Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
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111<br />
9.9 Zweiradfahrerschutz<br />
In diesem Forschungsprojekt wurden die Systeme<br />
auf ihre Aufhaltefähigkeit bei dem Anprall von sehr<br />
schweren Fahrzeugen (Aufhaltestufe H4b) geprüft<br />
und untersucht. Dabei wurde auch der Insassenschutz<br />
durch Versuche mit dem Pkw (TB 11) berücksichtigt.<br />
Die durchgeführten Anprallprüfungen<br />
hatten nicht das Ziel, den Schutz von Zweiradfahrern<br />
zu untersuchen. Dennoch können Erkenntnisse<br />
aus anderen Untersuchungen [13] herangezogen<br />
werden, mit denen weiterführende Hinweise<br />
zur Beurteilung der dargestellten Schutzeinrichtungen<br />
auf das vorgenannte Schutzziel gegeben werden<br />
können.<br />
Es sind sowohl die Vorder- als auch die Rückseite<br />
der Schutzeinrichtungen zu betrachten, da sich auf<br />
der straßenzugewandten Seite die motorisierten<br />
Zweiradfahrer und auf der straßenabgewandten<br />
Seite die Radfahrer befinden und somit gefährdet<br />
sein können.<br />
Bedingt durch die verbindende Funktion von Brücken<br />
werden – zum Beispiel auf Bundesautobahnen<br />
– auch dort und trotz beengter Platzverhältnisse<br />
Rad- und Fußwege angelegt. Daher wird in diesem<br />
speziellen Fall auch auf die straßenabgewandte<br />
Seite eingegangen. Hier untersuchte<br />
Aspekte sind ein mögliches Verhaken des Radfahrers<br />
mit der Schutzeinrichtung und die Gefahr des<br />
Herüberfallens bei einer Anfahrt.<br />
Vor dem nachfolgenden Hintergrund erfüllt keines<br />
der geprüften Systeme alle Kriterien ohne Gefährdungspotenzial.<br />
Bei einem System ist das geschlossene<br />
Profil als positiv hinsichtlich des Verhakens<br />
zu bewerten, aber die Höhe von 1,0 m erscheint<br />
zu gering, wenn die bereits in [1], Bild 79,<br />
vorgeschlagene Höhe von 1,15 m als Minimum zugrunde<br />
gelegt wird. Die übrigen Systeme weisen<br />
rückseitig zumindest teilweise offene Pfosten-Riegel-Strukturen<br />
auf, die ein Verhaken ermöglichen.<br />
Hier sind allerdings die Höhen von im Minimum<br />
1,15 m als ausreichend anzusehen. Der rückseitige<br />
Überstand der Fußplatten über die Hinterkante der<br />
aufstehenden Konstruktionen wird lediglich bei<br />
einem System als kritische Stolperquelle angesehen.<br />
Auf der Vorderseite sind in Analogie zu den in [13]<br />
untersuchten Anprallversuchen der aufrechte und<br />
der rutschende Anprall eines motorisierten Zweiradfahrers<br />
zu betrachten. Auch hier wird im Wesentlichen<br />
die Gefahr von Verletzungen durch Verhaken<br />
in der Schutzeinrichtung betrachtet. Die angestellten<br />
Überlegungen resultieren aus den Ergebnissen<br />
der Versuche in [13] und nehmen Bezug<br />
auf die gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der<br />
geometrischen Ausgestaltung von Schutzeinrichtungen.<br />
Die Möglichkeit des Herüberfallens eines aufrecht<br />
anprallenden Zweiradfahrers bei einer Systemhöhe<br />
über Fahrbahnoberkante von 1,07 m erscheint unwahrscheinlich,<br />
kann aber nicht generell ausgeschlossen<br />
werden. Mit zunehmenden Höhen wird<br />
diese Gefahr geringer.<br />
<strong>Das</strong> geschlossene Profil zweier Systeme lässt ein<br />
günstiges Verletzungsrisiko erwarten. Zwei Systeme<br />
weisen ein geschlossenes Sockelprofil auf, bieten<br />
jedoch durch die aufsteigende Pfosten-Riegel-<br />
Konstruktion ein höheres Verletzungspotenzial. Die<br />
Pfosten-Riegel-Konstruktionen zeigen aufgrund<br />
ihrer offenen Struktur ein deutlich höheres Verletzungsrisiko<br />
als die übrigen Systeme. Zwar besitzen<br />
einige Systeme einen Unterfahrschutz, der ein Eindringen<br />
des Motorradfahrers zwischen die Pfosten<br />
unterhalb der Schutzplanke verhindern kann, aber<br />
die offene Struktur in diesem Bereich und im oberen<br />
Pfostenbereich lässt keine zufriedenstellende<br />
Minimierung des Verletzungsrisikos erwarten.<br />
9.10 Anschluss an Streckensysteme<br />
Nach RPS 2009 [9] muss die auf Brücken vorgesehene<br />
Aufhaltestufe auch über die Enden der Brücken<br />
hinaus weitergeführt werden. Hieraus folgt,<br />
dass die hier untersuchten Schutzeinrichtungen<br />
möglichst auch auf der Strecke einsetzbar und hierfür<br />
hinsichtlich der Aufhaltestufe H4b positiv geprüft<br />
sein sollten, um die nach RPS [9] erforderlichen<br />
Längen ohne Übergänge einhalten zu können. Alternativ<br />
wäre eine geprüfte Übergangskonstruktion<br />
auf eine andere H4b-Schutzeinrichtung für den Einsatz<br />
auf der Strecke möglich. Bezüglich der Weiterführung<br />
der sechs geprüften Schutzeinrichtungen<br />
über die Brückenenden hinaus gibt es verschiedene<br />
Möglichkeiten:<br />
a) Weiterführen der geprüften Schutzeinrichtung<br />
auf einem Streifenfundament.<br />
b) Anschluss an eine geprüfte gerammte oder frei<br />
aufgestellte Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe<br />
H4b, die den gleichen Querschnitt und ein vergleichbares<br />
Systemverhalten mit vergleichbaren