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Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

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ten, den Priester und die Mitglieder der Pfarrgemeinde<br />

zunächst der zuständige Dechant, sodann der Diözesanverantwortliche<br />

für die Laien, der Diözesanverantwortliche<br />

für Personalentwicklung und der diözesane Personalreferent<br />

(Ordinariatskanzler) Ansprechperson.<br />

3.3.5 Dienstgespräche<br />

Der Priester und der Pfarrassistent halten zur Erfüllung<br />

ihrer Aufgabe häufig Kontakt und führen verbindliche<br />

wöchentliche Dienstgespräche.<br />

4. Auswahl- und Bestellungsvorgang<br />

4.1 Vorbereitung der Pfarre<br />

Pfarren, die nach Beschluss des Konsistoriums im Sinn von c.<br />

517 § 2 CIC mit einem Priester und einem Pfarrassistenten besetzt<br />

werden sollen, müssen bestmöglich darauf vorbereitet<br />

werden.<br />

Der Personalreferent nimmt bei erstmaliger Besetzung einer<br />

Pfarre mit einem Pfarrassistenten mit dem zuständigen Dechant<br />

und dem PGR zum frühest möglichen Zeitpunkt Kontakt auf.<br />

Ist der vorgesehene Priester zugleich anderswo Pfarrer, werden<br />

mit dem dortigen Pfarrgemeinderat die mit der zusätzlichen<br />

Aufgabe des Pfarrers verbundenen Auswirkungen besprochen.<br />

Im Jahr der Bestellung von Priester und Pfarrassistent soll die<br />

Pfarrgemeinde externe Hilfe zur Gemeindebegleitung (Gemeindeberatung,<br />

Beratung durch PGR-Dekanatsverantwortliche,<br />

Diözesanverantwortliche...) in Anspruch nehmen, damit<br />

diese neue Form der Seelsorge von der Pfarrgemeinde aktiv angenommen<br />

und entfaltet wird.<br />

4.2 Findung und Auswahl des Pfarrassistenten<br />

Die mit dem Leitungsmodell gem. can. 517 § 2 CIC zu besetzende<br />

Pfarre wird durch Ausschrei-bung bekannt gegeben. Die<br />

Auswahl unter den Bewerbern bereiten Personalreferent und<br />

Kuratorium für LaientheologInnen vor. Die Entscheidung wird<br />

im Anschluss daran im Konsistorium getroffen.<br />

4.3 Bestellung und Einführung des Priesters und des Pfarrassistenten<br />

4.3.1 Bestellung per Dekret<br />

Priester und Pfarrassistent werden per Dekret durch den<br />

Erzbischof bestellt.<br />

Gesondert wird als integrierender Bestandteil zum De-

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