrzeugen nur schwer entschärfbar, da<br />
eine hohe Festigkeit hier <strong>für</strong> den Insassenschutz<br />
unabdingbar ist. Somit könnte höchstens die An-<br />
zahl von Personenwagen mit einer grossen Fahrzeughöhe<br />
reduziert werden. Bei geringer Fahrzeughöhe<br />
besteht nämlich die Möglichkeit, dass<br />
die Motorradfahrenden im Fall einer Kollision über<br />
das Fahrzeug hinweg geschleudert werden und<br />
nicht mit voller Wucht gegen das Fahrzeug prallen.<br />
Bei Lastwagen besteht die Gefahr, dass Motorradfahrer<br />
nach einem seitlichen Aufprall unter das<br />
Fahrzeug geraten und überfahren werden. Deshalb<br />
müssen Lastwagen der Klassen N2 und N3 mit einem<br />
seitlichen Unterfahrschutz (gemäss ECE-<br />
Reglement Nr. 7333 ) ausgerüstet sein (Art. 104<br />
VTS). Da gegenwärtig auch offene Konstruktionen<br />
erlaubt sind (wie z. B. zwei Planken mit einem Abstand<br />
von maximal 30 cm), müssten die Vorschriften<br />
verschärft werden. Durch eine flächige Schutzvorrichtung<br />
könnte verhindert werden, dass sich<br />
Motorradfahrer verhaken können. Zudem sind die<br />
Systeme zu wenig stabil um der Aufprallenergie<br />
eines seitlich kollidierenden Motorrads Stand zu<br />
halten [26].<br />
3.3 Umsetzung in der Schweiz<br />
Da Motorräder im Rahmen der Anstrengungen zur<br />
Steigerung des Partnerschutzes von mehrspurigen<br />
Motorfahrzeugen bislang kaum berücksichtigt wurden,<br />
besteht noch dringender Forschungs- und<br />
Entwicklungsbedarf. Die Automobilindustrie müsste<br />
motiviert werden, auch in diesem Bereich neue<br />
Schutzmöglichkeiten zu erarbeiten. Der Vernachlässigung<br />
des Partnerschutzes als Folge der Priorisierung<br />
des Insassenschutzes muss entgegengewirkt<br />
werden. Hier bedarf es der internationalen<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
33 ECE-Reglement Nr. 73 vom 1. Januar 1988 über einheitliche<br />
Vorschriften <strong>für</strong> die Genehmigung von schweren Motorwagen,<br />
Anhängern und Sattelanhängern hinsichtlich ihres Seitenschutzes<br />
(seitliche Schutzvorrichtung) (Richtlinie<br />
89/297/EWG)<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 05 Kollisionsfahrzeuge (Autor: Mario Cavegn) 109