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Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

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112<br />

Verein dienen, gelten nicht als Mitglieder, werden jedoch in das<br />

Spenderbuch des Vereins eingetragen.<br />

3.5 Über Aufnahme oder Ausschluss von Mitgliedern entscheidet<br />

der Vorstand des <strong>Salzburg</strong>er Kirchenbauvereines.<br />

3.6 Die Mitgliedschaft erlischt:<br />

a) durch das Ableben eines Mitgliedes;<br />

b) durch seinen freiwilligen Austritt. Wird der fällige Jahresbeitrag<br />

trotz zweimaliger Aufforderung nicht geleistet, so gilt<br />

dies als Austrittserklärung;<br />

c) durch Ausschluss aus dem Verein, welcher vom Vorstand<br />

ausgesprochen werden kann, wenn ein Vereinsmitglied sich<br />

trotz erfolgter Mahnung in einer Weise betätigt, die mit den<br />

Zielen des Vereines unverträglich erscheint. Dem Ausgeschlossenen<br />

steht eine binnen Monatsfrist einzubringende<br />

Berufung an den Erzbischof von <strong>Salzburg</strong> zu, der endgültig<br />

entscheidet. Ein erfolgter Ausschluss ist vom Vorstand der<br />

Generalversammlung mitzuteilen;<br />

d) bei juristischen Personen durch Auflösung derselben.<br />

4. Rechte und Pflichten der Mitglieder<br />

4.1 Alle Mitglieder besitzen Stimmrecht in den Versammlungen sowie<br />

aktives und passives Wahlrecht.<br />

4.2 Alle Mitglieder haben das Recht, die Einrichtungen des <strong>Salzburg</strong>er<br />

Kirchenbauvereines im Sinne des Vereinszweckes und die<br />

dem Verein gewährten geistlichen Vorteile in Anspruch zu nehmen.<br />

4.3 Alle Mitglieder sind verpflichtet, nach besten Kräften die Interessen<br />

des <strong>Salzburg</strong>er Kirchenbauvereines wahrzunehmen und<br />

seine Ziele zu fördern bzw. nach bestem Wissen und Gewissen<br />

zu verfolgen.<br />

4.4 Alle Mitglieder sind verpflichtet, die rechtmäßig beschlossenen<br />

Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu erlegen sowie sich an die Statuten<br />

des Vereines und die Weisungen der Organe zu halten.<br />

5. Organe des Vereins<br />

5.1 Der Vorstand des <strong>Salzburg</strong>er Kirchenbauvereines besteht aus<br />

vier Personen:<br />

Obmann, Stellvertreter, Kassier und Schriftführer.

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