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Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz

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109<br />

sichtlich des Einsatzes auf anderen Unterkonstruktionen<br />

(z. B. Stahlbrücken). Zudem stellt diese Veränderung<br />

eine Modifikation gemäß DIN EN 1317-5<br />

dar und ist durch die Zertifizierungsstelle zu beurteilen<br />

und im Zertifikat zu bestätigen. Aus den im<br />

Forschungsprojekt durchgeführten Anprallprüfungen<br />

lässt sich keine allgemeingültige Aussage ableiten,<br />

wie eine in der Prüfung verwendete Verankerungsart<br />

durch eine andere ersetzt werden kann.<br />

<strong>Das</strong> Verankerungssystem hat maßgeblichen Einfluss<br />

auf den Ablauf des Anprallvorganges. Es<br />

konnten in den Versuchen verschiedene Verhaltensmechanismen<br />

der Ankersysteme festgestellt<br />

werden, so zum Beispiel das Deformieren der<br />

Anker, das Lösen der Verbindung zur Fußkonstruktion,<br />

das Herausziehen aus der Betonkappe, das<br />

Abscheren der Ankerschraube und das Versagen<br />

(Herausbrechen) des umgebenden Betons. Diese<br />

Verhaltensmechanismen treten singulär oder auch<br />

kombiniert auf. Darüber hinaus haben die Versuche<br />

auch gezeigt, dass innerhalb eines Systems unterschiedliche<br />

Verhaltensweisen je nach Stadium des<br />

Anprallvorganges auftreten können. Soll ein anderes<br />

Verankerungssystem verwendet werden, muss<br />

daher einzelfallspezifisch geprüft werden, ob das<br />

alternative Verankerungssystem den gleichen Verhaltensmechanismus<br />

aufzeigt wie das bei der Prüfung<br />

eingesetzte. Dies gilt insbesondere dann,<br />

wenn in der Anprallprüfung ein kombiniertes Verhalten<br />

aufgetreten ist.<br />

In der Praxis werden anstelle von gebohrten Verankerungen<br />

so genannte Ankerkörbe in die Bewehrung<br />

der Brückenkappe eingebaut, an denen die<br />

Schutzeinrichtung über Schrauben befestigt wird.<br />

Auch hier ist ein anderes Verhalten zu erwarten als<br />

bei einem gebohrten Anker. Die Kräfte werden im<br />

Anprallfall unmittelbar in die Kappe abgeleitet und<br />

können dadurch einen Einfluss auf das Verhalten<br />

der Schutzeinrichtung haben. Daher können auch<br />

die so genannten Ankerkörbe nicht ohne weiteres<br />

anstelle der in der Prüfung verwendeten Verankerung<br />

eingesetzt werden.<br />

9.6 Lärmschutzwände und<br />

Übersteigschutz<br />

Neben der in Deutschland üblichen Installation<br />

eines Geländers wird oft am Gesimsrand von Brücken<br />

anstelle eines Geländers oder auch in Verbindung<br />

mit diesem ein Übersteigschutz oder eine<br />

Lärmschutzwand angebracht. Lärmschutzwände<br />

und Übersteigschutz weisen zumindest in den<br />

Punkten Höhen-Breiten-Verhältnis, Bemessung auf<br />

Eigengewicht und Windlasten sowie äußerliche Erscheinungsform<br />

konstruktive und geometrische<br />

Ähnlichkeiten auf, sodass die nachfolgenden Aussagen<br />

gleichermaßen für beide gelten.<br />

Bei den durchgeführten Prüfungen war in keinem<br />

Fall eine Lärmschutzwand oder ein Übersteigschutz<br />

installiert.<br />

In den Prüfungen sind die Auflieger der Fahrzeuge<br />

während des Anprallvorganges an der Schutzeinrichtung<br />

aufgestiegen und haben sich um ihre<br />

Längsachse zum Teil sehr deutlich verdreht. Die<br />

maximale seitliche Position des Fahrzeugs wurde<br />

dabei nach gegenwärtigem Stand der DIN EN 1317<br />

an dem Fahrzeugteil ermittelt, das auf der anprallabgewandten<br />

Seite (Rückseite des Systems) die<br />

weiteste Entfernung zur ursprünglichen Vorderkante<br />

des Systems aufweist. Diese Position ist sowohl<br />

abhängig von den äußeren Abmessungen des jeweils<br />

verwendeten Fahrzeugs als auch von dessen<br />

Verhalten. In den Anprallprüfungen wurden Sattelauflieger<br />

verwendet, die keine höheren Aufbauten<br />

aufwiesen. Dadurch ergeben sich für die Praxis gewisse<br />

Grenzen, weil hier auch Fahrzeuge mit höheren<br />

Aufbauten, so zum Beispiel Fahrzeuge mit Kofferaufbau<br />

oder Containerfahrzeuge, vorkommen.<br />

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

beim Anprall eines Containerfahrzeugs die tatsächliche<br />

maximale seitliche Position des Fahrzeugs<br />

deutlich oberhalb der hier beschriebenen liegen<br />

kann. Ferner kann auch keine Aussage darüber getroffen<br />

werden, welche Energie ein derartiges Fahrzeug<br />

bei dem Kontakt mit einer Lärmschutzwand in<br />

diese einträgt. Die maximale seitliche Position des<br />

Fahrzeugs ragte bei vier der sechs Systeme zwischen<br />

0,1 und 1,0 m über die ausgelenkte Hinterkante<br />

der verformten Schutzeinrichtung hinaus. Es<br />

kann nicht gesagt werden, welche Kräfte bei einem<br />

Anprall in eine Lärmschutzwand eingetragen worden<br />

wären und ob beziehungsweise wie eine Lärmschutzwand<br />

dann Einfluss auf den Anprallvorgang<br />

nimmt. Vor diesem Hintergrund und unter Beachtung<br />

des Schutzziels (Schutz unbeteiligter Dritter)<br />

ist der Einsatz vor Lärmschutzwänden einzelfallspezifisch<br />

zu bewerten. Nur bei zwei Systemen<br />

bleibt das Fahrzeug innerhalb des Bereichs, den<br />

die ausgelenkte Schutzeinrichtung einnimmt – und<br />

damit im Wirkungsbereich.<br />

Generell ist zu empfehlen, eine Lärmschutzwand<br />

oder einen Übersteigschutz für einen Anprallfall

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