Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
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23<br />
Kräfte in der Kappenanschlussbewehrung liefert<br />
eine direkte Aussage über die Beanspruchung an<br />
einer deutschen Standard-Brückenkappe. Mit visueller<br />
Begutachtung der Kappe nach einem Anfahrversuch<br />
und der Messung in der Anschlussbewehrung<br />
ist eine Aussage über mögliche Schäden an<br />
deutschen Kappen möglich.<br />
<strong>Das</strong> Abtastintervall von 100 µs sowohl für die Augenstäbe<br />
als auch für die Kraftmessdosen entspricht<br />
der Leistungsfähigkeit des Messkraftverstärkers.<br />
Dieser hat ein Messintervall von 100 µs und eine<br />
Auflösung von 12 Bit. Es werden 18 Kanäle für die<br />
Dehnungsmessstreifen (DMS) an den Augenstäben<br />
und 40 Kanäle für die Kraftmessdosen an der Kappenanschlussbewehrung<br />
benötigt. Insgesamt werden<br />
beim Anprallvorgang 10.000 Werte pro Sekunde<br />
an jeweils 58 Messstellen über einen Messkraftverstärker<br />
aufgenommen und gespeichert.<br />
Insbesondere zur Beurteilung der lokalen Lasteinleitung<br />
und der Dimensionierung des Anschlusses bei<br />
stählernen Kappen wäre es hilfreich, die Kräfte der<br />
Schutzeinrichtungsanker zu kennen. Da in Deutschland<br />
aber ca. 93 % der Brücken mit Betonkappen<br />
gebaut sind, erfolgte der Umbau der vorhandenen<br />
Versuchsanlage in der Weise, dass eine Brückenkappe<br />
gemäß der Richtzeichnung Kap 1 nachgebaut<br />
wurde. In dem österreichischen Forschungsvorhaben<br />
[11], bei dem auf einer stählernen Versuchsanlage<br />
die Systeme aufgebaut werden, können die Kraftmessdosen<br />
unterhalb des Stahldecks angebracht<br />
werden. Bei den Versuchen der <strong>BASt</strong> wird aber eine<br />
Betonkappe verwendet, bei der eine Anbringung der<br />
Kraftmessdosen unterhalb der Betonkappe nicht<br />
möglich ist. Eine alternative Anbringung oberhalb<br />
der Brückenkappe würde den Versuch unzulässig<br />
beeinflussen. Es ist deshalb bei den Versuchen der<br />
<strong>BASt</strong> nicht möglich, Kraftmessdosen an Verankerungen<br />
der Schutzeinrichtung anzubringen. Allerdings<br />
wird durch den hier gewählten Weg eine größere<br />
Realitätsnähe erwartet. Auch von Ankern mit implantierten<br />
Dehnungsmessstreifen wird Abstand genommen,<br />
weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass<br />
die damit einhergehende Querschnittsschwächung<br />
des Ankers Einfluss auf das Trag- bzw. Bruchverhalten<br />
hat, was das Ergebnis der Anprallprüfung infrage<br />
stellen könnte. Der Verzicht auf die Kenntnisse der<br />
Ankerkräfte ist wegen des Bestrebens nach realitätsnahen<br />
Prüfbedingungen vertretbar. Zudem können<br />
mit den Erkenntnissen aus den Versuchsabläufen<br />
und statischen Berechnungen die maximal auftretenden<br />
Beanspruchungen im Lasteinleitungsbereich<br />
hinreichend genau abgeschätzt werden.<br />
3.4 Pflichtenheft<br />
Anhand der aktuellen Erfahrungen wird das Pflichtenheft<br />
hinsichtlich der technischen Details zukünftig<br />
bei Bedarf ergänzt. Die für diesen Bericht wichtigen<br />
Grundsätze gelten aber unverändert. Im Folgenden<br />
wird das Pflichtenheft (Stand: April 2001)<br />
widergegeben:<br />
„1. Einleitung<br />
Für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen<br />
der Aufhaltestufe H4b auf Brücken sind die nachfolgend<br />
genannten Randbedingungen einzuhalten.<br />
Dabei wird zwischen dem Einsatz auf neuen<br />
und auf vorhandenen Bauwerken unterschieden.<br />
2. Grundsätze<br />
2.1 Prüfung<br />
Alle Fahrzeugrückhaltesysteme der Aufhaltestufe<br />
H4b für den Einsatz auf Brücken müssen eine<br />
Prüfung nach DIN EN 1317-2 einschl. Kräftemessung<br />
auf einer von der <strong>BASt</strong> zur Verfügung gestellten<br />
Brückennachbildung in München erfolgreich<br />
bestehen. Dabei sind auch die Dilatationsstöße<br />
zu beachten.<br />
Aus versuchstechnischen Gründen kann voraussichtlich<br />
nicht die volle Breite von 2,0 m einer<br />
Kappe nach der Richtzeichnung Kap 1 zur Verfügung<br />
gestellt werden. Deshalb kann eine genaue<br />
Festlegung zur Anordnung des Systems auf der<br />
Prüfeinrichtung erst nach Vorlage der Systemzeichnungen<br />
erfolgen.<br />
Werden bei der Anprallprüfung nur die unter Kapitel<br />
4.2 bzw. Kapitel 4.3.1 angegebenen Vorgaben<br />
der Kraftwerte nicht eingehalten, der Versuch jedoch<br />
nach den sonstigen Gesichtspunkten der<br />
DIN EN 1317-2 bestanden, so wird für das weitere<br />
Vorgehen fallweise entschieden, ggf. sind weitere<br />
Anprallprüfungen notwendig.<br />
2.2 Betrieb und Wartung<br />
<strong>Das</strong> Bauwerk muss durch das Dienstpersonal sicher<br />
und leicht begehbar sein. Deshalb ist ein Betriebsweg<br />
von 75 cm Breite analog der Richtzeichnung<br />
Kap 1 vorzusehen.<br />
2.3 Anordnung im Querschnitt<br />
Die Fahrzeugrückhaltesysteme dürfen bis an den<br />
Kappenrand entspr. der Richtzeichnung Kap 11<br />
gesetzt werden, dies gilt auch für Systeme, die<br />
nicht aus Beton bestehen.<br />
3. Einsatz auf neuen Bauwerken<br />
Die Fahrzeugrückhaltesysteme sollten möglichst<br />
auf einer Kappe entspr. der Richtzeichnung Kap 1