Wir bleiben draußen!
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Sachsen<br />
62<br />
Freistaat Sachsen aufhalten, nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen des SchlG schulpflichtig<br />
sind. Somit sind ausländische Kinder und<br />
Jugendliche schulpflichtig, die eine Aufenthaltsgenehmigung<br />
im Sinne des Ausländerrechts<br />
(zukünftig § 7 oder § 9 AufenthG) erteilt bekommen<br />
haben.<br />
Des weiteren sind anerkannte Asylberechtigte<br />
schulpflichtig. Asylberechtigten wird regelmäßig<br />
eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt (vgl.<br />
§ 68 I AsylVfG).<br />
Für Kinder von Asylbewerbern besteht ein<br />
Schulrecht, wenn sie oder ihre Eltern bei einer<br />
sächsischen Gebietskörperschaft um Asyl nachgesucht<br />
haben und für die Dauer des Anerkennungsverfahrens<br />
in deren Bereich ver<strong>bleiben</strong>.<br />
Sich im Asylverfahren befindende Personen<br />
erhalten automatisch eine Aufenthaltsgestattung<br />
für die Dauer des Verfahrens. Dieses Schulantragsrecht<br />
entsteht demnach, sobald sich ein<br />
Erziehungsberechtigter oder die betroffene Person<br />
selber im Asylverfahren befindet. Hinzukommen<br />
muss jedoch, dass die betreffende Person für<br />
die Dauer des Asylverfahrens in der zugewiesenen<br />
Gebietskörperschaft verbleibt. Somit entsteht<br />
das Schulantragsrecht erst mit dem Verlassen der<br />
ZAST.<br />
Geduldete Personen in Sachsen sind nicht<br />
schulpflichtig. Sie haben nur ein Schulantragsrecht.<br />
143 Dies ergibt sich auch aus der oben dargestellten<br />
VV, die feststellt, dass nur rechtmäßig in<br />
Sachsen sich aufhaltende ausländische Schüler<br />
schulpflichtig sind. Bei geduldeten Personen ist<br />
jedoch nur die Abschiebung zeitweise ausgesetzt,<br />
weil tatsächliche oder rechtliche Gründe diese<br />
unmöglich machen. Die Ausreisepflicht bleibt<br />
unberührt; diese Menschen halten sich somit<br />
nicht rechtmäßig in Sachsen auf.<br />
An dieser Stelle sollte noch der »Zweite Kinder-<br />
und Jugendbericht der Sächsischen Staatsregierung<br />
aus 2003« Erwähnung finden. Umfassend<br />
wird auf die Situation von Flüchtlingen<br />
(Migranten) in Sachsen eingegangen; dabei wird<br />
die rechtliche und politische Situation, Statistische<br />
Angaben-Demografie, Schule und Bildung,<br />
Jugendhilfe etc. dargestellt. 144<br />
Änderungen zum 01.01.2005 durch das Aufenthaltsgesetz:<br />
In Sachsen sind längerfristig geduldete Menschen<br />
nicht schulpflichtig im Sinne des Schulgesetzes.<br />
Für die praktischen Auswirkungen der neuen<br />
Gesetzeslage ab 01.01.2005 bedingt durch das<br />
Aufenthaltsgesetz wird auf die Darstellung in der<br />
Einleitung und im Bundesland Hessen verwiesen.<br />
In Hessen ist die Rechtslage zum jetzigen Zeitpunkt<br />
in Bezug auf die Personengruppe der<br />
geduldeten Menschen identisch, so dass die dortige<br />
Darstellung sinngemäß auf Sachsen übertragen<br />
werden kann.<br />
Zahlen:<br />
In Sachsen hielten sich nach Angaben des Ausländerzentralregisters<br />
am 31.12.2003 3.201<br />
Flüchtlinge im Alter zwischen 6 und 17 Jahren<br />
auf. Davon befanden sich 902 im Asylerstverfahren,<br />
572 waren ausländrechtlich geduldet. 145<br />
Ergebnis:<br />
Alle ausländischen Kinder und Jugendlichen, die<br />
sich rechtmäßig (Besitzer einer Aufenthaltsgenehmigung<br />
nach dem AuslG, zukünftig § 7 oder §<br />
9 AufenthG) in Sachsen aufhalten, sind schulpflichtig.<br />
Somit sind anerkannte Asylberechtigte<br />
schulpflichtig. Asylbewerber und Kinder von<br />
Asylbewerbern besitzen nach Zuweisung in eine<br />
Gebietskörperschaft in Sachsen ein Schulantragsrecht;<br />
dieses Recht kann sich nach der Anerkennung<br />
als Asylberechtigter in eine Schulpflicht<br />
umwandeln. Geduldete Personen haben ein<br />
Schulantragsrecht, das sich aus dem grundsätzlichen<br />
Recht auf Bildung eines jeden jungen Menschen<br />
ableitet (vgl. § 1 I SchlG). Für die Auswirkungen<br />
des Schulantragsrechts in Sachsen wird<br />
auf das Kapitel »Schulantragsrecht (Schulbesuchsrecht)«<br />
auf den Seiten 19-23 verwiesen.<br />
terre der hommes