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Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

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zenden – durch, bereitet die Sitzungen der DKID vor, führt das<br />

Protokoll und kümmert sich um die Finanzierung und Bewerbung<br />

von gemeinsamen Projekten sowie die Öffentlichkeitsarbeit der<br />

DKID. In besonderer Weise nimmt der Leiter bzw. die Leiterin des<br />

Koordinationsbüros die in § 4 genannten Aufgaben wahr. Er bzw.<br />

sie ist Mitglied der DKID.<br />

d) Mitglieder:<br />

Die DKID setzt sich aus mindestens 12 Personen zusammen, die die<br />

unterschiedlichen Interessen der entsprechenden Einrichtungen<br />

(siehe die genannten Institutionen in §4) wahrnehmen.<br />

Kooptierungen sind möglich.<br />

Die in §4 genannten Einrichtungen werden eingeladen, Vorschläge für<br />

die Besetzung der DKID zu machen.<br />

Alle Mitglieder bedürfen der Bestätigung durch den Erzbischof von<br />

<strong>Salzburg</strong>.<br />

§ 6 – Dauer<br />

a) Die Dauer der Funktionsperiode beträgt 5 Jahre.<br />

b) Rücktritte sind zugleich dem Erzbischof und der DKID mitzuteilen.<br />

Für Nachbesetzung ist im Einvernehmen mit dem Erzbischof<br />

zu sorgen.<br />

§ 7 – Arbeitsweise<br />

• Die DKID tritt mindestens 3 Mal jährlich auf Einladung des Erzbischofs<br />

und einer ausgeschriebenen Tagesordnung zusammen.<br />

• Dabei erfolgt die Sammlung und Informationsweitergabe von einschlägigen<br />

Aktivitäten.<br />

• Zur Fortbildung der Mitglieder der DKID ist die Einladung von Experten<br />

bzw. Expertinnen möglich.<br />

• Die einzelnen Mitglieder der Diözesankommission können zu<br />

unterschiedlichen Projektgruppen zusammentreten. Die Geschäftsführung<br />

der DKID übernimmt dabei die koordinierende Funktion.<br />

• Zur Erreichung des Zwecks der DKID können auch weitere Projektpartner/innen<br />

(u. a. auch aus anderen christlichen Kirchen und<br />

Gemeinschaften) zur Mitarbeit eingeladen werden.<br />

• Die Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen<br />

im Bereich des interkulturellen und interreligiösen Dialogs wird<br />

über die Diözesangrenzen hinaus wahrgenommen.<br />

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