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Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz

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111<br />

9.9 Zweiradfahrerschutz<br />

In diesem Forschungsprojekt wurden die Systeme<br />

auf ihre Aufhaltefähigkeit bei dem Anprall von sehr<br />

schweren Fahrzeugen (Aufhaltestufe H4b) geprüft<br />

und untersucht. Dabei wurde auch der Insassenschutz<br />

durch Versuche mit dem Pkw (TB 11) berücksichtigt.<br />

Die durchgeführten Anprallprüfungen<br />

hatten nicht das Ziel, den Schutz von Zweiradfahrern<br />

zu untersuchen. Dennoch können Erkenntnisse<br />

aus anderen Untersuchungen [13] herangezogen<br />

werden, mit denen weiterführende Hinweise<br />

zur Beurteilung der dargestellten Schutzeinrichtungen<br />

auf das vorgenannte Schutzziel gegeben werden<br />

können.<br />

Es sind sowohl die Vorder- als auch die Rückseite<br />

der Schutzeinrichtungen zu betrachten, da sich auf<br />

der straßenzugewandten Seite die motorisierten<br />

Zweiradfahrer und auf der straßenabgewandten<br />

Seite die Radfahrer befinden und somit gefährdet<br />

sein können.<br />

Bedingt durch die verbindende Funktion von Brücken<br />

werden – zum Beispiel auf Bundesautobahnen<br />

– auch dort und trotz beengter Platzverhältnisse<br />

Rad- und Fußwege angelegt. Daher wird in diesem<br />

speziellen Fall auch auf die straßenabgewandte<br />

Seite eingegangen. Hier untersuchte<br />

Aspekte sind ein mögliches Verhaken des Radfahrers<br />

mit der Schutzeinrichtung und die Gefahr des<br />

Herüberfallens bei einer Anfahrt.<br />

Vor dem nachfolgenden Hintergrund erfüllt keines<br />

der geprüften Systeme alle Kriterien ohne Gefährdungspotenzial.<br />

Bei einem System ist das geschlossene<br />

Profil als positiv hinsichtlich des Verhakens<br />

zu bewerten, aber die Höhe von 1,0 m erscheint<br />

zu gering, wenn die bereits in [1], Bild 79,<br />

vorgeschlagene Höhe von 1,15 m als Minimum zugrunde<br />

gelegt wird. Die übrigen Systeme weisen<br />

rückseitig zumindest teilweise offene Pfosten-Riegel-Strukturen<br />

auf, die ein Verhaken ermöglichen.<br />

Hier sind allerdings die Höhen von im Minimum<br />

1,15 m als ausreichend anzusehen. Der rückseitige<br />

Überstand der Fußplatten über die Hinterkante der<br />

aufstehenden Konstruktionen wird lediglich bei<br />

einem System als kritische Stolperquelle angesehen.<br />

Auf der Vorderseite sind in Analogie zu den in [13]<br />

untersuchten Anprallversuchen der aufrechte und<br />

der rutschende Anprall eines motorisierten Zweiradfahrers<br />

zu betrachten. Auch hier wird im Wesentlichen<br />

die Gefahr von Verletzungen durch Verhaken<br />

in der Schutzeinrichtung betrachtet. Die angestellten<br />

Überlegungen resultieren aus den Ergebnissen<br />

der Versuche in [13] und nehmen Bezug<br />

auf die gewonnenen Erkenntnisse hinsichtlich der<br />

geometrischen Ausgestaltung von Schutzeinrichtungen.<br />

Die Möglichkeit des Herüberfallens eines aufrecht<br />

anprallenden Zweiradfahrers bei einer Systemhöhe<br />

über Fahrbahnoberkante von 1,07 m erscheint unwahrscheinlich,<br />

kann aber nicht generell ausgeschlossen<br />

werden. Mit zunehmenden Höhen wird<br />

diese Gefahr geringer.<br />

<strong>Das</strong> geschlossene Profil zweier Systeme lässt ein<br />

günstiges Verletzungsrisiko erwarten. Zwei Systeme<br />

weisen ein geschlossenes Sockelprofil auf, bieten<br />

jedoch durch die aufsteigende Pfosten-Riegel-<br />

Konstruktion ein höheres Verletzungspotenzial. Die<br />

Pfosten-Riegel-Konstruktionen zeigen aufgrund<br />

ihrer offenen Struktur ein deutlich höheres Verletzungsrisiko<br />

als die übrigen Systeme. Zwar besitzen<br />

einige Systeme einen Unterfahrschutz, der ein Eindringen<br />

des Motorradfahrers zwischen die Pfosten<br />

unterhalb der Schutzplanke verhindern kann, aber<br />

die offene Struktur in diesem Bereich und im oberen<br />

Pfostenbereich lässt keine zufriedenstellende<br />

Minimierung des Verletzungsrisikos erwarten.<br />

9.10 Anschluss an Streckensysteme<br />

Nach RPS 2009 [9] muss die auf Brücken vorgesehene<br />

Aufhaltestufe auch über die Enden der Brücken<br />

hinaus weitergeführt werden. Hieraus folgt,<br />

dass die hier untersuchten Schutzeinrichtungen<br />

möglichst auch auf der Strecke einsetzbar und hierfür<br />

hinsichtlich der Aufhaltestufe H4b positiv geprüft<br />

sein sollten, um die nach RPS [9] erforderlichen<br />

Längen ohne Übergänge einhalten zu können. Alternativ<br />

wäre eine geprüfte Übergangskonstruktion<br />

auf eine andere H4b-Schutzeinrichtung für den Einsatz<br />

auf der Strecke möglich. Bezüglich der Weiterführung<br />

der sechs geprüften Schutzeinrichtungen<br />

über die Brückenenden hinaus gibt es verschiedene<br />

Möglichkeiten:<br />

a) Weiterführen der geprüften Schutzeinrichtung<br />

auf einem Streifenfundament.<br />

b) Anschluss an eine geprüfte gerammte oder frei<br />

aufgestellte Schutzeinrichtung der Aufhaltestufe<br />

H4b, die den gleichen Querschnitt und ein vergleichbares<br />

Systemverhalten mit vergleichbaren

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