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Zunkunftsmodell Inklusion - Humanwissenschaftliche Fakultät

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2.1.1 Ethnokulturelle Unterschiede<br />

Als ersten Faktor benennt Kersten Reich ethnokulturelle Unterschiede, mit der<br />

Forderung: „[…]radikal gedacht, dass es kein Besser oder Schlechter zwischen den<br />

Eigenen und dem Fremden im Blick auf die gemeinsame Demokratie geben sollte“<br />

(ebd. S.55). Dennoch werden immer noch Menschen aufgrund ihrer Herkunft<br />

ausgegrenzt. Ethnokulturelle Gerechtigkeit bedeutet, ein Recht darauf zu besitzen,<br />

dass ethnische Zugehörigkeit in Erziehungs- und Bildungssystemen als irrelevant<br />

gelten (Vgl. ebd. S.57). Es darf in der Erziehung und Bildung von Menschen, einzig<br />

und allein um die Einzigartigkeit jedes Individuum gehen. Ethnokulturelle<br />

Unterschiede lassen sich nur überwinden, wenn alle Menschen, egal welche<br />

Hautfarbe oder welche ethnokulturelle Zugehörigkeit sie haben, gerechte Chancen<br />

für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe eröffnet bekommen.<br />

2.1.2 Unterscheidung aufgrund des biologischen Geschlechts<br />

Auch das Unterscheiden aufgrund des biologischen Geschlechts erhöht die<br />

Bereitschaft der Ausgrenzung. Deswegen müssen sich Entscheidungsträger für<br />

Geschlechtergerechtigkeit einsetzen, um eine Chancengleichheit für alle ermöglichen<br />

zu können. Reich definiert Geschlechtergerechtigkeit folgendermaßen:<br />

Geschlechtergerechtigkeit bedeutet vielmehr, dass jede/r eine individuelle<br />

und sich auch verändernde, veränderbare und sich wandelnde Persönlichkeit<br />

besitzt, die nicht auf Dauer nur eine Identität dokumentieren wird, sondern in<br />

dieser Identität stets auch Entwicklungen, Veränderungen, Widersprüche und<br />

Ambivalenzen eingeschlossen hat, die für eine freie Entwicklung zur<br />

Verfügung stehen“(ebd. S.61).<br />

Zur Anerkennung der Geschlechtergerechtigkeit gehört es, die unterschiedlichen<br />

sexuellen Orientierungen zu akzeptieren. Die Gesellschaft sieht rechtlich ein<br />

Festlegen auf das eine oder das andere Geschlecht vor (Vgl. ebd. S.58). Inklusive<br />

Settings müssen darauf ausgerichtet sein, dass Geschlechtergerechtigkeit angestrebt<br />

wird und die Zusammensetzungen von Gruppen immer wieder in einem reflexiven<br />

Prozess aufgewickelt werden, damit Ausgrenzung aufgrund des Geschlechts<br />

verhindert wird.<br />

2.1.3 Unterschiede in den sozialen Lebensformen<br />

Neben der sexuellen Gleichberechtigung müssen auch andere soziale Lebensformen<br />

gleichwertig anerkannt werden. Lebensformen und Lebensläufe sind in der heutigen<br />

Gesellschaft vielseitiger und plural (Vgl. ebd. S. 68). Niemand hat das Recht, einen<br />

anderen Menschen in eine Richtung zu drängen. Dies gilt zum Beispiel für die Wahl

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