Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
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gen mit sehr hohem Aufhaltevermögen auf Brücken<br />
abgeleitet werden:<br />
• Konstruktion am äußeren Kappenrand (Geländer,<br />
Lärmschutzwand):<br />
Sofern die Konstruktion am äußeren Kappenrand<br />
beim Anprallversuch von Fahrzeug oder<br />
Rückhaltekonstruktion berührt wurde, ist die<br />
Konstruktion am äußeren Kappenrand Bestandteil<br />
der Schutzeinrichtung. Die Kombination der<br />
Fahrzeugrückhaltekonstruktion mit anderen<br />
Konstruktionen am äußeren Kappenrand ist<br />
durch die Prüfung nicht abgedeckt.<br />
• Abstand der Schutzeinrichtung zum Schrammbord:<br />
Eine Verringerung des Abstandes ist hinsichtlich<br />
der Funktion der Schutzeinrichtung unbedenklich,<br />
kann allerdings die möglichen Verkehrsführungen<br />
im Fall einer Arbeitsstelle einschränken<br />
(s. u.). Eine Erhöhung des Abstandes zum<br />
Schrammbord ist unbedenklich, solange die Anforderungen<br />
für den Abstand zur Konstruktion<br />
am äußeren Brückenrand eingehalten werden.<br />
• Abstand der Schutzeinrichtung zur Konstruktion<br />
am äußeren Kappenrand:<br />
Eine Veränderung des Abstands der Fahrzeugrückhaltekonstruktion<br />
zur Konstruktion am äußeren<br />
Fahrbahnrand ist durch die Prüfung nicht<br />
abgedeckt, wenn die Konstruktion am äußeren<br />
Kappenrand Bestandteil der Schutzeinrichtung<br />
ist. Andernfalls ist eine Erhöhung des Abstandes<br />
zwischen Schutzeinrichtung und Konstruktion<br />
am äußeren Kappenrand unbedenklich, solange<br />
die Anforderungen an den Abstand der Schutzeinrichtungen<br />
zum Schrammbord (s. o.) erfüllt<br />
werden.<br />
• Schrammbordhöhe:<br />
Eine Abweichung der Schrammbordhöhe um<br />
±3 cm ist unbedenklich.<br />
• Neigung der Kappe:<br />
Eine Abweichung der Kappenneigung relativ zur<br />
Fahrbahnoberfläche um ±2 % ist unbedenklich.<br />
Grundsätzlich gilt, dass sowohl auf der Strecke als<br />
auch auf Bauwerken Schutzeinrichtungen mindestens<br />
im Abstand von 50 cm vom Rand der für<br />
Verkehrszwecke befestigten Fläche aufgestellt werden<br />
sollten. Für Schutzeinrichtungen mit sehr<br />
hohem Aufhaltevermögen auf Bauwerken gibt es<br />
aber auch gute Gründe, von dieser Regelung abzuweichen<br />
und die Schutzeinrichtung fluchtend mit<br />
dem Schrammbord zu errichten. Bei dieser Anordnung<br />
steht der Schutzeinrichtung mehr Raum zum<br />
Zurückweichen zur Verfügung, d. h., der nutzbare<br />
Wirkungsbereich wächst und die Schutzeinrichtung<br />
muss weniger steif ausgeführt werden. Sehr steife<br />
Schutzeinrichtungen neigen zudem dazu, auch<br />
sehr schwere Fahrzeuge auf Kosten einer kontrollierten<br />
Fahrzeugführung zum Aufsteigen zu zwingen<br />
(meist im Heckbereich). Durch das Zurückweichen<br />
wird die Krafteinleitung über einen größeren<br />
Zeitraum gestreckt, die Höhe der Kraftspitzen wird<br />
abgesenkt. Tendenziell führt eine solche Anordnung<br />
zu geringeren Belastungen für das Bauwerk.<br />
Vor der Wahl einer solchen Anordnung sollte allerdings<br />
geprüft werden, ob im Bedarfsfall eine 4+0<br />
Verkehrsführung im Bereich einer Arbeitsstelle möglich<br />
ist. Gegebenenfalls kann eine Schutzeinrichtung<br />
vom Schrammbord zum Brückenrand hin um maximal<br />
50 cm verschoben werden. Wegen der begrenzten<br />
Zeitdauer einer Arbeitsstelle, des flachen Anprallwinkels<br />
bei einer 4+0-Verkehrsführung und des<br />
Vorhandenseins einer Geschwindigkeitsbegrenzung<br />
erscheint dies akzeptabel, auch wenn dann die Konstruktion<br />
am äußeren Kappenrand im Wirkungsbereich<br />
der Schutzeinrichtung steht. In diesem Fall<br />
sollte geprüft werden, ob zusätzliche Maßnahmen<br />
getroffen werden müssen, um Teile der Konstruktion<br />
am äußeren Kappenrand gegen Absturz zu sichern.<br />
Darüber hinaus können Verschwenkungen zwischen<br />
den Schutzeinrichtungen auf der Brücke und<br />
der Strecke durch Beibehaltung des Abstandes von<br />
50 cm vermieden werden.<br />
Weitergehende Abweichungen von den Randbedingungen<br />
des Umfeldes sind möglich, sollten jedoch<br />
im Rahmen einer Einzelfallentscheidung erfolgen.<br />
7 Zusammenfassung und<br />
Ausblick<br />
Im Rahmen des vorliegenden Projektes konnte<br />
erstmals gezeigt werden, dass Schutzeinrichtungen,<br />
die im Rahmen einer realen Anprallprüfung<br />
höchstes Aufhaltevermögen nach DIN EN 1317 für<br />
sehr schwere Lkw nachgewiesen haben, auf Brückenbauwerken<br />
in Deutschland installiert werden<br />
können, ohne inakzeptable Schäden an den Brückenkappe<br />
fürchten zu müssen. Darüber hinaus<br />
konnten erstmals die Kräfte gemessen werden, die<br />
beim Anprallvorgang auf das Bauwerk einwirken.