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Motorradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS

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tig erkennen kann (z. B. Atemschutzgeräte, Tauchgeräte,<br />

Schutz gegen ionisierende Strahlen, Motorradhelme<br />

und -visiere). Der Kat. II werden sämtliche<br />

PSA zugeordnet, die nicht unter die Kat. I<br />

oder III fallen. Protektive Motorradbekleidung bzw.<br />

in die Kleidung von Motorradfahrenden integrierte<br />

oder zusätzlich angebrachte Protektoren werden in<br />

der Regel der Kat. II zugerechnet. Diese unterliegt<br />

einer vom Hersteller unabhängigen Prüfpflicht,<br />

d. h. Produkte der Kat. II müssen, ebenso wie solche<br />

der Kat. III, einer Baumusterprüfung unterzogen<br />

werden.<br />

Dies bedeutet, dass z. B. eine Motorradjacke mit<br />

dem Gütekriterium «entspricht der PSA-Richtlinie»<br />

qualitativ sehr unterschiedlich sein kann (vom reinen<br />

Witterungsschutz bis zu einer protektiv hochwertigen<br />

Jacke). Dieser Hinweis des Herstellers ist<br />

somit ungenügend. Letztlich hängt die Deklaration<br />

eines Produkts als PSA und dessen Klassierung von<br />

den Angaben des jeweiligen Herstellers ab.<br />

In Anhang II der PSA-Richtlinie werden die allgemeinen<br />

und risikorelevanten Anforderungen an<br />

PSA aufgelistet. Um diese zu präzisieren, können<br />

Normen herbeigezogen werden. Letztere sind<br />

grundsätzlich Empfehlungen, ihr Einsatz daher<br />

freiwillig69 . Für den freizeitlichen Motorradbereich<br />

sind dies insbesondere die europäischen Normen<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

69 Eine Norm ist ein (durch eine private Normorganisation<br />

erarbeitetes) Dokument, das die charakteristischen Eigenschaften<br />

und Merkmale eines Produkts, eines Prozesses<br />

oder einer Dienstleistung beschreibt und diesbezüglich einen<br />

Mindeststandard festlegt. Normen werden im Abstand<br />

von jeweils 5 Jahren überprüft und nötigenfalls, d. h. wenn<br />

sie dem neuen Stand der Technik angepasst werden müssen,<br />

revidiert. Grundsätzlich ist eine Norm eine Empfehlung,<br />

ihr Einsatz daher freiwillig. Allerdings gibt es auch Normen,<br />

die eingehalten werden müssen, wenn Gesetze und Verordnungen<br />

verbindlich darauf verweisen. Vorwiegend handelt<br />

es sich dabei um Normen, die Themen wie Sicherheit,<br />

Gesundheit oder Umweltschutz betreffen. Vgl. dazu die<br />

Website der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV):<br />

www.snv.ch.<br />

EN 1621–1 (Gelenkschutz) und EN 1621–2 (Rückenschutz)<br />

70 .<br />

Als Protektor gilt in Bezug auf die Motorradbekleidung<br />

nur das, was die Anforderungen der im Jahr<br />

1997 beschlossenen europäischen Norm EN 1621–<br />

1 erfüllt. Diese hält die Mindestanforderungen an<br />

einen Gelenk-Protektor (Schulter, Ellenbogen, Hüfte,<br />

Knie) fest und erleichtert damit die Differenzierung<br />

zwischen wirkungslosen und/oder zu kleinen<br />

Polsterungen und wirksam schützenden Protektoren<br />

[145]. Sie regelt die Mindestgrösse und stellt<br />

Anforderungen an die Fähigkeit des Protektors,<br />

auftreffende Schläge zu absorbieren. In der Versuchsanordnung<br />

darf bei mehreren Schlägen keine<br />

Restkraft über 50 kN liegen und der Mittelwert<br />

muss unter 35 kN liegen.<br />

Die Anforderungen und Prüfverfahren bei Rückenprotektoren<br />

werden in der seit Juli 2003 gültigen<br />

EN 1621–2 umschrieben. In der ersten Qualitätsstufe<br />

(Level 1) darf bei mehreren Schlägen keine<br />

Restkraft über 24 kN liegen und der Mittelwert<br />

muss unter 18 kN liegen. In der zweiten Qualitätsstufe<br />

(Level 2) wird diese Anforderung sogar auf<br />

12 kN als Maximalwert und 8 kN als Mittelwert<br />

angehoben. Die gewählten Leistungsanforderungen<br />

gelten als der beste Kompromiss zwischen<br />

Schutz, Tragekomfort und den ergonomischen<br />

Voraussetzungen [146]. Eine wichtige Grösse ist<br />

etwa der Hüft-Schulter-Abstand einer Person [145].<br />

Hersteller von geprüften Rückenprotektoren müssen<br />

diese mit der Grössen-Angabe (Hüft-Schulter-<br />

⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯<br />

70 Diese Normen wurden ins Schweizer Normenwerk übernommen:<br />

SN EN 1621–1:1998 «Motorradfahrer-Schutzkleidung<br />

gegen mechanische Belastung – Teil 1: Anforderungen<br />

und Prüfverfahren <strong>für</strong> Aufprall-Protektoren»;<br />

SN EN 1621–2:2003 «Motorradschutzkleidung gegen mechanische<br />

Belastung – Teil 2: Rückenprotektoren – Anforderungen<br />

und Prüfverfahren». Beide Normen können bei der<br />

SNV bestellt werden (www.snv.ch).<br />

138 Protektive Ausrüstung (Autorin: Esther Walter) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 05

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