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Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz

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17<br />

Wirkungsbereichsklasse<br />

W 1<br />

W 2<br />

W 3<br />

W 4<br />

Stufe des<br />

Wirkungsbereiches<br />

W ≤ 0,6 m<br />

W ≤ 0,8 m<br />

W ≤ 1,0 m<br />

W ≤ 1,3 m<br />

darf. <strong>Das</strong> Abprallverhalten des Fahrzeugs nach dem<br />

Anprall an das System ist durch das sog. Box-Kriterium<br />

begrenzt. Dies stellt eine seitliche Grenze parallel<br />

zur Schutzeinrichtung dar, die in einem definierten<br />

Bereich nach dem Abprall von keinem Reifen<br />

des Fahrzeugs überquert werden darf.<br />

W 5<br />

W 6<br />

W 7<br />

W 8<br />

Tab. 3: Klassen des Wirkungsbereiches<br />

Anprallheftigkeit<br />

A ASI ≤ 1,0<br />

B ASI ≤ 1,4<br />

Kennwerte<br />

und<br />

W ≤ 1,7 m<br />

W ≤ 2,1 m<br />

W ≤ 2,5 m<br />

W ≤ 3,5 m<br />

THIV ≤ 33 km/h<br />

PHD ≤ 20 g<br />

Tab. 4: Anprallheftigkeitsstufen nach DIN EN 1317-2<br />

rend des Pkw-Anpralls gemessen werden. Aus den<br />

gemessenen Beschleunigungen werden dann die<br />

drei Anprallheftigkeitsindizes ASI (Acceleration<br />

Severity Index), THIV (Theoretical Head Impact<br />

Velocity) und PHD (Post Impact Head Deceleration)<br />

berechnet, die zur Einstufung der Anprallheftigkeitsstufe<br />

entsprechend Tabelle 4 führen. Hierbei stellt<br />

die Anprallheftigkeitsstufe A für die Insassen eines<br />

von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeugs eine<br />

geringere Belastung als Stufe B dar. Darüber hinaus<br />

besagt die DIN EN 1317-2 [4], dass an besonders<br />

gefährlichen Stellen, an denen das Aufhalten eines<br />

von der Fahrbahn abkommenden Fahrzeugs von<br />

vorrangiger Bedeutung ist, die Wahl und Errichtung<br />

eines Fahrzeug-Rückhaltesystems ohne spezielle<br />

Anprallheftigkeitsstufe erforderlich sein können.<br />

Neben den Kriterien Aufhaltestufe, Anprallheftigkeitsstufe<br />

und Wirkungsbereichsklasse, die zu einer<br />

Einstufung der Schutzeinrichtung führen, gibt es<br />

noch andere Kriterien, die für einen positiven Anprallversuch<br />

erfüllt sein müssen. Hierzu gehören sowohl<br />

das Verhalten der Schutzeinrichtung als auch<br />

das Fahrzeugverhalten während und nach dem Anprall.<br />

Die Schutzeinrichtung muss vor allem das Aufhalten<br />

und das Umlenken des anprallenden Fahrzeugs<br />

gewährleisten. Es dürfen sich keine wesentlichen<br />

Teile der Schutzeinrichtung lösen und die<br />

Hauptelemente dürfen nicht brechen oder reißen.<br />

Wesentlich ist ebenfalls, dass das Fahrzeug nach<br />

dem Anprall nicht umkippen oder sich überschlagen<br />

3.2.2 Schutzeinrichtungen auf Bauwerken<br />

Die Prüfung der Schutzeinrichtungen auf einer simulierten<br />

Brückenkappe gemäß RiZ Kap 1 [3] basiert<br />

auf dem Grundsatz, dass die Prüfsituation die<br />

Realität so weit abbilden sollte, dass die Funktionsweise<br />

aller beteiligten Konstruktionselemente<br />

dem Systemverhalten bei tatsächlichen Unfällen<br />

mit vergleichbarer Anpralllast entspricht. Nur wenn<br />

dies gewährleistet ist, lassen die Prüfresultate den<br />

Schluss zu, dass die geprüften Schutzeinrichtungen<br />

die Anforderungen auch im realen Unfallgeschehen<br />

erfüllen werde.<br />

Unter allen beteiligten Konstruktionselementen sind<br />

dabei alle Teile der Schutzeinrichtung zu verstehen,<br />

die während des Anprallversuchs Kräfte aufgenommen<br />

oder weitergeleitet haben. Da eine Kraftaufnahme<br />

nicht in allen Fällen zu einer Deformation<br />

des Teiles führt und die Kräfte innerhalb der Schutzeinrichtung<br />

bei dem Anprallversuch nach DIN EN<br />

1317 nicht gemessen werden, sind die am Umlenkungsvorgang<br />

beteiligten Konstruktionselemente<br />

nicht ohne weiteres identifizierbar. Daraus ergibt<br />

sich zunächst, dass Schutzeinrichtungen nur in der<br />

Umgebung (z. B. gleichartiger Untergrund) und in<br />

der konstruktiven Ausführung eingesetzt werden<br />

sollten, wie sie geprüft wurden.<br />

Für die konstruktive Änderung geprüfter Schutzeinrichtungen<br />

ist in der DIN EN 1317 zukünftig ein<br />

Verfahren vorgesehen. Die Änderung muss mit<br />

der Zertifizierstelle abgestimmt werden und ggf.<br />

müssen zusätzliche Tests durchlaufen werden. Bis<br />

zur Einführung dieser Regelungen nimmt die <strong>BASt</strong><br />

bereits ähnliche Beurteilungen für Schutzeinrichtungen<br />

vor, die bei ihr geprüft wurden.<br />

Hinsichtlich des Umfeldes des Einsatzortes gilt,<br />

dass angesichts der vielen unterschiedlichen realen<br />

Einsatzsituationen obige Forderung einer<br />

gleichartigen Umgebung in vielen Fällen nicht vollständig<br />

erfüllbar ist. Somit stellt sich die Frage, wie<br />

weit sich die Randbedingungen des Einsatzortes<br />

von denen der Prüfung unterscheiden dürfen, ohne<br />

dass die Eignung der Schutzeinrichtung infrage zu<br />

stellen ist.

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