Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
Dokument 1.pdf - ELBA: Das elektronische BASt-Archiv - hbz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
19<br />
aus Sicht der Verkehrssicherheit einen Schwachpunkt<br />
der Schutzeinrichtung auf Bauwerken vor<br />
allem beim Anprall sehr schwerer Fahrzeuge darstellen<br />
könnte. In der DIN EN 1317 heißt es, dass<br />
der Anprall im Allgemeinen an einem Punkt ungefähr<br />
in einem Drittel der Länge der installierten<br />
Schutzeinrichtung erfolgen soll. Darüber hinaus soll<br />
der Anprallpunkt so gewählt werden, dass er die<br />
schlechtesten Prüfbedingungen für die Schutzeinrichtung<br />
darstellt. Ebenfalls soll die Wahl des Anprallpunktes<br />
so erfolgen, dass etwaige Schwachpunkte<br />
der Konstruktion berücksichtigt werden.<br />
Da sich die Konstruktion des Dilatationsstoßes im<br />
Allgemeinen in ihrer Gestaltung und Funktionsweise<br />
von der sonstigen Schutzeinrichtung unterscheidet,<br />
wäre ein direkter Anprall in diesem Bereich der<br />
Schutzeinrichtung nicht zielführend. Eine gesonderte<br />
Prüfung der Dilatationsstoß-Konstruktion ist<br />
mit einem sehr hohen finanziellen Aufwand für die<br />
Hersteller verbunden und scheint im Verhältnis zu<br />
den, verglichen mit der Brückenlänge, wenigen<br />
Stellen, an denen Dilatationsstoß-Konstruktionen<br />
eingebaut werden, und wegen der geringen Wahrscheinlichkeit,<br />
dass der Anprall direkt am Dilatationsstoß<br />
stattfindet, unverhältnismäßig. Um jedoch<br />
die Hersteller der Schutzeinrichtungen dazu zu bewegen,<br />
bei der Entwicklung der Schutzeinrichtung<br />
auch Lösungen für die Konstruktion des Dilatationsstoßes<br />
zu entwickeln, und aus der Anprallprüfung<br />
Informationen über die Kraftübertragung am<br />
Dilatationsstoß zu erhalten, werden die Hersteller<br />
aufgefordert, in der Anprallprüfung eine Dilatationsstoß-Konstruktion<br />
mit einzubauen.<br />
Liegt ein Dilatationsstoß im Einflussbereich eines<br />
Anpralls, so verhält sich die Schutzeinrichtung tendenziell<br />
weicher. Für den Pkw-Anprallversuch hat<br />
dies eine Verringerung der Anprallheftigkeit zur<br />
Folge, für den Anprallversuch mit einem Lkw eher<br />
eine Verringerung der Rückhaltefähigkeit bei Vergrößerung<br />
des Wirkungsbereichs. Der Pkw-Anprallversuch<br />
wird durch die Anwesenheit der Dilatation<br />
eher günstig, der Lkw-Versuch eher ungünstig beeinflusst.<br />
Um möglichst kritische Prüfbedingungen<br />
zu gewährleisten, wird von den Herstellern gefordert,<br />
die Schraubverbindungen der Dilatationsstoß-<br />
Konstruktion bei der Pkw-Prüfung zu fixieren, um<br />
ein steiferes und damit ungünstiges Systemverhalten<br />
für den Pkw-Anprall zu erzwingen.<br />
Für die Übertragung der Prüfergebnisse in die Praxis<br />
bedeutet das, dass auf diese Weise ein Anprall<br />
simuliert werden kann, der weit entfernt vom Dilatationsstoß<br />
stattfindet (steiferes System als dicht am<br />
Dilatationsstoß). Für den Anprall mit dem schweren<br />
Fahrzeug wurden die Fixierungen der Dilatation<br />
entsprechend dem tatsächlichen Einsatz gelockert,<br />
um den Einfluss der Dilatation auf das System zu<br />
erfassen. Hierdurch kann festgestellt werden, ob<br />
die Schutzeinrichtung mit Dilatationsstoß in der<br />
Lage ist, einen 38-t-Lkw aufzuhalten, ohne dass die<br />
Dilatationsstoß-Konstruktion versagt.<br />
Eine weitere Besonderheit bei der Prüfung von<br />
Schutzeinrichtungen auf Brücken nach Kap 1 stellt<br />
das Geländer am Gesimsrand dar. Den Herstellern<br />
wird empfohlen, ein Regelgeländer nach den Richtzeichnungen<br />
Gel 3 und Gel 14 bei der Anprallprüfung<br />
zu installieren, um gegebenenfalls dessen Einfluss<br />
auf das System- und Fahrzeugverhalten beurteilen<br />
zu können. Diese Forderung wurde erhoben,<br />
da nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein<br />
Geländer neben seiner Funktion als Fußgängerrückhaltesystem<br />
auch als Bestandteil der Schutzeinrichtung<br />
fungiert (Wirkungsbereich der Schutzeinrichtung<br />
reicht bis ins Geländer).<br />
3.3 Umsetzungen der Mess- und<br />
Prüfanforderungen<br />
3.3.1 Beschreibung der Versuchsanlage<br />
Um allen Herstellern von Schutzeinrichtungen gleiche<br />
Voraussetzungen zu gewährleisten, wird von<br />
der <strong>BASt</strong> eine geeignete Brückennachbildung mit<br />
entsprechenden Messeinrichtungen zur Verfügung<br />
gestellt (Bild 11).<br />
Bild 11: Prüfeinrichtung mit Brückenkappe nach Kap 1