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Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

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3.3.2. Arbeitsweise:<br />

– der Vorstand kommt nach Bedarf, mindestens aber viermal<br />

jährlich zusammen (zwischen den Plenums-Sitzungen)<br />

– über die Sitzungen ist Protokoll zu führen<br />

3.3.3. Zusammensetzung/Mitglieder:<br />

– ex offo Mitglieder sind der Generalvikar, der/die Vorsitzende<br />

und der/die GeschäftsführerIn der DKWE<br />

– bis zu fünf weitere Mitglieder werden auf Vorschlag<br />

des/der Vorsitzenden von der DKWE gewählt. Im Vorschlag<br />

sollen die Päpstlichen Missionswerke/MISSIO,<br />

die Katholische Aktion, die missionierenden Orden<br />

und die ständigen Arbeitskreisleiter berücksichtigt sein<br />

– weitere Personen können nach Bedarf zur Beratung<br />

beigezogen werden, sind aber nicht stimmberechtigt<br />

3.4. Die Leitung<br />

3.4.1. – als Leitung der DKWE sind der/ die Vorsitzende und<br />

der/die GeschäftsführerIn gemeinsam für die laufenden<br />

Aufgaben wie für die Vorbereitung und Nacharbeit<br />

der Sitzungen des Vorstands verantwortlich. Initiativ<br />

bemühen sie sich, dass die DKWE ihre Aufgaben effektiv<br />

und zeitgemäß erfüllt<br />

3.4.2. Der/die Vorsitzende<br />

– als Erstverantwortliche/r in der Leitung hat er/sie den<br />

Vorsitz im Plenum und im Vorstand. In der Regel vertritt<br />

er/sie die DKWE nach außen und gegenüber der<br />

Diözesanleitung. Er/Sie ist für die DKWE zeichnungsberechtigt.<br />

Wesentliche Schriftstücke und Überweisungsaufträge<br />

zeichnet er/sie gemeinsam mit dem/der<br />

GeschäftsführerIn ab<br />

3.4.3. GeschäftsführerIn<br />

– er/sie ist für die laufenden Geschäfte der DKWE und<br />

das Sekretariat zuständig. Die Aufgaben im Einzelnen<br />

sind in der Aufgabenbeschreibung durch den Vorstand<br />

angeführt<br />

– er/sSie ist dem Vorsitzenden bzw. dem Vorstand verantwortlich<br />

– er/sie wird vom DKWE-Vorstand nach der diözesanen

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