21.03.2014 Aufrufe

Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

99. <strong>Salzburg</strong>er Hochschulwochen:<br />

Statut der Arbeitsgemeinschaft<br />

175<br />

§ 1<br />

(1) Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) <strong>Salzburg</strong>er Hochschulwochen ist<br />

eine Vereinigung von wissenschaftlich interessierten Verbänden,<br />

die sich die Pflege der Wissenschaft und die Pflege der akademischen<br />

Weiterbildung als Hilfe christlicher Daseinsbewältigung zur<br />

Aufgabe stellt. Die Arbeitsgemeinschaft ist durch Dekret des Erzbischofs<br />

von <strong>Salzburg</strong>, Zl. 1426/70 vom 27. 11. 1970 gemäß cc. 99-<br />

102 CIC kanonisch errichtet und durch Schreiben vom BMfU, Zl.<br />

600.565-Ka/1971 vom 29. 9. 1971 auch für den staatlichen Bereich<br />

als Rechtspersönlichkeit anerkannt und bestätigt.<br />

(2) Die Arge hat ihren Sitz in <strong>Salzburg</strong>.<br />

(3) Der Erreichung der in Abs. (1) genannten Aufgabe dient die jährliche<br />

Veranstaltung der <strong>Salzburg</strong>er Hochschulwochen.<br />

(4) Die Arge ist gemeinnützig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.<br />

§ 2<br />

Die Geldmittel zur Durchführung der <strong>Salzburg</strong>er Hochschulwochen<br />

werden durch Spenden, Zuwendungen und die Hörergebühren aufgebracht.<br />

§ 3<br />

(1) Der Arge gehören als Mitglieder an:<br />

• die Theologische Fakultät der Universität <strong>Salzburg</strong>,<br />

• der Katholische Akademikerverband Deutschlands,<br />

• das Katholische Hochschulwerk <strong>Salzburg</strong>,<br />

• die <strong>Salzburg</strong>er Äbte-Konferenz,<br />

• die Görresgesellschaft zur Pflege der Wissenschaft,<br />

• der Katholische Akademikerverband Österreichs,<br />

• die Katholische Akademikerarbeit Deutschlands (KAD),<br />

• das Forum Hochschule und Kirche e.V.<br />

(2) Als weitere Mitglieder der Arge können nur solche in- oder ausländische<br />

Verbände bzw. Institutionen aufgenommen werden, die sich<br />

der Pflege der Wissenschaften widmen und bereit sind, die Ziele<br />

und Aufgaben der Arge zu fördern und zu unterstützen.<br />

(3) Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt nach schriftlicher Bewerbung<br />

auf einstimmigen Beschluss des Präsidiums. Die evtl. Ablehnung<br />

der Bewerbung erfolgt ohne Angabe von Gründen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!