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Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz

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100<br />

7 Festlegung der charakteristischen<br />

Einwirkungsgrößen<br />

7.1 Allgemeines<br />

Nach DIN-Fachbericht 101 „Einwirkungen“ [7] sind<br />

Anpralllasten an Rückhaltesysteme den außergewöhnlichen<br />

Einwirkungen zuzuordnen. Der Teilsicherheitsbeiwert<br />

für außergewöhnliche Einwirkungen<br />

beträgt nach DIN-Fachbericht γ A = 1,0. Nach<br />

Eurocode 1 [12] wird für eine außergewöhnliche<br />

Einwirkung eine charakteristische Last als Nennwert<br />

festgelegt. Die Festlegung soll so erfolgen,<br />

dass bei einem Anprallereignis möglichst keine<br />

Schäden an dem Bauwerk entstehen. Andererseits<br />

soll der Wert aber auch wirtschaftlich vertretbar<br />

sein, um die Kosten sowohl beim Brückenneubau<br />

als auch bei Instandsetzungsmaßnahmen in<br />

einem vertretbaren Rahmen zu belassen.<br />

Für die Festlegung von Werten für ein Fahrzeugrückhaltesystem<br />

stehen nur die Messungen eines<br />

Einzelereignisses, der Anprallprüfung, zur Verfügung.<br />

Die Anwendung statistischer Verfahren ist<br />

somit nicht möglich. Um dennoch eine sinnvolle<br />

Festlegung treffen zu können, werden die Messwerte<br />

gemeinsam mit den Widerstandswerten des<br />

Fahrzeugrückhaltesystems und der Verankerung<br />

betrachtet. Eine große Aussagekraft weisen Elemente<br />

auf, die planmäßig versagen, weil dann in<br />

der Regel keine Laststeigerung mehr möglich ist.<br />

Die aus Anprallprüfungen ermittelten Einwirkungen<br />

gelten immer nur für den Fall, dass eine<br />

Schutzeinrichtung im Praxiseinsatz in gleicher<br />

Weise und Anordnung aufgebaut wird wie bei der<br />

Anprallprüfung. Anderenfalls muss für die Beurteilung<br />

der Kraftwerte eine erneute Betrachtung<br />

durchgeführt werden.<br />

Wie zuvor beschrieben wurde, handelt es sich bei<br />

dem Prüffahrzeug um einen Sattelzug mit einem<br />

Gewicht von 38 t. Die hier geprüften Schutzeinrichtungen<br />

haben gezeigt, dass sie in der Lage<br />

sind, das Prüffahrzeug aufzuhalten und umzulenken.<br />

Einige Schutzeinrichtungen waren nach der<br />

Anprallprüfung nicht vollkommen geschädigt. Es<br />

kann angenommen werden, dass diese Schutzeinrichtungen<br />

in der Lage sind, in einem begrenzten<br />

Umfang noch schwerere Fahrzeuge aufhalten<br />

und umlenken zu können. In diesem Fall würden<br />

begleitend auch höhere Lasten in das Bauwerk<br />

eingeleitet werden. Diese Tatsache wird, anders<br />

als in [11], bei den H4b-Systemen nicht weiter verfolgt.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass die Anprallprüfung<br />

einen Fall abbildet, der nur sehr selten<br />

vorkommt. Anzunehmen, dass ein realer Unfall<br />

unter noch ungünstigeren Bedingungen verläuft<br />

und somit noch höhere Lasten entstehen würden,<br />

kann als derart seltenes Ereignis betrachtet werden,<br />

dass eine weitere Erhöhung der Einwirkungen<br />

zu sehr unwirtschaftlichen Ergebnissen führen<br />

würde.<br />

Bei der Festlegung der charakteristischen Werte<br />

der Einwirkungen wird jedoch durch das Runden<br />

auf praxisgerechte Werte eine mögliche Streuung<br />

der Messwerte berücksichtigt. Diese ergibt sich<br />

auf Grund der Tatsache, dass es sich bei einer Anprallprüfung<br />

um ein Einzelergebnis handelt.<br />

7.2 System A<br />

Die Auswertung des Systems A erfolgt in [10]. Darin<br />

wird vorgeschlagen, folgende Werte als charakteristische<br />

Einwirkungsgrößen festzulegen:<br />

• M = 400 kNm verteilt auf 4,0 m:m =100 kNm/m,<br />

• V = 400 kN<br />

verteilt auf 4,0 m:v = 100 kN/m,<br />

• H = 280 kN verteilt auf 4,0 m:h = 70 kN/m.<br />

7.3 System B<br />

Bei der Festlegung der charakteristischen Werte<br />

der Einwirkungen sind die Beanspruchungen im<br />

Block A und B maßgebend, da dort die höchsten<br />

Werte gemessen wurden. Diese Werte treten auf<br />

einer Länge von 8,0 m auf. Zur Erfassung der<br />

Streuung der Messwerte wird das Biegemoment<br />

von 465 kNm gerundet. Für die Horizontal- und Vertikalkraft<br />

werden die gemessenen Werte aus Block<br />

A und B ebenfalls auf praxistaugliche Werte gerundet.<br />

Resultierend aus diesen Überlegungen wird vorgeschlagen,<br />

als charakteristische Last der Einwirkung<br />

für die betrachtete Schutzeinrichtung ein Biegemoment<br />

von 480 kNm auf eine Länge von 4,0 m anzusetzen.<br />

Die Last ist damit stärker konzentriert, als<br />

sie bei der Anprallprüfung gemessen wurde. Diese<br />

Last deckt die Beanspruchung durch einen 38-t-<br />

Sattelzug ab. Es wird nicht erwartet, dass größere<br />

Lasten auftreten, da diese kaum mehr aufgenommen<br />

werden können. In solch einem Fall ist zu erwarten,<br />

dass sich die Schutzeinrichtung so stark

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