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Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz

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aus Sicht der Verkehrssicherheit einen Schwachpunkt<br />

der Schutzeinrichtung auf Bauwerken vor<br />

allem beim Anprall sehr schwerer Fahrzeuge darstellen<br />

könnte. In der DIN EN 1317 heißt es, dass<br />

der Anprall im Allgemeinen an einem Punkt ungefähr<br />

in einem Drittel der Länge der installierten<br />

Schutzeinrichtung erfolgen soll. Darüber hinaus soll<br />

der Anprallpunkt so gewählt werden, dass er die<br />

schlechtesten Prüfbedingungen für die Schutzeinrichtung<br />

darstellt. Ebenfalls soll die Wahl des Anprallpunktes<br />

so erfolgen, dass etwaige Schwachpunkte<br />

der Konstruktion berücksichtigt werden.<br />

Da sich die Konstruktion des Dilatationsstoßes im<br />

Allgemeinen in ihrer Gestaltung und Funktionsweise<br />

von der sonstigen Schutzeinrichtung unterscheidet,<br />

wäre ein direkter Anprall in diesem Bereich der<br />

Schutzeinrichtung nicht zielführend. Eine gesonderte<br />

Prüfung der Dilatationsstoß-Konstruktion ist<br />

mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand für die<br />

Hersteller verbunden und scheint im Verhältnis zu<br />

den, verglichen mit der Brückenlänge, wenigen<br />

Stellen, an denen Dilatationsstoß-Konstruktionen<br />

eingebaut werden, und wegen der geringen Wahrscheinlichkeit,<br />

dass der Anprall direkt am Dilatationsstoß<br />

stattfindet, unverhältnismäßig. Um jedoch<br />

die Hersteller der Schutzeinrichtungen dazu zu bewegen,<br />

bei der Entwicklung der Schutzeinrichtung<br />

auch Lösungen für die Konstruktion des Dilatationsstoßes<br />

zu entwickeln, und aus der Anprallprüfung<br />

Informationen über die Kraftübertragung am<br />

Dilatationsstoß zu erhalten, werden die Hersteller<br />

aufgefordert, in der Anprallprüfung eine Dilatationsstoß-Konstruktion<br />

mit einzubauen.<br />

Liegt ein Dilatationsstoß im Einflussbereich eines<br />

Anpralls, so verhält sich die Schutzeinrichtung tendenziell<br />

weicher. Für den Pkw-Anprallversuch hat<br />

dies eine Verringerung der Anprallheftigkeit zur<br />

Folge, für den Anprallversuch mit einem Lkw eher<br />

eine Verringerung der Rückhaltefähigkeit bei Vergrößerung<br />

des Wirkungsbereichs. Der Pkw-Anprallversuch<br />

wird durch die Anwesenheit der Dilatation<br />

eher günstig, der Lkw-Versuch eher ungünstig beeinflusst.<br />

Um möglichst kritische Prüfbedingungen<br />

zu gewährleisten, wird von den Herstellern gefordert,<br />

die Schraubverbindungen der Dilatationsstoß-<br />

Konstruktion bei der Pkw-Prüfung zu fixieren, um<br />

ein steiferes und damit ungünstiges Systemverhalten<br />

für den Pkw-Anprall zu erzwingen.<br />

Für die Übertragung der Prüfergebnisse in die Praxis<br />

bedeutet das, dass auf diese Weise ein Anprall<br />

simuliert werden kann, der weit entfernt vom Dilatationsstoß<br />

stattfindet (steiferes System als dicht am<br />

Dilatationsstoß). Für den Anprall mit dem schweren<br />

Fahrzeug wurden die Fixierungen der Dilatation<br />

entsprechend dem tatsächlichen Einsatz gelockert,<br />

um den Einfluss der Dilatation auf das System zu<br />

erfassen. Hierdurch kann festgestellt werden, ob<br />

die Schutzeinrichtung mit Dilatationsstoß in der<br />

Lage ist, einen 38-t-Lkw aufzuhalten, ohne dass die<br />

Dilatationsstoß-Konstruktion versagt.<br />

Eine weitere Besonderheit bei der Prüfung von<br />

Schutzeinrichtungen auf Brücken nach Kap 1 stellt<br />

das Geländer am Gesimsrand dar. Den Herstellern<br />

wird empfohlen, ein Regelgeländer nach den Richtzeichnungen<br />

Gel 3 und Gel 14 bei der Anprallprüfung<br />

zu installieren, um gegebenenfalls dessen Einfluss<br />

auf das System- und Fahrzeugverhalten beurteilen<br />

zu können. Diese Forderung wurde erhoben,<br />

da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein<br />

Geländer neben seiner Funktion als Fußgängerrückhaltesystem<br />

auch als Bestandteil der Schutzeinrichtung<br />

fungiert (Wirkungsbereich der Schutzeinrichtung<br />

reicht bis ins Geländer).<br />

3.3 Umsetzungen der Mess- und<br />

Prüfanforderungen<br />

3.3.1 Beschreibung der Versuchsanlage<br />

Um allen Herstellern von Schutzeinrichtungen gleiche<br />

Voraussetzungen zu gewährleisten, wird von<br />

der <strong>BASt</strong> eine geeignete Brückennachbildung mit<br />

entsprechenden Messeinrichtungen zur Verfügung<br />

gestellt (Bild 11).<br />

Bild 11: Prüfeinrichtung mit Brückenkappe nach Kap 1

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