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Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz

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45<br />

Diese Messungen beruhen auf einem Einzelereignis,<br />

zeigen aber dennoch die Größenordnung der<br />

beim Anprallvorgang entstehenden Einwirkungen.<br />

Aus den Messwerten wurde ein Vorschlag erarbeitet,<br />

für welche Einwirkungen Brücken bemessen<br />

werden sollen, auf denen die in Kapitel 5 diskutierte<br />

Schutzeinrichtung installiert werden soll. Die<br />

genauen Werte der ermittelten Einwirkungsgrößen<br />

gelten nur für die untersuchte Schutzeinrichtung.<br />

Die Größenordnung der Werte lässt sich jedoch<br />

auf andere Schutzeinrichtungen mit sehr hohem<br />

Aufhaltevermögen auf Brücken übertragen. Der<br />

Vorschlag sieht Einwirkungen vor, die etwa 3- bis<br />

4-mal höher liegen, als der derzeitige Lastansatz<br />

des DIN-Fachberichts 101 „Einwirkungen“ [15].<br />

Damit wurden wichtige Eckwerte für die zukünftige<br />

Bemessung neuer Brücken bzw. für das Nachrüsten<br />

bestehender Brücken gewonnen. Vor allem<br />

diese Erkenntnis sollte in die Regelwerke aufgenommen<br />

werden. Die Nachbildung der Brückenkappe<br />

wies nach dem in Kapitel 5 geschilderten<br />

Versuch keine Schäden auf.<br />

Für Brückenneubauten ist es erforderlich, die<br />

Größe der zugehörigen Kräfte einer Schutzeinrichtung<br />

zu kennen, damit eine Bemessung wirtschaftlich<br />

sinnvoll, aber dennoch sicher erfolgen<br />

kann. Darüber hinaus ist diese Kenntnis insbesondere<br />

bei der Brückeninstandsetzung erforderlich,<br />

weil nur dann entschieden werden kann, welche<br />

Schutzeinrichtung für das Brückenbauwerk verträglich<br />

ist und welche Verstärkungsmaßnahmen<br />

erforderlich sind.<br />

Daher sollte bei der Regelwerksfortschreibung die<br />

Forderung mit aufgenommen werden, dass zukünftig<br />

für alle Schutzeinrichtungen ein Nachweis<br />

über die Größe der beim Anprallvorgang in das<br />

Bauwerk eingeleiteten Kräfte erforderlich ist. Dieser<br />

Nachweis sollte durch eine Messung der Kräfte<br />

in einer realen Anprallprüfung erbracht werden.<br />

Vor Durchführung des Projektes bestand Unklarheit<br />

darüber, ob der durch den äußeren Rand der<br />

Brückenkappe beschränkte seitliche Deformationsraum<br />

ausreicht, um mit Schutzeinrichtungen<br />

auch sehr schwere von der Fahrbahn abkommende<br />

Lkw kontrolliert aufhalten zu können. Um den<br />

vorhandenen seitlichen Raum optimal zu nutzen,<br />

wurde zugelassen, die Schutzeinrichtung in größtmöglicher<br />

Entfernung vom Rand der Brückenkappe<br />

zu installieren und den Mindestabstand zur<br />

Fahrbahn von 50 cm auf der Brücke zu unterschreiten.<br />

Im Laufe des Projektes zeigte sich jedoch,<br />

dass diese Unterschreitung des Mindestabstands<br />

zwar Vorteile mit sich bringt, aber im Bedarfsfall<br />

einer 4+0-Verkehrsführung Schwierigkeiten<br />

bereitet.<br />

Die derzeit bestehenden Richtlinien (RiZ-ING,<br />

RPS) fordern einerseits einen Mindestabstand der<br />

Schutzeinrichtungen zur Fahrbahn von 50 cm und<br />

andererseits einen Mindestabstand zwischen<br />

Schutzeinrichtung und Geländer von 75 cm. Vor<br />

dem Hintergrund der Geometrie nach RiZ Kap 1<br />

lassen sich beide Anforderungen nur dann erfüllen,<br />

wenn die Schutzeinrichtung selbst nicht breiter als<br />

50 cm ist. Die bisherige Erfahrung aus dem vorliegenden<br />

Projekt zeigt aber, dass Schutzeinrichtungen<br />

der Aufhaltestufe H4b für den Einsatz auf Brücken<br />

im Regelfall eine größere Baubreite aufweisen.<br />

Während die Einhaltung des einen Maßes der<br />

Verkehrssicherheit dient, dient die Einhaltung des<br />

anderen Maßes der Arbeitssicherheit bei Brückenprüfungen.<br />

Auf Basis der in diesem Projekt gewonnenen<br />

Erfahrungen ist zu klären, welche von beiden<br />

Anforderungen eher eingeschränkt werden<br />

kann, um die Anordnung von Schutzeinrichtungen<br />

der Aufhaltestufe H4b festlegen zu können.<br />

Die hier qualitativ diskutierte Betonschutzwand aus<br />

Fertigteilen ist nicht geeignet, das Problem sehr<br />

hoher Aufhaltefähigkeit auf Brücken allein zu lösen.<br />

Die Nachrüstung bestehender Brückenbauwerke<br />

mit geringeren Tragfähigkeiten erfordert den Einsatz<br />

leichterer Schutzeinrichtungen. Es ist daher<br />

erforderlich, das begonnene Versuchsprogramm<br />

fortzuführen, bis auch Stahlschutzeinrichtungen<br />

die Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus ist es<br />

für eine wirtschaftliche und gleichzeitig sichere Bemessung<br />

von Brücken grundsätzlich notwendig,<br />

die auftretenden Kräfte zu kennen, sodass alle<br />

Schutzeinrichtungen auf Brücken hinsichtlich ihrer<br />

zugehörigen Einwirkungsgrößen im Rahmen einer<br />

Anprallprüfung untersucht werden sollten. Inzwischen<br />

wurden weitere Schutzeinrichtungen positiv<br />

geprüft. Es ist geplant, die Ergebnisse dieser Prüfungen<br />

und Beschreibungen der Systeme in einem<br />

späteren Bericht zu veröffentlichen.<br />

8 Literatur<br />

[1] Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen:<br />

Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen<br />

an Straßen – Ausgabe 1989 (RPS<br />

89), FGSV Verlag GmbH, Köln, 1989

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