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Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna

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Anlage 3/1<br />

SPELO <strong>Stadt</strong>planungs- und Entwicklungsgesellschaft<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> mbH, <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

Anhang für das Geschäftsjahr 2010<br />

___________________________________________________________________________<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264<br />

ff. HBG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgestellt. Es werden gemäß Gesellschaftsvertrag die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften<br />

angewendet.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs-<br />

und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />

Aufgrund der Annahme zur Weiterführung der Gesellschaft für mindestens die nächsten 2<br />

Jahre bilanziert die Gesellschaft weiterhin unter going concern Gesichtspunkten.<br />

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich<br />

Skonti und abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen<br />

Nutzungsdauer angesetzt.<br />

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten angesetzt,<br />

die ausschließlich Einzelkosten enthalten.<br />

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Flüssige Mittel sind zum Nennwert<br />

angesetzt.<br />

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und sind in der Höhe<br />

des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />

ist.<br />

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />

Erläuterungen zur Bilanz<br />

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beiliegenden Anlagenspiegel ersichtlich.<br />

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis<br />

zu einem Jahr.<br />

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