Wir bleiben draußen!
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Berlin<br />
dungsstandes in eine Klassenstufe<br />
eingegliedert werden. Ferner<br />
könnte entsprechend angewendet<br />
werden, dass Antragsteller, die<br />
nicht innerhalb von 2 Jahren<br />
zumindest einen Hauptschulabschluss<br />
erreichen werden, nur an<br />
den oben bereits angesprochenen<br />
Eingliederungslehrgängen an der<br />
Oberschule teilnehmen können<br />
(vgl. § 15 II 2, III S. 1, 1. Halbs.<br />
SchlG (alt)).<br />
Insgesamt handelt es sich um<br />
eine unübersichtliche Regelung,<br />
die nur unzureichend erkennen<br />
lässt, anhand welcher Kriterien ein<br />
Schulantragsberechtigter in die<br />
Schule aufgenommen wird.<br />
37<br />
Rechtslage seit dem 26.01.2004:<br />
In das neue Schulgesetz von Berlin<br />
ist ein Recht auf Bildung und<br />
Erziehung eingefügt worden. Dieses<br />
wird abgeleitet aus Art. 20 I der<br />
Berliner Verfassung.<br />
§ 2 SchlG (neu) stellt ausdrücklich fest, dass<br />
jeder junge Mensch und damit auch Flüchtlingskinder<br />
und -jugendliche, die sich in Berlin aufhalten,<br />
ungeachtet ihrer Abstammung, ihrer Sprache<br />
oder ihrer Herkunft ein Recht auf zukunftsfähige<br />
schulische Bildung und Erziehung haben. Dieses<br />
Recht bestimmt sich allerdings nach den Vorschriften<br />
des Schulgesetzes (neu) und unterliegt<br />
damit auch dessen Einschränkungen (vgl. § 2 II<br />
SchlG (neu)). Ein festgeschriebenes subjektives<br />
öffentliches Recht, also ein konkreter individueller<br />
Anspruch des Schülers, besteht nur auf gleichen<br />
Zugang zu allen öffentlichen Schulen. Gem.<br />
§ 54 SchlG (neu) kann z. B. aus Kapazitätsgründen<br />
eine Aufnahme in die Schule abgelehnt werden.<br />
Diese Einschränkung gilt für alle Schüler.<br />
Für die Schulpflicht ist nach dem neuen Berliner<br />
Schulgesetz folgende Vorschrift maßgeblich:<br />
§ 41 SchlG (neu):<br />
(1) Schulpflichtig ist, wer in Berlin seine Wohnung<br />
oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt<br />
oder seine Ausbildungs- oder Arbeitsstätte hat.<br />
Völkerrechtliche Grundsätze und zwischenstaatliche<br />
Vereinbarungen <strong>bleiben</strong> hiervon<br />
unberührt.<br />
(2) Ausländische Kinder und Jugendliche,<br />
denen auf Grund eines Asylantrags der Aufenthalt<br />
in Berlin gestattet ist oder die hier geduldet<br />
werden, unterliegen der allgemeinen Schulpflicht.<br />
(3)...<br />
(4)...<br />
(5)...<br />
Wohnung, gewöhnlicher Aufenthalt, Ausbildungs-<br />
oder Arbeitsstätte:<br />
Ob eine Person ihre Wohnung in Berlin hat, richtet<br />
sich nach §§ 16, 17 des Meldegesetzes für Berlin<br />
(MeldG) § 41 V SchlG (neu). Nach § 16<br />
MeldG ist Wohnung im Sinne dieses Gesetzes<br />
jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder<br />
Schlafen benutzt wird. Nach der vorgenannten<br />
Definition hat jede Person, die ein Zimmer o. ä.<br />
in Berlin hat, eine Wohnung im Sinne des § 41 I<br />
SchlG (neu). Somit müssten auch Flüchtlinge<br />
unter diese Regelung fallen.<br />
Dennoch ist anzumerken, dass in einer Anlage<br />
des neuen SchlG für Berlin an das Abgeordnetenhaus<br />
ausgeführt wird, dass das maßgebliche Kriterium<br />
für die Bestimmung des »gewöhnlichen<br />
Aufenthalts« der tatsächliche und zugleich überwiegende<br />
Aufenthaltsort der betreffenden Person<br />
ist. Ferner soll dieses Tatbestandmerkmal zur<br />
Bestimmung der Schulpflicht dienen, wenn die<br />
Wohnsituation des Kindes nicht eindeutig geklärt<br />
werden kann. 104<br />
Definitionsvorschlag:<br />
Entscheidend ist für den unbestimmten Rechtsbegriff<br />
des »gewöhnlichen Aufenthalts« im schulrechtlichen<br />
Sinne, ob der Lebens- und Daseinsmittelpunkt<br />
eines Menschen sich im jeweiligen<br />
Bundesland befindet und, ob unter besonderer<br />
Berücksichtigung des Kindeswohls und des<br />
Rechts auf Bildung und Erziehung, eine Beschulung<br />
für einen sinnvollen Zeitraum möglich<br />
erscheint.<br />
Ob Schulpflicht auf Grund eines Ausbildungsoder<br />
Arbeitsverhältnisses besteht, lässt sich<br />
anhand des Lebenssachverhalts feststellen.<br />
Eine gute Schule<br />
gibt Halt und<br />
Orientierung: Junge<br />
Flüchtlinge in Berlin<br />
terre der hommes