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Zunkunftsmodell Inklusion - Humanwissenschaftliche Fakultät

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Die wörtliche Stellungnahme des Verbandes für Sonderpädagogen zu <strong>Inklusion</strong><br />

lautet wie folgt:<br />

<strong>Inklusion</strong> ist ein langfristiger Prozess mit dem Ziel des Verzichts auf<br />

Isolierung einzelner Gruppen innerhalb der Gesellschaft. Hierfür müssen in<br />

Kindertageseinrichtungen, in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, in<br />

Hochschulen sowie in allen Einrichtungen der Erwachsenenbildung die<br />

Organisationsformen entsprechend weiter entwickelt, Strukturen angepasst<br />

und Konzepte modifiziert werden, ohne die beteiligten Menschen zu überoder<br />

zu unterfordern (Verband der Sonderpädagogen e.V. 2009, S.2).<br />

Der Verband der Sonderpädagogen lässt in dem Dokument ebenfalls offen, wie die<br />

Strukturen modifiziert werden müssen, um <strong>Inklusion</strong> zu ermöglichen. Die<br />

Unterzeichnung der UN-Konvention hat den Prozess der <strong>Inklusion</strong> beschleunigt.<br />

Wäre die UN-Konvention nicht unterzeichnet worden, muss davon ausgegangen<br />

werden, dass der Begriff <strong>Inklusion</strong> heute eher als ein „toter“ Begriff in der<br />

Bildungslandschaft schweben würde.<br />

Auch die Kultusministerkonferenz (KMK) reagiert auf die Umsetzung von <strong>Inklusion</strong><br />

an Schulen.<br />

1.3.3 KMK<br />

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 20.10.2011: „Inklusive Bildung von<br />

Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Schulen“, setzt sich mit<br />

Zielsetzungen, Voraussetzungen und Bestrebungen inklusiver Bildung auseinander.<br />

Die Empfehlungen der KMK definieren <strong>Inklusion</strong> wie folgt: „<strong>Inklusion</strong> in diesem<br />

Sinne bedeutet für den Bereich der Schule einen gleichberechtigten Zugang zu<br />

Bildung für alle und das Erkennen und Überwinden von Barrieren“<br />

(Kultusministerkonferenz 2011, S.3). Die Schulen müssen sich auf den Weg machen,<br />

um allen SchülerInnen einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu verschaffen.<br />

Die Kultusministerkonferenz sieht es als eine wichtige Aufgabe der Schulen an,<br />

Bildung für alle zu gewährleisten. Sie geht davon aus, dass Teilhabe, inklusive<br />

Bildungs-, Beratungs-, und Unterstützungsangebote, professionelles Personal und<br />

Kooperationen mit Partnern, die Grundvoraussetzungen für <strong>Inklusion</strong> darstellen.<br />

All diese Angebote der oberen Behörden sollen am Kindeswohl orientiert stattfinden,<br />

weswegen Vertrauen in die Kinder und ihre Fähigkeiten und die Beobachtung der<br />

individuellen Entwicklungsprozesse von Kindern eine Voraussetzung bilden (Vgl.<br />

ebd. S.5ff.). Der Begriff der Behinderung wird auch in der Kultusministerkonferenz

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