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Motorradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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hält Lücken, die die Fahrzeughersteller ausnutzen<br />

[26].<br />

Inwieweit sich die genannten Fahrzeugeigenschaften<br />

im realen Verkehrsgeschehen tatsächlich unfallbzw.<br />

verletzungsverschärfend auswirken, kann<br />

mangels Daten nicht gesagt werden.<br />

3.2 Möglichkeiten der Prävention<br />

Gegenwärtig ist der Partnerschutz <strong>für</strong> leicht verletzliche<br />

Verkehrsteilnehmende bei den meisten<br />

Fahrzeugen als völlig ungenügend zu bezeichnen.<br />

Zwar wurden in den letzten Jahren verstärkte Anstrengungen<br />

unternommen, um die Sicherheit<br />

auch <strong>für</strong> Kollisionsgegner zu steigern. Die entsprechenden<br />

technischen Massnahmen an der<br />

Fahrzeugfront wie sicherheitsoptimierte Frontschutzbügel,<br />

Erhöhung des Deformationswegs<br />

unterhalb der Motorhaube, aktive Anhebung der<br />

Motorhaube im Kollisionsfall, Aussenairbags, elastischere<br />

Stossfänger usw. sind jedoch auf Kollisionen<br />

mit Fussgängern ausgerichtet. Da sich der typische<br />

Unfallablauf bei Kollisionen mit Fussgängern von<br />

jenen mit Motorrädern deutlich unterscheidet,<br />

muss davon ausgegangen werden, dass die Wirksamkeit<br />

der besagten Massnahmen bei Zusammenstössen<br />

mit Motorrädern relativ bescheiden ausfallen,<br />

insbesondere bei schweren Motorradunfällen.<br />

Die bisherigen Anstrengungen zur Entwicklung<br />

und Prüfung von spezifischen Fahrzeugtechnologien<br />

zur Steigerung der Motorradsicherheit sind<br />

sehr gering [63].<br />

Im Gegensatz zur Fahrzeugfront sind die gefährlichsten<br />

Aufprallstellen (wie Dachkante und Seitensäule)<br />

bei Fahrzeugen nur schwer entschärfbar, da<br />

eine hohe Festigkeit hier <strong>für</strong> den Insassenschutz<br />

unabdingbar ist. Somit könnte höchstens die An-<br />

zahl von Personenwagen mit einer grossen Fahrzeughöhe<br />

reduziert werden. Bei geringer Fahrzeughöhe<br />

besteht nämlich die Möglichkeit, dass<br />

die Motorradfahrenden im Fall einer Kollision über<br />

das Fahrzeug hinweg geschleudert werden und<br />

nicht mit voller Wucht gegen das Fahrzeug prallen.<br />

Bei Lastwagen besteht die Gefahr, dass Motorradfahrer<br />

nach einem seitlichen Aufprall unter das<br />

Fahrzeug geraten und überfahren werden. Deshalb<br />

müssen Lastwagen der Klassen N2 und N3 mit einem<br />

seitlichen Unterfahrschutz (gemäss ECE-<br />

Reglement Nr. 7333 ) ausgerüstet sein (Art. 104<br />

VTS). Da gegenwärtig auch offene Konstruktionen<br />

erlaubt sind (wie z. B. zwei Planken mit einem Abstand<br />

von maximal 30 cm), müssten die Vorschriften<br />

verschärft werden. Durch eine flächige Schutzvorrichtung<br />

könnte verhindert werden, dass sich<br />

Motorradfahrer verhaken können. Zudem sind die<br />

Systeme zu wenig stabil um der Aufprallenergie<br />

eines seitlich kollidierenden Motorrads Stand zu<br />

halten [26].<br />

3.3 Umsetzung in der Schweiz<br />

Da Motorräder im Rahmen der Anstrengungen zur<br />

Steigerung des Partnerschutzes von mehrspurigen<br />

Motorfahrzeugen bislang kaum berücksichtigt wurden,<br />

besteht noch dringender Forschungs- und<br />

Entwicklungsbedarf. Die Automobilindustrie müsste<br />

motiviert werden, auch in diesem Bereich neue<br />

Schutzmöglichkeiten zu erarbeiten. Der Vernachlässigung<br />

des Partnerschutzes als Folge der Priorisierung<br />

des Insassenschutzes muss entgegengewirkt<br />

werden. Hier bedarf es der internationalen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

33 ECE-Reglement Nr. 73 vom 1. Januar 1988 über einheitliche<br />

Vorschriften <strong>für</strong> die Genehmigung von schweren Motorwagen,<br />

Anhängern und Sattelanhängern hinsichtlich ihres Seitenschutzes<br />

(seitliche Schutzvorrichtung) (Richtlinie<br />

89/297/EWG)<br />

bfu-Sicherheitsdossier Nr. 05 Kollisionsfahrzeuge (Autor: Mario Cavegn) 109

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