Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
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§ 2 Sitz<br />
Der Sitz ist in der Stadt <strong>Salzburg</strong>.<br />
§ 3 Zweck<br />
Das Institut ist eine Einrichtung der Caritas der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong>.<br />
Seine Tätigkeit, die nicht auf Gewinn gerichtet ist, hat folgende Zwecke<br />
und Ziele:<br />
a) Förderung der caritativen Gesinnung und Bewusstseinbildung in<br />
Hinblick auf die Not und Armut unter den Menschen<br />
b) Unterstützung (hilfs-)bedürftiger Personen<br />
c) Förderung und Unterstützung von caritativen Projekten im In- und<br />
Ausland<br />
d) Wirtschaftliche Aktivitäten mit dem Ziel der Beschäftigung von<br />
Menschen mit Beeinträchtigungen und zur Erschließung von Einnahmequellen<br />
für die sozialen Aufgaben der Caritas<br />
§ 4 Mittel<br />
Die erforderlichen materiellen (finanziellen) Mittel werden durch<br />
Spenden, Unterstützungen, Zuwendungen von privaten, öffentlichen<br />
und kirchlichen Stellen, sowie durch Erlöse aus Dienstleistungen und<br />
Betrieben aufgebracht.<br />
§ 5 Organe<br />
1. Vorstand und Geschäftsführung<br />
Leitung und Geschäftsführung liegen in den Händen des vom Erzbischof<br />
bestellten Caritas-Direktors. Ein Stellvertreter wird auf<br />
Vorschlag des Caritas-Direktors ebenfalls vom Erzbischof ernannt.<br />
Sowohl die Geschäftsführung als auch die Vertretung nach außen<br />
erfolgt durch den Caritas-Direktor. Im Falle seiner Verhinderung<br />
nimmt diese Aufgabe der Stellvertreter wahr.<br />
2. Kuratorium<br />
Das Kuratorium ist identisch mit dem jeweils amtierenden Vorstand<br />
des Caritas-Verbandes der Erzdiözese <strong>Salzburg</strong> (Statut vom<br />
30.11.1988 Z III-Vr-4760/88).<br />
§ 6 Rechnungslegung und Prüfung<br />
Vorstand und Geschäftsführung sind verpflichtet, jeweils zum Jahresende<br />
einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinnund<br />
Verlustrechnung zu erstellen. Der Jahresabschluss ist im Auftrag<br />
des Vorstandes durch einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater zu<br />
prüfen.