Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
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3.3.2. Arbeitsweise:<br />
– der Vorstand kommt nach Bedarf, mindestens aber viermal<br />
jährlich zusammen (zwischen den Plenums-Sitzungen)<br />
– über die Sitzungen ist Protokoll zu führen<br />
3.3.3. Zusammensetzung/Mitglieder:<br />
– ex offo Mitglieder sind der Generalvikar, der/die Vorsitzende<br />
und der/die GeschäftsführerIn der DKWE<br />
– bis zu fünf weitere Mitglieder werden auf Vorschlag<br />
des/der Vorsitzenden von der DKWE gewählt. Im Vorschlag<br />
sollen die Päpstlichen Missionswerke/MISSIO,<br />
die Katholische Aktion, die missionierenden Orden<br />
und die ständigen Arbeitskreisleiter berücksichtigt sein<br />
– weitere Personen können nach Bedarf zur Beratung<br />
beigezogen werden, sind aber nicht stimmberechtigt<br />
3.4. Die Leitung<br />
3.4.1. – als Leitung der DKWE sind der/ die Vorsitzende und<br />
der/die GeschäftsführerIn gemeinsam für die laufenden<br />
Aufgaben wie für die Vorbereitung und Nacharbeit<br />
der Sitzungen des Vorstands verantwortlich. Initiativ<br />
bemühen sie sich, dass die DKWE ihre Aufgaben effektiv<br />
und zeitgemäß erfüllt<br />
3.4.2. Der/die Vorsitzende<br />
– als Erstverantwortliche/r in der Leitung hat er/sie den<br />
Vorsitz im Plenum und im Vorstand. In der Regel vertritt<br />
er/sie die DKWE nach außen und gegenüber der<br />
Diözesanleitung. Er/Sie ist für die DKWE zeichnungsberechtigt.<br />
Wesentliche Schriftstücke und Überweisungsaufträge<br />
zeichnet er/sie gemeinsam mit dem/der<br />
GeschäftsführerIn ab<br />
3.4.3. GeschäftsführerIn<br />
– er/sie ist für die laufenden Geschäfte der DKWE und<br />
das Sekretariat zuständig. Die Aufgaben im Einzelnen<br />
sind in der Aufgabenbeschreibung durch den Vorstand<br />
angeführt<br />
– er/sSie ist dem Vorsitzenden bzw. dem Vorstand verantwortlich<br />
– er/sie wird vom DKWE-Vorstand nach der diözesanen