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Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

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16. Statut des Hilfsfonds der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong><br />

für Eltern in Notsituationen<br />

Präambel<br />

Der Hilfsfonds für Eltern in Notsituationen ist eine rechtlich unselbständige<br />

Einrichtung der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> und untersteht, unbeschadet<br />

anderer rechtlicher Regelungen für die Diözesankurie, dem<br />

Generalvikar.<br />

Für den Hilfsfonds gelten die einschlägigen universal- und partikularrechtlichen<br />

Normen der römisch-katholischen Kirche.<br />

Geschlechtsspezifische Formulierungen gelten ungeachtet der verwendeten<br />

grammatikalischen Form stets für Personen beiderlei Geschlechts.<br />

1. Ziel und Aufgaben<br />

1.1 Ziel und Aufgabe des Hilfsfonds der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> für<br />

Eltern in Notsituationen ist es, Frauen und Männern, die anlässlich<br />

einer Schwangerschaft oder Geburt in Not geraten sind,<br />

materielle Hilfeleistung anzubieten. Das materielle Hilfsangebot<br />

wird in der Regel über kirchlich anerkannte Beratungsstellen<br />

und Betreuungsorganisationen zugewendet, kann aber in Ausnahmefällen<br />

den Betroffenen direkt gegeben werden.<br />

Ein weiteres Ziel des Hilfsfonds ist die Förderung von Sozialprojekten<br />

für Eltern in Notsituationen.<br />

1.2 Der Hilfsfonds der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> für Eltern in Notsituationen<br />

verwirklicht seine Ziele in Form von finanziellen<br />

Unterstützungen an Frauen und Männern, die anlässlich einer<br />

Schwangerschaft oder Geburt in ihrer wirtschaftlichen Existenz<br />

gefährdet sind. Diese können nach den, vom Vorstand zu beschließenden<br />

und vom Generalvikar der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> zu<br />

genehmigenden Vergaberichtlinien gewährt werden. Weiters<br />

wird die Förderung von Sozialprojekten für Eltern in Notsituationen<br />

anhand dieser Kriterien zugesprochen.<br />

2. Mittel<br />

Die Mittel zur Erreichung des beschriebenen Zieles und der Aufgaben<br />

bestehen insbesondere aus:<br />

2.1 Zuwendungen aus Sammlungen, Spenden, Schenkungen oder<br />

letztwilligen Verfügungen,

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