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Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

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20. Eingliederung von Erwachsenen in die Kirche<br />

Es wird daran erinnert, dass für die Eingliederung von Erwachsenen in<br />

die Kirche (fälschlicher Weise „Erwachsenentaufe“ genannt), die Einhaltung<br />

der erforderlichen Fristen notwendig ist:<br />

Ein Erwachsener, der die Initiationssakramente empfangen will, ist<br />

in den Katechumenat aufzunehmen und nach Möglichkeit durch<br />

die einzelnen Stufen zur sakramentalen Initiation hinzuführen (vgl.<br />

can. 851, 1°).<br />

Die Zeitpunkte der Stufen und die Dauer der Phasen des Katechumenats<br />

können sehr unterschiedlich sein. Sie richten sich nach der Situation<br />

und den Möglichkeiten der Bewerber wie der Gemeinden und<br />

Seelsorger. Die entferntere Vorbereitung im Katechumenat dauert in<br />

der Regel ungefähr ein Jahr. Die nähere Vorbereitung beginnt mit dem<br />

Aschermittwoch. In den Vierzig Tagen der Vorbereitung auf Ostern<br />

finden die entsprechenden Feiern des Katechumenats statt. Die Initiation<br />

selbst erfolgt normalerweise in der Osternacht. (Vgl. Die Feier der<br />

Eingliederung Erwachsener in die Kirche, Nr. 19)<br />

Die Eingliederung von Personen, die älter als 14 Jahre sind, ist dem<br />

hwst. Herrn Erzbischof anzutragen, damit er selbst dieser Feier vorstehen<br />

kann, wenn er dies für angebracht hält (vgl. can. 863). Dazu ist<br />

ein Schreiben mit den Daten des Bewerbers / der Bewerberin an das<br />

Erzb. Ordinariat zu richten.<br />

Wenn der hwst. Herr Erzbischof die Initatiation nicht selbst vornimmt,<br />

wird dem Priester die Vollmacht zur vollen Initiation (auch die<br />

Vollmacht zur Firmung) erteilt.<br />

Erzb. Ordinariat, 10. Februar 2006, Prot.Nr. 160/06<br />

43<br />

21. Internationales Forschungszentrum:<br />

Dekret für die Neustrukturierung<br />

Das Internationale Forschungszentrum für Grundfragen der Wissenschaften<br />

in <strong>Salzburg</strong> wurde am 5. August 1961 durch den Erzbischof<br />

von <strong>Salzburg</strong>, Dr. Andreas Rohracher, als dem Präsidenten des Katholischen<br />

Universitätsvereins feierlich eröffnet und geweiht. Die kanonische<br />

Errichtung durch denselben Erzbischof im Namen der Österreichischen<br />

Bischofskonferenz am 19. April 1964 und die nachfolgende<br />

Anerkennung durch das Bundesministerium für Unterricht am 6. August<br />

1964 gaben dem Internationalen Forschungszentrum (IFZ) seine

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