BFS Hebammen Juli 2013 - Änderung - ISB - Bayern
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Lehrpläne<br />
Berufsfachschule für <strong>Hebammen</strong><br />
Anforderungen an die praktische Ausbildung und an den Praxisanleiter<br />
Während der praktischen Ausbildung muss trotz aller schulisch-didaktischer Interessen das Wohl und die Würde der Patientin im Vordergrund stehen.<br />
Damit die Ausbildungsziele erreicht werden können, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schule und den praktischen Einsatzstellen notwendig.<br />
Mit der Integration der Schule in den Klinikbereich wurden zwar wesentliche Voraussetzungen für eine qualitativ hoch stehende Ausbildung geschaffen,<br />
doch kommt dies nur zum Tragen, wenn allen bewusst ist, dass jeder in der Praxis Tätige (einschließlich des Arztes) in die Anleitungsaufgabe<br />
einbezogen ist.<br />
Absprachen und regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Lehrkräften und allen an der praktischen Ausbildung beteiligten Personen sind<br />
dabei dringend erforderlich. Vor allem soll versucht werden, den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung sorgfältig aufeinander abzustimmen.<br />
Des Weiteren soll gewährleistet sein, dass der Ausbildungsstand jeder Schülerin erkennbar ist, und somit im Bedarfsfall ein gezieltes Intervenieren<br />
möglich wird. Dies erfordert jedoch von allen Beteiligten die Bereitschaft, auch das eigene Handeln zu überdenken und ggf. zu ändern.<br />
Schule, Kreißsaal und Stationen sollen eine Einheit darstellen, in der Kooperationsbereitschaft, Teamfähigkeit, Zeiteinteilung, Fairness, Bereitschaft<br />
und Fähigkeit, andere anzuleiten, sowie Reflektionsfähigkeit des eigenen Handelns und Aufgeschlossensein für Neuerungen erlernt und bewiesen<br />
werden können.<br />
Verantwortungsbewusste Praxisanleiter sollen<br />
– fortbildungswillig sein,<br />
– motivieren und konstruktiv kritisieren können,<br />
– in der Lage sein, die Auswirkungen psychischer und physischer Stresssituationen zu mildern,<br />
– Lernende in der Zusammenarbeit mit den Ärzten anleiten können,<br />
– bereit sein, mit den Lehrkräften zusammenzuarbeiten,<br />
– anleiten können beim Führen von Tätigkeitsnachweisen,<br />
– die Schülerinnen gewissenhaft beurteilen und ihnen durch sorgsam geführte Nachbesprechungen die Möglichkeit zum Lernen geben.<br />
Der Schulträger, der die praktische Ausbildung sicherzustellen hat, soll bereits bei der Einstellung des Personals auf die Bereitschaft, Schülerinnen<br />
anzuleiten, achten, darüber hinaus aber auch zur Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen anregen und so dafür sorgen, dass entsprechende<br />
Qualifikationen entwickelt werden können.<br />
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