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Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz

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auszulegen, damit sich bei einer Beschädigung<br />

derselben nach Möglichkeit Teile nicht beziehungsweise<br />

nicht vollständig lösen können. Eine Möglichkeit<br />

wäre es, kombinierte Systeme aus Schutzeinrichtung<br />

und Lärmschutzwand beziehungsweise<br />

Übersteigschutz zu entwickeln und zu prüfen. Dies<br />

hat jedoch den Nachteil, dass es sich um singuläre<br />

Lösungen handelt, die die Vielfalt an Gestaltungselementen<br />

bei Lärmschutzwänden nicht abdecken<br />

können. Besser wäre es noch, Schutzeinrichtungen<br />

zu entwickeln, bei denen der Fahrzeugüberhang<br />

begrenzt wird.<br />

9.7 Übersteigbarkeit der<br />

Schutzeinrichtung<br />

Im Allgemeinen sollte es möglich sein, dass Schutzeinrichtungen<br />

für den Notfall übersteigbar sind. Eine<br />

allgemeingültige Regelung diesbezüglich gibt es bislang<br />

nicht. Bei den Anprallprüfungen wurde festgestellt,<br />

dass die montierten Schutzeinrichtungen<br />

Höhen von 1,07 bis 1,68 m aufweisen. Diese Höhen<br />

liegen deutlich über den Höhen der meisten bisherigen<br />

Systeme nach RPS 1989 [1]. Die Übersteigbarkeit<br />

der H4b-Schutzeinrichtungen wurde im Rahmen<br />

der Anprallprüfungen lediglich empirisch untersucht.<br />

Als Ergebnis ist festzustellen, dass bei allen Systemen<br />

ein gewisses Maß an körperlicher Beweglichkeit<br />

erforderlich ist. Bewegungseingeschränkte und<br />

kleinere Personen dürften generell Schwierigkeiten<br />

haben, die Systeme zu überwinden.<br />

<strong>Das</strong> Übersteigen von hohen Schutzeinrichtungen<br />

zeigt noch einen weiteren Aspekt auf, der darin<br />

liegt, dass beim Überwinden der Systemhöhe (zwischen<br />

1,07 und 1,68 m) der Blick auf der Systemrückseite<br />

talwärts gerichtet ist, was für die betreffende<br />

Person bei ungehinderter Sicht durch das<br />

persönliche Empfinden von einer unangenehmen<br />

bis hin zu einer gefährlichen Situation werden kann.<br />

Auch ein situationsbedingtes rasches Übersteigen<br />

kann dazu führen, dass der doch relativ schmale<br />

Raum eines Notgehweges verfehlt wird, es zu Verletzungen<br />

durch Hängenbleiben oder im schlimmsten<br />

Fall zu einem Absturz von der Brücke kommen<br />

kann. Denkbar sind hierfür Lösungen durch Erhöhen<br />

des Geländers oder das Anbringen eines Sichtschutzes,<br />

wobei die Ausführungen der vorhergehenden<br />

Abschnitte beachtet werden sollten. Besser<br />

ist es jedoch, alternative Lösungen in Betracht zu<br />

ziehen. Vor dem Hintergrund, dass der Aufenthalt<br />

von Personen im Bereich von Brückenbauwerken,<br />

wenn nicht planmäßig vorgesehen, nur in Notfällen<br />

erfolgt, könnte auch darüber nachgedacht werden,<br />

ob nicht eine den Tunneln vergleichbare Situation<br />

vorliegt. Dort ist eine Kennzeichnung des Fluchtweges<br />

vorgesehen, bei der auch der kürzere Weg zu<br />

einer sicheren Stelle angezeigt wird. Denkbar wäre<br />

eine vergleichbare Kennzeichnung an der Schutzeinrichtung,<br />

die jedoch deren Funktionsweise nicht<br />

beeinträchtigen darf.<br />

9.8 Abweichung von der Ausführung<br />

der Brückenkappe entsprechend<br />

Kap 1<br />

Bei einer veränderten Ausführung der Brückenkappe<br />

ist im Einzelfall zu prüfen, ob die in diesem Forschungsprojekt<br />

geprüften Systeme verwendet werden<br />

können. Ausgehend von den vielfältigen Ausgestaltungen<br />

der Brückenkappen bei den bestehenden<br />

Brückenbauwerken kommen zahlreiche<br />

Varianten in Betracht, so zum Beispiel unterschiedliche<br />

Breiten und Neigungen der Brückenkappen,<br />

variierende Höhen der Schrammborde und die Verwendung<br />

von Stahl anstelle von Beton. Die Vielfältigkeit<br />

der Abweichungen lässt nur die Überprüfung<br />

des Einzelfalles zu. Diese Einzelfallprüfung<br />

sollte immer im Hinblick auf das zu erreichende<br />

Schutzziel erfolgen. Dies gilt insbesondere, wenn<br />

die zu verwendende Brückenkappe in mehreren<br />

Punkten von der bei der Prüfung verwendeten<br />

Brückenkappe nach Richtzeichnung Kap 1 abweicht.<br />

Der Verankerung der Schutzeinrichtung kommt<br />

auch an dieser Stelle besondere Bedeutung zu, da<br />

die Verankerung der Schutzeinrichtung mittels<br />

eines Ankers im Verbund mit Beton anders wirkt als<br />

die Schraubverbindung oder eine Schweißverbindung<br />

bei einer Brückenkappe aus Stahl. So kann<br />

zum Beispiel der Beton unter der Lasteinwirkung<br />

abplatzen oder die Stahlunterlage sich verformen.<br />

Dies kann sich dann zum Beispiel bei einer Schutzeinrichtung<br />

auf die Schiefstellung der Pfosten und<br />

damit auf das Verhalten der Schutzeinrichtung im<br />

Anprallfall auswirken. Wenn also Modifikationen bewertet<br />

werden sollen, sind die Verhaltensmechanismen<br />

der betreffenden Schutzeinrichtung zwingend<br />

zu beachten.<br />

Es sollte auf jeden Fall berücksichtigt werden, dass<br />

die Abweichung(en) zur Brückenkappe nach Kap 1<br />

und die daran angepassten Veränderungen der<br />

Schutzeinrichtung nicht zu einer Minderung der<br />

Schutzwirkung führen dürfen.

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