Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna
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FALK SLOMIANY<br />
WIRTSCHAFTSPRÜFER ∙ STEUERBERATER<br />
Anlage 6/1<br />
Feststellungen im Rahmen der PrÅfung der OrdnungsmÇÉigkeit der GeschÇftsfÅhrung<br />
und der wirtschaftlichen VerhÇltnisse nach Ñ 53 HaushaltsgrundsÇtzegesetz (HGrG)<br />
fÅr das Jahr 2010<br />
A. Inhalt und Umfang<br />
Hinweis:<br />
Diese Vorschrift verlangt nicht eine Prüfung der gesamten Geschäftsführungsorganisation.<br />
Vielmehr ergibt sich eine Einschränkung des Prüfungsumfangs daraus, dass als Prüfungsobjekt<br />
nicht die Geschäftsführungsorganisation im Ganzen, sondern die Frage "ihrer Ordnungsmäßigkeit"<br />
angesprochen wird.<br />
Der Prüfer hat festzustellen, ob die Geschäfte der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />
mit der erforderlichen Sorgfalt, d.h. auch mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit, und in Übereinstimmung<br />
mit den Gesetzen, dem Gesellschaftsvertrag, den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung<br />
und des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsordnung geführt worden sind.<br />
Insbesondere soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob ungewöhnliche, risikoreiche<br />
oder nicht ordnungsmäßig abgewickelte Geschäftsvorfälle und erkennbare Fehldispositionen<br />
vorliegen.<br />
Es ist nicht Aufgabe der Prüfung, den Entscheidungsprozess in seinen Einzelheiten zu prüfen.<br />
Es kommen nur wesentliche, grob fehlsame oder missbräuchliche kaufmännische Ermessensentscheidungen<br />
oder vergleichbare Unterlassungen in Betracht.<br />
Im Rahmen des § 53 HGrG ist eine stichprobenweise Prüfung ausreichend.<br />
Die Prüfung der Verwendung der von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Mittel<br />
zum Zwecke der Feststellung, ob die Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam<br />
verwendet worden sind, gehört nicht zum Prüfungsumfang nach § 53 HGrG.<br />
Die Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG folgen dem Fragenkatalog zur<br />
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlich bedeutsamer Sachverhalte<br />
im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben gemäß<br />
dem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 720).<br />
Diesen Hinweis gebe ich im Hinblick auf mögliche Missverständnisse zum Umfang der Prüfung<br />
nach § 53 HGrG.<br />
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