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Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz

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gen mit sehr hohem Aufhaltevermögen auf Brücken<br />

abgeleitet werden:<br />

• Konstruktion am äußeren Kappenrand (Geländer,<br />

Lärmschutzwand):<br />

Sofern die Konstruktion am äußeren Kappenrand<br />

beim Anprallversuch von Fahrzeug oder<br />

Rückhaltekonstruktion berührt wurde, ist die<br />

Konstruktion am äußeren Kappenrand Bestandteil<br />

der Schutzeinrichtung. Die Kombination der<br />

Fahrzeugrückhaltekonstruktion mit anderen<br />

Konstruktionen am äußeren Kappenrand ist<br />

durch die Prüfung nicht abgedeckt.<br />

• Abstand der Schutzeinrichtung zum Schrammbord:<br />

Eine Verringerung des Abstandes ist hinsichtlich<br />

der Funktion der Schutzeinrichtung unbedenklich,<br />

kann allerdings die möglichen Verkehrsführungen<br />

im Fall einer Arbeitsstelle einschränken<br />

(s. u.). Eine Erhöhung des Abstandes zum<br />

Schrammbord ist unbedenklich, solange die Anforderungen<br />

für den Abstand zur Konstruktion<br />

am äußeren Brückenrand eingehalten werden.<br />

• Abstand der Schutzeinrichtung zur Konstruktion<br />

am äußeren Kappenrand:<br />

Eine Veränderung des Abstands der Fahrzeugrückhaltekonstruktion<br />

zur Konstruktion am äußeren<br />

Fahrbahnrand ist durch die Prüfung nicht<br />

abgedeckt, wenn die Konstruktion am äußeren<br />

Kappenrand Bestandteil der Schutzeinrichtung<br />

ist. Andernfalls ist eine Erhöhung des Abstandes<br />

zwischen Schutzeinrichtung und Konstruktion<br />

am äußeren Kappenrand unbedenklich, solange<br />

die Anforderungen an den Abstand der Schutzeinrichtungen<br />

zum Schrammbord (s. o.) erfüllt<br />

werden.<br />

• Schrammbordhöhe:<br />

Eine Abweichung der Schrammbordhöhe um<br />

±3 cm ist unbedenklich.<br />

• Neigung der Kappe:<br />

Eine Abweichung der Kappenneigung relativ zur<br />

Fahrbahnoberfläche um ±2 % ist unbedenklich.<br />

Grundsätzlich gilt, dass sowohl auf der Strecke als<br />

auch auf Bauwerken Schutzeinrichtungen mindestens<br />

im Abstand von 50 cm vom Rand der für<br />

Verkehrszwecke befestigten Fläche aufgestellt werden<br />

sollten. Für Schutzeinrichtungen mit sehr<br />

hohem Aufhaltevermögen auf Bauwerken gibt es<br />

aber auch gute Gründe, von dieser Regelung abzuweichen<br />

und die Schutzeinrichtung fluchtend mit<br />

dem Schrammbord zu errichten. Bei dieser Anordnung<br />

steht der Schutzeinrichtung mehr Raum zum<br />

Zurückweichen zur Verfügung, d. h., der nutzbare<br />

Wirkungsbereich wächst und die Schutzeinrichtung<br />

muss weniger steif ausgeführt werden. Sehr steife<br />

Schutzeinrichtungen neigen zudem dazu, auch<br />

sehr schwere Fahrzeuge auf Kosten einer kontrollierten<br />

Fahrzeugführung zum Aufsteigen zu zwingen<br />

(meist im Heckbereich). Durch das Zurückweichen<br />

wird die Krafteinleitung über einen größeren<br />

Zeitraum gestreckt, die Höhe der Kraftspitzen wird<br />

abgesenkt. Tendenziell führt eine solche Anordnung<br />

zu geringeren Belastungen für das Bauwerk.<br />

Vor der Wahl einer solchen Anordnung sollte allerdings<br />

geprüft werden, ob im Bedarfsfall eine 4+0­<br />

Verkehrsführung im Bereich einer Arbeitsstelle möglich<br />

ist. Gegebenenfalls kann eine Schutzeinrichtung<br />

vom Schrammbord zum Brückenrand hin um maximal<br />

50 cm verschoben werden. Wegen der begrenzten<br />

Zeitdauer einer Arbeitsstelle, des flachen Anprallwinkels<br />

bei einer 4+0-Verkehrsführung und des<br />

Vorhandenseins einer Geschwindigkeitsbegrenzung<br />

erscheint dies akzeptabel, auch wenn dann die Konstruktion<br />

am äußeren Kappenrand im Wirkungsbereich<br />

der Schutzeinrichtung steht. In diesem Fall<br />

sollte geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen<br />

getroffen werden müssen, um Teile der Konstruktion<br />

am äußeren Kappenrand gegen Absturz zu sichern.<br />

Darüber hinaus können Verschwenkungen zwischen<br />

den Schutzeinrichtungen auf der Brücke und<br />

der Strecke durch Beibehaltung des Abstandes von<br />

50 cm vermieden werden.<br />

Weitergehende Abweichungen von den Randbedingungen<br />

des Umfeldes sind möglich, sollten jedoch<br />

im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erfolgen.<br />

7 Zusammenfassung und<br />

Ausblick<br />

Im Rahmen des vorliegenden Projektes konnte<br />

erstmals gezeigt werden, dass Schutzeinrichtungen,<br />

die im Rahmen einer realen Anprallprüfung<br />

höchstes Aufhaltevermögen nach DIN EN 1317 für<br />

sehr schwere Lkw nachgewiesen haben, auf Brückenbauwerken<br />

in Deutschland installiert werden<br />

können, ohne inakzeptable Schäden an den Brückenkappe<br />

fürchten zu müssen. Darüber hinaus<br />

konnten erstmals die Kräfte gemessen werden, die<br />

beim Anprallvorgang auf das Bauwerk einwirken.

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