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Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

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RECHTSWIRKSAMKEIT<br />

135<br />

Nach Beratung im Erzb. Konsistorium wird die vorliegende Fassung<br />

der Wahlordnung mit Rechtswirksamkeit vom 1. September 2006 in<br />

Kraft gesetzt.<br />

Damit verliert die bisherige Wahlordnung für die Wahl des Pfarrgemeinderates<br />

ihre Gültigkeit.<br />

Ordinariatskanzler<br />

Erzbischof<br />

Erzb. Ordinariat, 14. Juni 2006, Prot.Nr. 781/06<br />

[13]

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