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BFS Hebammen Juli 2013 - Änderung - ISB - Bayern

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Lehrpläne<br />

Berufsfachschule für <strong>Hebammen</strong><br />

Berufsfachschule für <strong>Hebammen</strong><br />

SOZIALWISSENSCHAFTEN UND REHABILITATION<br />

Fachprofil:<br />

Das Unterrichtsfach Sozialwissenschaften soll die <strong>Hebammen</strong>schülerinnen auf ihre spätere Tätigkeit vorbereiten und ihnen Erklärungsmodelle<br />

für verschiedenes menschliches Verhalten im Umfeld von Schwangerschaft und Geburt geben. Aufbauend auf persönlichen<br />

Erfahrungen, soll der Unterricht die Handlungsspielräume der Schülerinnen erweitern. Sie werden mit grundlegenden<br />

psychologischen, pädagogischen und soziologischen Erkenntnissen vertraut und lernen, diese bei ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen.<br />

Parallel zur Stoffvermittlung sollen Erfahrungen und Probleme aus der beruflichen Praxis in den Unterricht integriert werden. Um<br />

den Lernprozess zu intensivieren, empfiehlt es sich in längeren Unterrichtsblöcken, z. B. in Seminarform, zu arbeiten.<br />

Im Teilbereich Rehabilitation werden, ausgehend von den Problemen behinderter Menschen, rehabilitative Möglichkeiten sowie<br />

ihre gesetzlichen und institutionellen Grundlagen erarbeitet. Die Bedeutung einer frühzeitigen Rehabilitation für eine mögliche<br />

Vermeidung komplexer, langanhaltender Krankheitsprozesse soll den Schülerinnen dabei bewusst werden.<br />

Die Schülerinnen erhalten Gelegenheit, eigene Einstellungen gegenüber Behinderten zu reflektieren. Es wird deutlich, dass die<br />

Hebamme bei der Geburt eines behinderten Kindes durch ihr Verhalten Einfluss nimmt auf die Eltern-Kind-Beziehung sowie auf<br />

die Bereitschaft der Eltern, ein behindertes Kind anzunehmen und rehabilitative Maßnahmen einzuleiten.<br />

Der Lehrplan umfasst die Themengebiete 5, erstes Jahr der Ausbildung, und 10, zweites und drittes Jahr der Ausbildung (Grundlagen<br />

der Psychologie, Soziologie und Pädagogik), sowie 11, zweites und drittes Jahr der Ausbildung (Grundlagen der Rehabilitation)<br />

der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.<br />

1. Schuljahr<br />

Lerngebiete 1.1 Grundlagen der Sozialwissenschaften 40 Std.<br />

1.2 Bewältigung ausgewählter berufstypischer Situationen 10 Std.<br />

1.3 Projektlerngebiet 10 Std.<br />

60 Std.<br />

Seite 39

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