Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
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sichtlich des Einsatzes auf anderen Unterkonstruktionen<br />
(z. B. Stahlbrücken). Zudem stellt diese Veränderung<br />
eine Modifikation gemäß DIN EN 1317-5<br />
dar und ist durch die Zertifizierungsstelle zu beurteilen<br />
und im Zertifikat zu bestätigen. Aus den im<br />
Forschungsprojekt durchgeführten Anprallprüfungen<br />
lässt sich keine allgemeingültige Aussage ableiten,<br />
wie eine in der Prüfung verwendete Verankerungsart<br />
durch eine andere ersetzt werden kann.<br />
<strong>Das</strong> Verankerungssystem hat maßgeblichen Einfluss<br />
auf den Ablauf des Anprallvorganges. Es<br />
konnten in den Versuchen verschiedene Verhaltensmechanismen<br />
der Ankersysteme festgestellt<br />
werden, so zum Beispiel das Deformieren der<br />
Anker, das Lösen der Verbindung zur Fußkonstruktion,<br />
das Herausziehen aus der Betonkappe, das<br />
Abscheren der Ankerschraube und das Versagen<br />
(Herausbrechen) des umgebenden Betons. Diese<br />
Verhaltensmechanismen treten singulär oder auch<br />
kombiniert auf. Darüber hinaus haben die Versuche<br />
auch gezeigt, dass innerhalb eines Systems unterschiedliche<br />
Verhaltensweisen je nach Stadium des<br />
Anprallvorganges auftreten können. Soll ein anderes<br />
Verankerungssystem verwendet werden, muss<br />
daher einzelfallspezifisch geprüft werden, ob das<br />
alternative Verankerungssystem den gleichen Verhaltensmechanismus<br />
aufzeigt wie das bei der Prüfung<br />
eingesetzte. Dies gilt insbesondere dann,<br />
wenn in der Anprallprüfung ein kombiniertes Verhalten<br />
aufgetreten ist.<br />
In der Praxis werden anstelle von gebohrten Verankerungen<br />
so genannte Ankerkörbe in die Bewehrung<br />
der Brückenkappe eingebaut, an denen die<br />
Schutzeinrichtung über Schrauben befestigt wird.<br />
Auch hier ist ein anderes Verhalten zu erwarten als<br />
bei einem gebohrten Anker. Die Kräfte werden im<br />
Anprallfall unmittelbar in die Kappe abgeleitet und<br />
können dadurch einen Einfluss auf das Verhalten<br />
der Schutzeinrichtung haben. Daher können auch<br />
die so genannten Ankerkörbe nicht ohne weiteres<br />
anstelle der in der Prüfung verwendeten Verankerung<br />
eingesetzt werden.<br />
9.6 Lärmschutzwände und<br />
Übersteigschutz<br />
Neben der in Deutschland üblichen Installation<br />
eines Geländers wird oft am Gesimsrand von Brücken<br />
anstelle eines Geländers oder auch in Verbindung<br />
mit diesem ein Übersteigschutz oder eine<br />
Lärmschutzwand angebracht. Lärmschutzwände<br />
und Übersteigschutz weisen zumindest in den<br />
Punkten Höhen-Breiten-Verhältnis, Bemessung auf<br />
Eigengewicht und Windlasten sowie äußerliche Erscheinungsform<br />
konstruktive und geometrische<br />
Ähnlichkeiten auf, sodass die nachfolgenden Aussagen<br />
gleichermaßen für beide gelten.<br />
Bei den durchgeführten Prüfungen war in keinem<br />
Fall eine Lärmschutzwand oder ein Übersteigschutz<br />
installiert.<br />
In den Prüfungen sind die Auflieger der Fahrzeuge<br />
während des Anprallvorganges an der Schutzeinrichtung<br />
aufgestiegen und haben sich um ihre<br />
Längsachse zum Teil sehr deutlich verdreht. Die<br />
maximale seitliche Position des Fahrzeugs wurde<br />
dabei nach gegenwärtigem Stand der DIN EN 1317<br />
an dem Fahrzeugteil ermittelt, das auf der anprallabgewandten<br />
Seite (Rückseite des Systems) die<br />
weiteste Entfernung zur ursprünglichen Vorderkante<br />
des Systems aufweist. Diese Position ist sowohl<br />
abhängig von den äußeren Abmessungen des jeweils<br />
verwendeten Fahrzeugs als auch von dessen<br />
Verhalten. In den Anprallprüfungen wurden Sattelauflieger<br />
verwendet, die keine höheren Aufbauten<br />
aufwiesen. Dadurch ergeben sich für die Praxis gewisse<br />
Grenzen, weil hier auch Fahrzeuge mit höheren<br />
Aufbauten, so zum Beispiel Fahrzeuge mit Kofferaufbau<br />
oder Containerfahrzeuge, vorkommen.<br />
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
beim Anprall eines Containerfahrzeugs die tatsächliche<br />
maximale seitliche Position des Fahrzeugs<br />
deutlich oberhalb der hier beschriebenen liegen<br />
kann. Ferner kann auch keine Aussage darüber getroffen<br />
werden, welche Energie ein derartiges Fahrzeug<br />
bei dem Kontakt mit einer Lärmschutzwand in<br />
diese einträgt. Die maximale seitliche Position des<br />
Fahrzeugs ragte bei vier der sechs Systeme zwischen<br />
0,1 und 1,0 m über die ausgelenkte Hinterkante<br />
der verformten Schutzeinrichtung hinaus. Es<br />
kann nicht gesagt werden, welche Kräfte bei einem<br />
Anprall in eine Lärmschutzwand eingetragen worden<br />
wären und ob beziehungsweise wie eine Lärmschutzwand<br />
dann Einfluss auf den Anprallvorgang<br />
nimmt. Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung<br />
des Schutzziels (Schutz unbeteiligter Dritter)<br />
ist der Einsatz vor Lärmschutzwänden einzelfallspezifisch<br />
zu bewerten. Nur bei zwei Systemen<br />
bleibt das Fahrzeug innerhalb des Bereichs, den<br />
die ausgelenkte Schutzeinrichtung einnimmt – und<br />
damit im Wirkungsbereich.<br />
Generell ist zu empfehlen, eine Lärmschutzwand<br />
oder einen Übersteigschutz für einen Anprallfall