Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
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Verein dienen, gelten nicht als Mitglieder, werden jedoch in das<br />
Spenderbuch des Vereins eingetragen.<br />
3.5 Über Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern entscheidet<br />
der Vorstand des <strong>Salzburg</strong>er Kirchenbauvereines.<br />
3.6 Die Mitgliedschaft erlischt:<br />
a) durch das Ableben eines Mitgliedes;<br />
b) durch seinen freiwilligen Austritt. Wird der fällige Jahresbeitrag<br />
trotz zweimaliger Aufforderung nicht geleistet, so gilt<br />
dies als Austrittserklärung;<br />
c) durch Ausschluss aus dem Verein, welcher vom Vorstand<br />
ausgesprochen werden kann, wenn ein Vereinsmitglied sich<br />
trotz erfolgter Mahnung in einer Weise betätigt, die mit den<br />
Zielen des Vereines unverträglich erscheint. Dem Ausgeschlossenen<br />
steht eine binnen Monatsfrist einzubringende<br />
Berufung an den Erzbischof von <strong>Salzburg</strong> zu, der endgültig<br />
entscheidet. Ein erfolgter Ausschluss ist vom Vorstand der<br />
Generalversammlung mitzuteilen;<br />
d) bei juristischen Personen durch Auflösung derselben.<br />
4. Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />
4.1 Alle Mitglieder besitzen Stimmrecht in den Versammlungen sowie<br />
aktives und passives Wahlrecht.<br />
4.2 Alle Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des <strong>Salzburg</strong>er<br />
Kirchenbauvereines im Sinne des Vereinszweckes und die<br />
dem Verein gewährten geistlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen.<br />
4.3 Alle Mitglieder sind verpflichtet, nach besten Kräften die Interessen<br />
des <strong>Salzburg</strong>er Kirchenbauvereines wahrzunehmen und<br />
seine Ziele zu fördern bzw. nach bestem Wissen und Gewissen<br />
zu verfolgen.<br />
4.4 Alle Mitglieder sind verpflichtet, die rechtmäßig beschlossenen<br />
Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu erlegen sowie sich an die Statuten<br />
des Vereines und die Weisungen der Organe zu halten.<br />
5. Organe des Vereins<br />
5.1 Der Vorstand des <strong>Salzburg</strong>er Kirchenbauvereines besteht aus<br />
vier Personen:<br />
Obmann, Stellvertreter, Kassier und Schriftführer.