Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
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100<br />
7 Festlegung der charakteristischen<br />
Einwirkungsgrößen<br />
7.1 Allgemeines<br />
Nach DIN-Fachbericht 101 „Einwirkungen“ [7] sind<br />
Anpralllasten an Rückhaltesysteme den außergewöhnlichen<br />
Einwirkungen zuzuordnen. Der Teilsicherheitsbeiwert<br />
für außergewöhnliche Einwirkungen<br />
beträgt nach DIN-Fachbericht γ A = 1,0. Nach<br />
Eurocode 1 [12] wird für eine außergewöhnliche<br />
Einwirkung eine charakteristische Last als Nennwert<br />
festgelegt. Die Festlegung soll so erfolgen,<br />
dass bei einem Anprallereignis möglichst keine<br />
Schäden an dem Bauwerk entstehen. Andererseits<br />
soll der Wert aber auch wirtschaftlich vertretbar<br />
sein, um die Kosten sowohl beim Brückenneubau<br />
als auch bei Instandsetzungsmaßnahmen in<br />
einem vertretbaren Rahmen zu belassen.<br />
Für die Festlegung von Werten für ein Fahrzeugrückhaltesystem<br />
stehen nur die Messungen eines<br />
Einzelereignisses, der Anprallprüfung, zur Verfügung.<br />
Die Anwendung statistischer Verfahren ist<br />
somit nicht möglich. Um dennoch eine sinnvolle<br />
Festlegung treffen zu können, werden die Messwerte<br />
gemeinsam mit den Widerstandswerten des<br />
Fahrzeugrückhaltesystems und der Verankerung<br />
betrachtet. Eine große Aussagekraft weisen Elemente<br />
auf, die planmäßig versagen, weil dann in<br />
der Regel keine Laststeigerung mehr möglich ist.<br />
Die aus Anprallprüfungen ermittelten Einwirkungen<br />
gelten immer nur für den Fall, dass eine<br />
Schutzeinrichtung im Praxiseinsatz in gleicher<br />
Weise und Anordnung aufgebaut wird wie bei der<br />
Anprallprüfung. Anderenfalls muss für die Beurteilung<br />
der Kraftwerte eine erneute Betrachtung<br />
durchgeführt werden.<br />
Wie zuvor beschrieben wurde, handelt es sich bei<br />
dem Prüffahrzeug um einen Sattelzug mit einem<br />
Gewicht von 38 t. Die hier geprüften Schutzeinrichtungen<br />
haben gezeigt, dass sie in der Lage<br />
sind, das Prüffahrzeug aufzuhalten und umzulenken.<br />
Einige Schutzeinrichtungen waren nach der<br />
Anprallprüfung nicht vollkommen geschädigt. Es<br />
kann angenommen werden, dass diese Schutzeinrichtungen<br />
in der Lage sind, in einem begrenzten<br />
Umfang noch schwerere Fahrzeuge aufhalten<br />
und umlenken zu können. In diesem Fall würden<br />
begleitend auch höhere Lasten in das Bauwerk<br />
eingeleitet werden. Diese Tatsache wird, anders<br />
als in [11], bei den H4b-Systemen nicht weiter verfolgt.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass die Anprallprüfung<br />
einen Fall abbildet, der nur sehr selten<br />
vorkommt. Anzunehmen, dass ein realer Unfall<br />
unter noch ungünstigeren Bedingungen verläuft<br />
und somit noch höhere Lasten entstehen würden,<br />
kann als derart seltenes Ereignis betrachtet werden,<br />
dass eine weitere Erhöhung der Einwirkungen<br />
zu sehr unwirtschaftlichen Ergebnissen führen<br />
würde.<br />
Bei der Festlegung der charakteristischen Werte<br />
der Einwirkungen wird jedoch durch das Runden<br />
auf praxisgerechte Werte eine mögliche Streuung<br />
der Messwerte berücksichtigt. Diese ergibt sich<br />
auf Grund der Tatsache, dass es sich bei einer Anprallprüfung<br />
um ein Einzelergebnis handelt.<br />
7.2 System A<br />
Die Auswertung des Systems A erfolgt in [10]. Darin<br />
wird vorgeschlagen, folgende Werte als charakteristische<br />
Einwirkungsgrößen festzulegen:<br />
• M = 400 kNm verteilt auf 4,0 m:m =100 kNm/m,<br />
• V = 400 kN<br />
verteilt auf 4,0 m:v = 100 kN/m,<br />
• H = 280 kN verteilt auf 4,0 m:h = 70 kN/m.<br />
7.3 System B<br />
Bei der Festlegung der charakteristischen Werte<br />
der Einwirkungen sind die Beanspruchungen im<br />
Block A und B maßgebend, da dort die höchsten<br />
Werte gemessen wurden. Diese Werte treten auf<br />
einer Länge von 8,0 m auf. Zur Erfassung der<br />
Streuung der Messwerte wird das Biegemoment<br />
von 465 kNm gerundet. Für die Horizontal- und Vertikalkraft<br />
werden die gemessenen Werte aus Block<br />
A und B ebenfalls auf praxistaugliche Werte gerundet.<br />
Resultierend aus diesen Überlegungen wird vorgeschlagen,<br />
als charakteristische Last der Einwirkung<br />
für die betrachtete Schutzeinrichtung ein Biegemoment<br />
von 480 kNm auf eine Länge von 4,0 m anzusetzen.<br />
Die Last ist damit stärker konzentriert, als<br />
sie bei der Anprallprüfung gemessen wurde. Diese<br />
Last deckt die Beanspruchung durch einen 38-t-<br />
Sattelzug ab. Es wird nicht erwartet, dass größere<br />
Lasten auftreten, da diese kaum mehr aufgenommen<br />
werden können. In solch einem Fall ist zu erwarten,<br />
dass sich die Schutzeinrichtung so stark