Motorradverkehr - Fonds für Verkehrssicherheit FVS
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tig erkennen kann (z. B. Atemschutzgeräte, Tauchgeräte,<br />
Schutz gegen ionisierende Strahlen, Motorradhelme<br />
und -visiere). Der Kat. II werden sämtliche<br />
PSA zugeordnet, die nicht unter die Kat. I<br />
oder III fallen. Protektive Motorradbekleidung bzw.<br />
in die Kleidung von Motorradfahrenden integrierte<br />
oder zusätzlich angebrachte Protektoren werden in<br />
der Regel der Kat. II zugerechnet. Diese unterliegt<br />
einer vom Hersteller unabhängigen Prüfpflicht,<br />
d. h. Produkte der Kat. II müssen, ebenso wie solche<br />
der Kat. III, einer Baumusterprüfung unterzogen<br />
werden.<br />
Dies bedeutet, dass z. B. eine Motorradjacke mit<br />
dem Gütekriterium «entspricht der PSA-Richtlinie»<br />
qualitativ sehr unterschiedlich sein kann (vom reinen<br />
Witterungsschutz bis zu einer protektiv hochwertigen<br />
Jacke). Dieser Hinweis des Herstellers ist<br />
somit ungenügend. Letztlich hängt die Deklaration<br />
eines Produkts als PSA und dessen Klassierung von<br />
den Angaben des jeweiligen Herstellers ab.<br />
In Anhang II der PSA-Richtlinie werden die allgemeinen<br />
und risikorelevanten Anforderungen an<br />
PSA aufgelistet. Um diese zu präzisieren, können<br />
Normen herbeigezogen werden. Letztere sind<br />
grundsätzlich Empfehlungen, ihr Einsatz daher<br />
freiwillig69 . Für den freizeitlichen Motorradbereich<br />
sind dies insbesondere die europäischen Normen<br />
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69 Eine Norm ist ein (durch eine private Normorganisation<br />
erarbeitetes) Dokument, das die charakteristischen Eigenschaften<br />
und Merkmale eines Produkts, eines Prozesses<br />
oder einer Dienstleistung beschreibt und diesbezüglich einen<br />
Mindeststandard festlegt. Normen werden im Abstand<br />
von jeweils 5 Jahren überprüft und nötigenfalls, d. h. wenn<br />
sie dem neuen Stand der Technik angepasst werden müssen,<br />
revidiert. Grundsätzlich ist eine Norm eine Empfehlung,<br />
ihr Einsatz daher freiwillig. Allerdings gibt es auch Normen,<br />
die eingehalten werden müssen, wenn Gesetze und Verordnungen<br />
verbindlich darauf verweisen. Vorwiegend handelt<br />
es sich dabei um Normen, die Themen wie Sicherheit,<br />
Gesundheit oder Umweltschutz betreffen. Vgl. dazu die<br />
Website der Schweizerischen Normenvereinigung (SNV):<br />
www.snv.ch.<br />
EN 1621–1 (Gelenkschutz) und EN 1621–2 (Rückenschutz)<br />
70 .<br />
Als Protektor gilt in Bezug auf die Motorradbekleidung<br />
nur das, was die Anforderungen der im Jahr<br />
1997 beschlossenen europäischen Norm EN 1621–<br />
1 erfüllt. Diese hält die Mindestanforderungen an<br />
einen Gelenk-Protektor (Schulter, Ellenbogen, Hüfte,<br />
Knie) fest und erleichtert damit die Differenzierung<br />
zwischen wirkungslosen und/oder zu kleinen<br />
Polsterungen und wirksam schützenden Protektoren<br />
[145]. Sie regelt die Mindestgrösse und stellt<br />
Anforderungen an die Fähigkeit des Protektors,<br />
auftreffende Schläge zu absorbieren. In der Versuchsanordnung<br />
darf bei mehreren Schlägen keine<br />
Restkraft über 50 kN liegen und der Mittelwert<br />
muss unter 35 kN liegen.<br />
Die Anforderungen und Prüfverfahren bei Rückenprotektoren<br />
werden in der seit Juli 2003 gültigen<br />
EN 1621–2 umschrieben. In der ersten Qualitätsstufe<br />
(Level 1) darf bei mehreren Schlägen keine<br />
Restkraft über 24 kN liegen und der Mittelwert<br />
muss unter 18 kN liegen. In der zweiten Qualitätsstufe<br />
(Level 2) wird diese Anforderung sogar auf<br />
12 kN als Maximalwert und 8 kN als Mittelwert<br />
angehoben. Die gewählten Leistungsanforderungen<br />
gelten als der beste Kompromiss zwischen<br />
Schutz, Tragekomfort und den ergonomischen<br />
Voraussetzungen [146]. Eine wichtige Grösse ist<br />
etwa der Hüft-Schulter-Abstand einer Person [145].<br />
Hersteller von geprüften Rückenprotektoren müssen<br />
diese mit der Grössen-Angabe (Hüft-Schulter-<br />
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70 Diese Normen wurden ins Schweizer Normenwerk übernommen:<br />
SN EN 1621–1:1998 «Motorradfahrer-Schutzkleidung<br />
gegen mechanische Belastung – Teil 1: Anforderungen<br />
und Prüfverfahren <strong>für</strong> Aufprall-Protektoren»;<br />
SN EN 1621–2:2003 «Motorradschutzkleidung gegen mechanische<br />
Belastung – Teil 2: Rückenprotektoren – Anforderungen<br />
und Prüfverfahren». Beide Normen können bei der<br />
SNV bestellt werden (www.snv.ch).<br />
138 Protektive Ausrüstung (Autorin: Esther Walter) bfu-Sicherheitsdossier Nr. 05