Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
33<br />
16. Statut des Hilfsfonds der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong><br />
für Eltern in Notsituationen<br />
Präambel<br />
Der Hilfsfonds für Eltern in Notsituationen ist eine rechtlich unselbständige<br />
Einrichtung der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> und untersteht, unbeschadet<br />
anderer rechtlicher Regelungen für die Diözesankurie, dem<br />
Generalvikar.<br />
Für den Hilfsfonds gelten die einschlägigen universal- und partikularrechtlichen<br />
Normen der römisch-katholischen Kirche.<br />
Geschlechtsspezifische Formulierungen gelten ungeachtet der verwendeten<br />
grammatikalischen Form stets für Personen beiderlei Geschlechts.<br />
1. Ziel und Aufgaben<br />
1.1 Ziel und Aufgabe des Hilfsfonds der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> für<br />
Eltern in Notsituationen ist es, Frauen und Männern, die anlässlich<br />
einer Schwangerschaft oder Geburt in Not geraten sind,<br />
materielle Hilfeleistung anzubieten. Das materielle Hilfsangebot<br />
wird in der Regel über kirchlich anerkannte Beratungsstellen<br />
und Betreuungsorganisationen zugewendet, kann aber in Ausnahmefällen<br />
den Betroffenen direkt gegeben werden.<br />
Ein weiteres Ziel des Hilfsfonds ist die Förderung von Sozialprojekten<br />
für Eltern in Notsituationen.<br />
1.2 Der Hilfsfonds der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> für Eltern in Notsituationen<br />
verwirklicht seine Ziele in Form von finanziellen<br />
Unterstützungen an Frauen und Männern, die anlässlich einer<br />
Schwangerschaft oder Geburt in ihrer wirtschaftlichen Existenz<br />
gefährdet sind. Diese können nach den, vom Vorstand zu beschließenden<br />
und vom Generalvikar der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> zu<br />
genehmigenden Vergaberichtlinien gewährt werden. Weiters<br />
wird die Förderung von Sozialprojekten für Eltern in Notsituationen<br />
anhand dieser Kriterien zugesprochen.<br />
2. Mittel<br />
Die Mittel zur Erreichung des beschriebenen Zieles und der Aufgaben<br />
bestehen insbesondere aus:<br />
2.1 Zuwendungen aus Sammlungen, Spenden, Schenkungen oder<br />
letztwilligen Verfügungen,