21.03.2014 Aufrufe

Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

32<br />

15. Einführungskurs für<br />

a.o. Kommunionspender/innen<br />

Am Sonntag, 19. März 2006, 9.00 bis 16.00 Uhr, findet in St. Virgil der<br />

nächste Einführungskurs für außerordentliche Kommunionspenderinnen<br />

und Kommunionspender statt.<br />

Anmeldungen durch das zuständige Pfarramt haben bis spätestens<br />

9. März 2006 an das Erzb. Ordinariat zu erfolgen. Aus organisatorischen<br />

Gründen können Nachmeldungen nicht berücksichtigt werden!!!<br />

Zu spät gemeldete Personen können ausnahmslos erst beim<br />

Kurs im Herbst 2006 teilnehmen.<br />

Für die Anmeldung ist zu beachten (vgl. VBl. 1993, S. 65, Punkt 6):<br />

• Wenn die Notwendigkeit besteht, Laien als Kommunionhelfer/innen<br />

einzusetzen, soll dies im Pfarrgemeinderat besprochen und um die<br />

notwendige Zahl von Kommunionhelfer/innen angesucht werden<br />

(Formular „Ansuchen um Kommunionhelfer).<br />

• Erst wenn das Erzb. Ordinariat die entsprechende Anzahl von<br />

Kommunionhelfer/innen genehmigt hat, sind die Namen der zu Beauftragenden<br />

zu nennen. Dazu wird der Pfarre das Formular „Ansuchen<br />

um Beauftragung zum Dienst des Kommunionhelfers“ zugesandt.<br />

Nach Rückmeldung mittels dieses Formular erhalten die Genannten<br />

die Einladung zum Einführungskurs.<br />

• Als Richtzahl gilt: Zahl der Sonntagsmessen (inkl. Vorabendmesse)<br />

mal drei. Besondere Verhältnisse (Kommunion in der Vollgestalt,<br />

Krankenhaus, Altersheim, etc.) können zusätzliche Kommunionhelfer/innen<br />

erfordern.<br />

• An die Krankenkommunion soll ebenfalls gedacht werden. In der<br />

Regel überbringen die Kommunionhelfer/innen (nach dem Gottesdienst)<br />

die Krankenkommunion. Der Seelsorger sollte aber nicht<br />

versäumen, diesen Dienst nach Möglichkeit selber des Öfteren zu<br />

tun.<br />

Erzb. Ordinariat, 10. Februar 2006, Prot.Nr. 158/06

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!