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Verordnungsblatt - Erzdiözese Salzburg

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– Änderung der Statuten bzw. der Geschäftsordnung<br />

– Entgegennahme des Tätigkeits- und Finanzberichtes<br />

des Vorstands und dessen Entlastung<br />

– Vorschläge zur Bestellung des/der Vorsitzenden, Wahl<br />

der zu wählenden Vorstandsmitglieder, Bestellung von<br />

Arbeitskreisen bzw. Sachverantwortlichen<br />

– Regelmäßige Reflexion über Wahrnehmung der unter<br />

Punkt 1 angeführten Aufgaben sowie Erteilung von<br />

Aufträgen an die weiteren Organe der DKWE.<br />

3.1.2. Arbeitsweise:<br />

– Wenigstens vier ordentliche Sitzungen jährlich<br />

– Außerordentliche Sitzungen, soweit es der Vorstand<br />

(der/die Vorsitzende) für nötig hält bzw. mindestens die<br />

Hälfte der Mitglieder verlangen.<br />

3.1.3. Zusammenarbeit:<br />

– Alle unter Punkt 2 angeführten Mitglieder der DKWE<br />

– Gäste können jeweils durch die Leitung eingeladen<br />

werden.<br />

3.2. Arbeitskreise und Sachbeauftragte:<br />

– Die DKWE kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben Arbeitskreise<br />

oder Sachbeauftragte auf Dauer oder auf Zeit bestellen<br />

– Aufgaben und Kompetenz sind vom Plenum festzulegen bzw.<br />

zu bestätigen<br />

– Unmittelbar zugeordnet sind die Arbeitskreise und Sachbeauftragten<br />

dem DKWE-Vorstand (Kontakt, Koordination,<br />

Tätigkeitsberichte)<br />

– Zur Mitarbeit in Arbeitskreisen können auch Personen eingeladen<br />

werden die nicht der DKWE angehören.<br />

3.3. Der DKWE-Vorstand<br />

3.3.1. Zuständigkeit und Aufgaben<br />

– er sorgt, dass die Belange der DKWE wahrgenommen<br />

werden<br />

– er bereitet die Plenums-Sitzungen vor und sorgt für die<br />

Nacharbeit<br />

– er hält Verbindung mit den Arbeitskreisen und Sachbeauftragten<br />

– die Leitung (Vorsitzender/ Vorsitzende und GeschäftsführerIn)<br />

berichtet ihm regelmäßig über ihre Arbeit<br />

– er bestellt den/die GeschäftsführerIn und den/die SetretärIn

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