Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
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20. Eingliederung von Erwachsenen in die Kirche<br />
Es wird daran erinnert, dass für die Eingliederung von Erwachsenen in<br />
die Kirche (fälschlicher Weise „Erwachsenentaufe“ genannt), die Einhaltung<br />
der erforderlichen Fristen notwendig ist:<br />
Ein Erwachsener, der die Initiationssakramente empfangen will, ist<br />
in den Katechumenat aufzunehmen und nach Möglichkeit durch<br />
die einzelnen Stufen zur sakramentalen Initiation hinzuführen (vgl.<br />
can. 851, 1°).<br />
Die Zeitpunkte der Stufen und die Dauer der Phasen des Katechumenats<br />
können sehr unterschiedlich sein. Sie richten sich nach der Situation<br />
und den Möglichkeiten der Bewerber wie der Gemeinden und<br />
Seelsorger. Die entferntere Vorbereitung im Katechumenat dauert in<br />
der Regel ungefähr ein Jahr. Die nähere Vorbereitung beginnt mit dem<br />
Aschermittwoch. In den Vierzig Tagen der Vorbereitung auf Ostern<br />
finden die entsprechenden Feiern des Katechumenats statt. Die Initiation<br />
selbst erfolgt normalerweise in der Osternacht. (Vgl. Die Feier der<br />
Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Nr. 19)<br />
Die Eingliederung von Personen, die älter als 14 Jahre sind, ist dem<br />
hwst. Herrn Erzbischof anzutragen, damit er selbst dieser Feier vorstehen<br />
kann, wenn er dies für angebracht hält (vgl. can. 863). Dazu ist<br />
ein Schreiben mit den Daten des Bewerbers / der Bewerberin an das<br />
Erzb. Ordinariat zu richten.<br />
Wenn der hwst. Herr Erzbischof die Initatiation nicht selbst vornimmt,<br />
wird dem Priester die Vollmacht zur vollen Initiation (auch die<br />
Vollmacht zur Firmung) erteilt.<br />
Erzb. Ordinariat, 10. Februar 2006, Prot.Nr. 160/06<br />
43<br />
21. Internationales Forschungszentrum:<br />
Dekret für die Neustrukturierung<br />
Das Internationale Forschungszentrum für Grundfragen der Wissenschaften<br />
in <strong>Salzburg</strong> wurde am 5. August 1961 durch den Erzbischof<br />
von <strong>Salzburg</strong>, Dr. Andreas Rohracher, als dem Präsidenten des Katholischen<br />
Universitätsvereins feierlich eröffnet und geweiht. Die kanonische<br />
Errichtung durch denselben Erzbischof im Namen der Österreichischen<br />
Bischofskonferenz am 19. April 1964 und die nachfolgende<br />
Anerkennung durch das Bundesministerium für Unterricht am 6. August<br />
1964 gaben dem Internationalen Forschungszentrum (IFZ) seine