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Motorradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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Die in der Schweizer Norm SN 640 273 [131]<br />

(Tabelle 33) enthaltenen Grundsätze basieren explizit<br />

auf den in Kap. IX.5.1.2, S. 123 enthaltenen<br />

Forderungen. In jener Norm sind Motorräder nicht<br />

ausdrücklich erwähnt, weil diese Prinzipien <strong>für</strong> den<br />

gesamten motorisierten Individualverkehr gültig<br />

sind. Genauso ist in der Schweizer Norm<br />

SN 640 251 [132] die Forderung bezüglich Rechtsabbiegespur<br />

enthalten. Insbesondere wird darin<br />

gefordert, dass ein Knoten mit Rechtsabbiegespur<br />

mit Lichtsignalanlage betrieben werden muss.<br />

Auch bezüglich Kreuzungen kann somit festgehalten<br />

werden, dass eine sichere Benutzung der Infrastruktur<br />

möglich ist, wenn die Kreuzungen den<br />

sicherheitstechnischen Anforderungen (Sichtweiten<br />

und Knotenformen) der VSS-Normen entsprechen.<br />

6. Umsetzung in der Schweiz<br />

In Tabelle 34, S. 128 sind mögliche Massnahmen<br />

und deren Empfehlung <strong>für</strong> die Schweiz dargestellt.<br />

6.1 Aspekte der Motorräder in den VSS-<br />

Normen<br />

Die Anliegen der Motorräder sind in den VSS-Normen<br />

nur am Rande wiederzufinden (z. B. in den<br />

Normen zum Lichtraumprofil). Oder sie sind implizit<br />

enthalten (Geschwindigkeit als Projektierungselement).<br />

Nennenswert ist die Berücksichtigung der<br />

Motorräder in der VSS-Norm [119]. Die Anforderungen<br />

zur Griffigkeit sind in der Schweizer Norm<br />

Tabelle 33<br />

Minimale Knotensichtweiten auf Motorfahrzeuge nach massgebender<br />

Knotenzufahrtsgeschwindigkeit der vortrittsberechtigten<br />

Motorfahrzeuge<br />

Knotensichtweite<br />

[m]<br />

Knotenzufahrtsgeschwindigkeit [km/h]<br />

20 30 40 50 60 70 80<br />

10–<br />

20<br />

20–<br />

35<br />

Quelle: Schweizer Norm SN 640 273<br />

35–<br />

50<br />

50–<br />

70<br />

70–<br />

90<br />

90–<br />

110<br />

120–<br />

140<br />

SN 640 511 ausreichend und berücksichtigen somit<br />

mittelbar die Sicherheit der Motorradfahrer. Bezüglich<br />

Kollision mit festen Objekten ist die Schweizer Norm<br />

SN 640 561 entsprechend den Empfehlungen der<br />

bfu-Ausserortsstudie [128] zu ergänzen.<br />

Grundsätzlich ist analog zu den Anliegen des<br />

leichten Zweiradverkehrs oder der Fussgänger die<br />

Berücksichtigung der Eigenheiten des <strong>Motorradverkehr</strong>s<br />

in den VSS-Normen sicherzustellen [47].<br />

Die minimale Forderung ist die Gründung einer Expertenkommission,<br />

die sich mit den Aspekten der Motorräder<br />

befasst. Dies sollte in Analogie zur bereits bestehenden<br />

Expertenkommission <strong>für</strong> den Fuss- und<br />

leichten Zweiradverkehr geschehen. Auftrag wäre die<br />

Erstellung einer Grundlagennorm <strong>für</strong> den <strong>Motorradverkehr</strong><br />

und die Einspeisung der Anliegen des <strong>Motorradverkehr</strong>s<br />

in die relevanten VSS-Normen [63].<br />

Folgende Forschungsvorhaben sind durch die VSS zu<br />

aktivieren:<br />

Materialien mit hoher Griffigkeit und hoher Retroreflexion<br />

<strong>für</strong> Markierungen<br />

Verhalten von Leitschrankensystemen mit Unterfahrschutz<br />

bei Kollisionen mit vierrädrigen<br />

Fahrzeugen 41<br />

Verhalten von Leitschrankensystemen in bestimmten<br />

Abständen zum Fahrbahnrand bei<br />

Kollisionen mit vierrädrigen Fahrzeugen42 ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

41 Die zuständige VSS-Expertenkommission hat insbesondere<br />

zur Sicherheit von Motorrädern beim Anprallen gegen Leitschrankensysteme<br />

eine Forschung im Mehrjahresprogramm<br />

2008–2012 vorgesehen.<br />

42 Vgl. Fussnote 41<br />

124 Infrastruktur (Autor: Gianantonio Scaramuzza) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 05

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