Motorradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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ebene sicherzustellen, dass alle kantonalen und<br />
kommunalen Baugesetze die Forderung enthalten,<br />
die Infrastruktur müsse dem aktuellen Stand der<br />
Technik entsprechen mit dem Ziel, Unfälle möglichst<br />
auszuschliessen bzw. höchstens geringe Folgen<br />
<strong>für</strong> Leib und Leben der Unfallbeteiligten zu<br />
bewirken.<br />
6.5 Rechtliche Möglichkeiten zur Einforderung<br />
und Umsetzung adäquater<br />
Infrastruktur<br />
Grundsätzlich besagt Art. 58 OR47 , dass der Eigentümer<br />
eines Gebäudes oder eines andern Werkes<br />
den Schaden zu ersetzen hat, den diese infolge von<br />
fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von<br />
mangelhafter Unterhaltung verursachen. Das Gemeinwesen<br />
als Eigentümer von Strassen könnte<br />
demnach theoretisch eingeklagt werden, wenn der<br />
oben genannte Sachverhalt zutrifft. In der Praxis<br />
findet dieser Artikel im Zusammenhang mit Strassenverkehrsinfrastruktur<br />
heute selten bis kaum<br />
Anwendung. Die damit verbundenen Hürden,<br />
insbesondere die finanziellen Risiken, sind zu gross.<br />
In der Regel finden sich auch keine finanzkräftigen<br />
Interessengemeinschaften, die bereit wären, eine<br />
Person durch einen solchen Prozess zu begleiten.<br />
Wenn auf Bundesebene allerdings eine Grundlage<br />
entstehen sollte, die Gemeinwesen aller drei Ebenen<br />
verpflichtet, eine Strasseninfrastruktur, die<br />
Unfälle ganz oder zumindest schwere Unfallfolgen<br />
vermeidet, zu schaffen und zu betreiben, könnte<br />
die Haftung des Gemeinwesens aus Art. 58 OR <strong>für</strong><br />
mangelhafte Infrastruktur eine ganz neue Bedeutung<br />
erhalten. Eine abschliessende Beurteilung ist<br />
heute noch nicht möglich, da dies abhängig ist von<br />
⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />
47 Obligationenrecht vom 30. März 1911, SR 220<br />
der konkreten Ausformulierung eines entsprechenden<br />
Gesetzesartikels.<br />
Der Bund könnte auch die konkrete Umsetzung<br />
von infrastrukturellen Massnahmen <strong>für</strong> den <strong>Motorradverkehr</strong><br />
vermehrt unterstützen. Der Infrastrukturfonds<br />
sieht Beiträge <strong>für</strong> die Substanzerhaltung<br />
der Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen<br />
vor, sodass wenigstens in diesen Gebieten<br />
motorradspezifische Sicherheitsmassnahmen auf<br />
diese Weise finanziert werden könnten.<br />
6.6 In Verwaltung und Politik die Bedeutung<br />
der Infrastruktur <strong>für</strong> die<br />
<strong>Verkehrssicherheit</strong> aufwerten<br />
Behörden sind <strong>für</strong> die Aspekte der Motorradsicherheit<br />
zu sensibilisieren.<br />
Mit den zuständigen Behörden ist eine enge Zusammenarbeit<br />
und regelmässiger Kontakt seitens der<br />
Fachstellen zu pflegen. Dabei gilt es, die Behörden <strong>für</strong><br />
die Bedeutung der Infrastruktur <strong>für</strong> die Sicherheit<br />
der motorisierten Zweiradfahrenden zu sensibilisieren.<br />
Im Vordergrund stehen dabei folgende Aktivitäten:<br />
Fachtechnische Beratungen zu sicherheitsrelevanten<br />
Themen<br />
Fachtechnische Unterstützung von Projekten<br />
Regelmässige Veranstaltung von Kolloquien/<br />
Weiterbildungskursen/Foren<br />
Publikationen in Fachzeitschriften<br />
Sensibilisierung der Geldgeber in der Verwaltung<br />
<strong>für</strong> die sicherheitstechnischen Anliegen<br />
der Motorräder mit dem Ziel, Forschungen <strong>für</strong><br />
offene Fragestellungen zu ermöglichen.<br />
bfu-Sicherheitsdossier Nr. 05 Infrastruktur (Autor: Gianantonio Scaramuzza) 127