Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
32<br />
15. Einführungskurs für<br />
a.o. Kommunionspender/innen<br />
Am Sonntag, 19. März 2006, 9.00 bis 16.00 Uhr, findet in St. Virgil der<br />
nächste Einführungskurs für außerordentliche Kommunionspenderinnen<br />
und Kommunionspender statt.<br />
Anmeldungen durch das zuständige Pfarramt haben bis spätestens<br />
9. März 2006 an das Erzb. Ordinariat zu erfolgen. Aus organisatorischen<br />
Gründen können Nachmeldungen nicht berücksichtigt werden!!!<br />
Zu spät gemeldete Personen können ausnahmslos erst beim<br />
Kurs im Herbst 2006 teilnehmen.<br />
Für die Anmeldung ist zu beachten (vgl. VBl. 1993, S. 65, Punkt 6):<br />
• Wenn die Notwendigkeit besteht, Laien als Kommunionhelfer/innen<br />
einzusetzen, soll dies im Pfarrgemeinderat besprochen und um die<br />
notwendige Zahl von Kommunionhelfer/innen angesucht werden<br />
(Formular „Ansuchen um Kommunionhelfer).<br />
• Erst wenn das Erzb. Ordinariat die entsprechende Anzahl von<br />
Kommunionhelfer/innen genehmigt hat, sind die Namen der zu Beauftragenden<br />
zu nennen. Dazu wird der Pfarre das Formular „Ansuchen<br />
um Beauftragung zum Dienst des Kommunionhelfers“ zugesandt.<br />
Nach Rückmeldung mittels dieses Formular erhalten die Genannten<br />
die Einladung zum Einführungskurs.<br />
• Als Richtzahl gilt: Zahl der Sonntagsmessen (inkl. Vorabendmesse)<br />
mal drei. Besondere Verhältnisse (Kommunion in der Vollgestalt,<br />
Krankenhaus, Altersheim, etc.) können zusätzliche Kommunionhelfer/innen<br />
erfordern.<br />
• An die Krankenkommunion soll ebenfalls gedacht werden. In der<br />
Regel überbringen die Kommunionhelfer/innen (nach dem Gottesdienst)<br />
die Krankenkommunion. Der Seelsorger sollte aber nicht<br />
versäumen, diesen Dienst nach Möglichkeit selber des Öfteren zu<br />
tun.<br />
Erzb. Ordinariat, 10. Februar 2006, Prot.Nr. 158/06