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BFS Hebammen Juli 2013 - Änderung - ISB - Bayern

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Lehrpläne<br />

1.1 Theoretische Grundlagen der Ersten<br />

Hilfe<br />

Die Schülerinnen kennen die rechtlichen<br />

Aspekte sowie die Ziele und Organisation<br />

der Ersten Hilfe.<br />

Notwendigkeit und Verpflichtung zur Hilfeleistung<br />

(§ 323c StGB)<br />

Rechtliche Situation bei Folgeschäden von Erste-Hilfe-Maßnahmen<br />

S am Helfer<br />

S am Hilfebedürftigen<br />

Ziele der Ersten Hilfe<br />

Ablauf und Organisation der Ersten Hilfe<br />

Rettungskette<br />

Richtlinien zur Reanimation<br />

Berufsfachschule für <strong>Hebammen</strong><br />

2 Std.<br />

Als Unterrichtshilfen bieten sich an: Leitfaden (Foliensatz)<br />

zur Ersten Hilfe und Wund-Echt-Aufnahmen.<br />

Hilfsmittel zum Eigenschutz des Helfers wie Atemmaske,<br />

Notfall-Beatmungstuch, Schutzhandschuhe und Absicherung<br />

der Unfallstelle vorführen<br />

Besichtigung von Rettungsfahrzeugen und -leitstellen<br />

Notfallgeräte im eigenen Krankenhaus ansehen<br />

1.2 Bergung, Transport, Lagerung und<br />

Wundversorgung<br />

Die Schülerinnen können verletzte Personen<br />

bergen, transportieren und lagern. Sie<br />

führen Maßnahmen zur Blutstillung und<br />

Wundversorgung durch.<br />

Anwendung von Rautekgriff und Tragering<br />

Aufnehmen und Transport durch mehrere Personen<br />

Lagerung:<br />

10 Std.<br />

Übungen hierzu sollen durch den Lehrer demonstriert<br />

und dann in kleinen Gruppen ausgeführt werden.<br />

Seite 111

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