Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
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104<br />
nicht mit Lastverteilung berechnet werden. Sie sollen<br />
vielmehr mit dem angegebenen Lastangriffspunkt<br />
direkt auf den Kragarm einwirken. Dieser Ansatz<br />
ergibt sich, weil in der Messung der Einfluss<br />
der Kappe bei der Lastabtragung bereits erfasst<br />
wurde. Eine Miteinbeziehung der Kappe bei der<br />
Lastabtragung würde daher zu ungerechtfertigt<br />
günstigen Ergebnissen führen.<br />
Die Lasten sollen entsprechend Bild 108 an der<br />
Schrammbordkante angesetzt werden. Dieser Bezugspunkt<br />
wurde zur besseren Vergleichbarkeit der<br />
Werte verschiedener Schutzeinrichtungen mit unterschiedlichen<br />
Aufbaupositionen gewählt. Damit ist<br />
gewährleistet, dass die Werte eindeutig miteinander<br />
verglichen werden können.<br />
Wie zuvor beschrieben sind die hier angegebenen<br />
Einwirkungen nur für die Bemessung des Brückenkragarms<br />
zu verwenden. Die Beanspruchung der<br />
Brückenkappe wurde gesondert erfasst. Es konnte<br />
festgestellt werden, dass bei allen Systemen nach<br />
dem Anprallvorgang keine größeren Schäden an<br />
der Brückenkappe feststellbar waren. Jedoch weisen<br />
die Messungen beim System E eine Überschreitung<br />
der Beanspruchbarkeit für die Kappenanschlussbewehrung<br />
aus. In diesem Fall wird eine<br />
Verstärkung der Kappenanschlussbewehrung, z. B.<br />
durch eine Reduzierung des Bewehrungsabstandes<br />
auf 32 cm, empfohlen. Bei den anderen<br />
Schutzeinrichtungen zeigt sich, dass die Kappenanschlussbewehrung<br />
ausreichend ist beziehungsweise<br />
z. T. sogar hohe Tragreserven aufweist. Die<br />
Verträglichkeit mit einer Brückenkappe nach der<br />
Richtzeichnung Kap 1 ist bei diesen Beispielen gegeben.<br />
Die hier vorgeschlagenen charakteristischen Einwirkungen<br />
wurden teilweise auf Wunsch der Hersteller<br />
gemeinsam mit Mitgliedern der zuständigen<br />
österreichischen Arbeitsgremien abgestimmt. Für<br />
die Systeme B und D verzichteten die Hersteller<br />
darauf, sodass die Auswertung ausschließlich von<br />
der <strong>BASt</strong> vorgenommen wurde. Die charakteristischen<br />
Einwirkungen sind beim österreichischen<br />
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und<br />
Technologie gelistet und haben dort bereits eine<br />
normative Wertigkeit für die Bemessung von Brücken<br />
erhalten. Die Werte selbst sind in Österreich<br />
allerdings geringer als in diesem Bericht angegeben.<br />
<strong>Das</strong> ist darin begründet, dass für die Festlegung<br />
der Werte in Österreich von einer anderen<br />
Aufbauposition der Systeme ausgegangen wird. In<br />
Österreich werden die Systeme abweichend von<br />
der Anprallprüfung immer bündig mit dem<br />
Schrammbord aufgebaut.<br />
Durch das Vorrücken der Systeme verringert sich<br />
der Hebelarm der Kräfte, womit sich auch die Werte<br />
für die charakteristischen Einwirkungen verringern.<br />
Würden die Systeme in Deutschland ebenfalls bündig<br />
mit dem Schrammbord aufgestellt, so könnten<br />
die Werte aus Österreich übernommen werden. Sie<br />
basieren auf der gleichen Grundlage und differieren<br />
Bild 108: Vorschlag für die Anordnung der statischen Ersatzlasten aus Fahrzeuganprall als Streckenlasten