99 Bild 105: Schnittgrößen der Kragplatte Block C (Bezugspunkt 1, System F) Bild 103: Kraftmesswerte der Konsolaufhängung im Block B (System F) Bild 106: Schnittgrößen der Kragplatten der Blöcke A und B (Bezugspunkt 1, System F) Bild 104: Schnittgrößen der Kragplatte Block B (Bezugspunkt 1, System F) Bild 107: Summenlinie für die Schnittgrößen aller Kragplatten Blöcke A, B und C (Bezugspunkt 1, System F)
100 7 Festlegung der charakteristischen Einwirkungsgrößen 7.1 Allgemeines Nach DIN-Fachbericht 101 „Einwirkungen“ [7] sind Anpralllasten an Rückhaltesysteme den außergewöhnlichen Einwirkungen zuzuordnen. Der Teilsicherheitsbeiwert für außergewöhnliche Einwirkungen beträgt nach DIN-Fachbericht γ A = 1,0. Nach Eurocode 1 [12] wird für eine außergewöhnliche Einwirkung eine charakteristische Last als Nennwert festgelegt. Die Festlegung soll so erfolgen, dass bei einem Anprallereignis möglichst keine Schäden an dem Bauwerk entstehen. Andererseits soll der Wert aber auch wirtschaftlich vertretbar sein, um die Kosten sowohl beim Brückenneubau als auch bei Instandsetzungsmaßnahmen in einem vertretbaren Rahmen zu belassen. Für die Festlegung von Werten für ein Fahrzeugrückhaltesystem stehen nur die Messungen eines Einzelereignisses, der Anprallprüfung, zur Verfügung. Die Anwendung statistischer Verfahren ist somit nicht möglich. Um dennoch eine sinnvolle Festlegung treffen zu können, werden die Messwerte gemeinsam mit den Widerstandswerten des Fahrzeugrückhaltesystems und der Verankerung betrachtet. Eine große Aussagekraft weisen Elemente auf, die planmäßig versagen, weil dann in der Regel keine Laststeigerung mehr möglich ist. Die aus Anprallprüfungen ermittelten Einwirkungen gelten immer nur für den Fall, dass eine Schutzeinrichtung im Praxiseinsatz in gleicher Weise und Anordnung aufgebaut wird wie bei der Anprallprüfung. Anderenfalls muss für die Beurteilung der Kraftwerte eine erneute Betrachtung durchgeführt werden. Wie zuvor beschrieben wurde, handelt es sich bei dem Prüffahrzeug um einen Sattelzug mit einem Gewicht von 38 t. Die hier geprüften Schutzeinrichtungen haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, das Prüffahrzeug aufzuhalten und umzulenken. Einige Schutzeinrichtungen waren nach der Anprallprüfung nicht vollkommen geschädigt. Es kann angenommen werden, dass diese Schutzeinrichtungen in der Lage sind, in einem begrenzten Umfang noch schwerere Fahrzeuge aufhalten und umlenken zu können. In diesem Fall würden begleitend auch höhere Lasten in das Bauwerk eingeleitet werden. Diese Tatsache wird, anders als in [11], bei den H4b-Systemen nicht weiter verfolgt. Es wird davon ausgegangen, dass die Anprallprüfung einen Fall abbildet, der nur sehr selten vorkommt. Anzunehmen, dass ein realer Unfall unter noch ungünstigeren Bedingungen verläuft und somit noch höhere Lasten entstehen würden, kann als derart seltenes Ereignis betrachtet werden, dass eine weitere Erhöhung der Einwirkungen zu sehr unwirtschaftlichen Ergebnissen führen würde. Bei der Festlegung der charakteristischen Werte der Einwirkungen wird jedoch durch das Runden auf praxisgerechte Werte eine mögliche Streuung der Messwerte berücksichtigt. Diese ergibt sich auf Grund der Tatsache, dass es sich bei einer Anprallprüfung um ein Einzelergebnis handelt. 7.2 System A Die Auswertung des Systems A erfolgt in [10]. Darin wird vorgeschlagen, folgende Werte als charakteristische Einwirkungsgrößen festzulegen: • M = 400 kNm verteilt auf 4,0 m:m =100 kNm/m, • V = 400 kN verteilt auf 4,0 m:v = 100 kN/m, • H = 280 kN verteilt auf 4,0 m:h = 70 kN/m. 7.3 System B Bei der Festlegung der charakteristischen Werte der Einwirkungen sind die Beanspruchungen im Block A und B maßgebend, da dort die höchsten Werte gemessen wurden. Diese Werte treten auf einer Länge von 8,0 m auf. Zur Erfassung der Streuung der Messwerte wird das Biegemoment von 465 kNm gerundet. Für die Horizontal- und Vertikalkraft werden die gemessenen Werte aus Block A und B ebenfalls auf praxistaugliche Werte gerundet. Resultierend aus diesen Überlegungen wird vorgeschlagen, als charakteristische Last der Einwirkung für die betrachtete Schutzeinrichtung ein Biegemoment von 480 kNm auf eine Länge von 4,0 m anzusetzen. Die Last ist damit stärker konzentriert, als sie bei der Anprallprüfung gemessen wurde. Diese Last deckt die Beanspruchung durch einen 38-t- Sattelzug ab. Es wird nicht erwartet, dass größere Lasten auftreten, da diese kaum mehr aufgenommen werden können. In solch einem Fall ist zu erwarten, dass sich die Schutzeinrichtung so stark