Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna
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Anlage 3/1<br />
SPELO <strong>Stadt</strong>planungs- und Entwicklungsgesellschaft<br />
<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> mbH, <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
Anhang für das Geschäftsjahr 2010<br />
___________________________________________________________________________<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264<br />
ff. HBG sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgestellt. Es werden gemäß Gesellschaftsvertrag die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften<br />
angewendet.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs-<br />
und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />
Aufgrund der Annahme zur Weiterführung der Gesellschaft für mindestens die nächsten 2<br />
Jahre bilanziert die Gesellschaft weiterhin unter going concern Gesichtspunkten.<br />
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich<br />
Skonti und abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen auf Grundlage der betriebsgewöhnlichen<br />
Nutzungsdauer angesetzt.<br />
Die unter den Vorräten ausgewiesenen Unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten angesetzt,<br />
die ausschließlich Einzelkosten enthalten.<br />
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Flüssige Mittel sind zum Nennwert<br />
angesetzt.<br />
Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und sind in der Höhe<br />
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig<br />
ist.<br />
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.<br />
Erläuterungen zur Bilanz<br />
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beiliegenden Anlagenspiegel ersichtlich.<br />
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis<br />
zu einem Jahr.<br />
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