Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
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Frauenbewegung (kfb), für die Dreikönigsaktion delegiert<br />
von der Kath. Jungschar (KJS), in Absprache mit<br />
dem Präsidium der Kath. Aktion<br />
2.1.10. je ein/e VetreterIn der Partnerdiözesen (Afrika, Asien,<br />
Lateinamerika), die im Einvernehmen mit den zuständigen<br />
Partnerbischöfen bestellt werden<br />
2.1.11. ein/e VertreterIn Aller missionierenden Orden <strong>Salzburg</strong>s<br />
(AMOS)<br />
2.1.12. ein/e VertreterIn des Begegnungszentrums „Bondeko“<br />
2.1.13. ein/e VertreterIn des Afro-Asiatischen Instituts <strong>Salzburg</strong><br />
2.1.14. zwei VertreterInnen von einschlägigen Gruppen bzw.<br />
Arbeitskreisen an der Basis, die durch die DKWE berufen<br />
werden (möglichst Laien), z. B. Eine Welt-Gruppen,<br />
Solidaritätsgruppen u.a.<br />
2.1.15. bis zu drei weitere Personen, die aufgrund ihrer Erfahrungen<br />
in der Missionsarbeit oder Entwicklungsarbeit<br />
durch die DKWE berufen werden<br />
2.1.16. ein Mitglied des „Diözesanen Komitees für den interreligiösen<br />
und interkulturellen Dialog (DKID)“<br />
2.1.17. ein/e VertreterIn für Ost-/Südosteuropa<br />
2.2. Außerordentliche Mitglieder ohne Stimmrecht<br />
2.2.1. ein/e VertreterIn der Katholischen Jugend der Erzdiözese<br />
2.2.2. die Leitung kann außerordentliche Mitglieder mit besonderer<br />
Funktion zur Mitarbeit einladen, z.B. Missiologen,<br />
ExpertInnen der internationalen Entwicklung, Bildungsfachleute,<br />
MedienexpertInnen.<br />
2.3. Bestätigung und Dauer der Funktion:<br />
Die ordentlichen Mitglieder der DKWE werden vom Erzbischof<br />
jeweils für eine Funktionsperiode von fünf Jahren bestätigt.<br />
Eine Wiederbestellung und -bestätigung nach Ablauf derselben<br />
ist möglich.<br />
3. Organe und Arbeitsweise<br />
Die DKWE hat zur Erfüllung ihrer Aufgaben folgende Organe:<br />
3.1. Das Plenum (Vollversammlung)<br />
3.1.1. Zuständigkeit und Aufgaben:<br />
– Festlegen der Arbeitsrichtlinien und Jahresschwerpunkte