27.04.2014 Aufrufe

Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna

Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna

Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

FALK SLOMIANY<br />

WIRTSCHAFTSPRÜFER ∙ STEUERBERATER<br />

Anlage 6/1<br />

Feststellungen im Rahmen der PrÅfung der OrdnungsmÇÉigkeit der GeschÇftsfÅhrung<br />

und der wirtschaftlichen VerhÇltnisse nach Ñ 53 HaushaltsgrundsÇtzegesetz (HGrG)<br />

fÅr das Jahr 2010<br />

A. Inhalt und Umfang<br />

Hinweis:<br />

Diese Vorschrift verlangt nicht eine Prüfung der gesamten Geschäftsführungsorganisation.<br />

Vielmehr ergibt sich eine Einschränkung des Prüfungsumfangs daraus, dass als Prüfungsobjekt<br />

nicht die Geschäftsführungsorganisation im Ganzen, sondern die Frage "ihrer Ordnungsmäßigkeit"<br />

angesprochen wird.<br />

Der Prüfer hat festzustellen, ob die Geschäfte der Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr<br />

mit der erforderlichen Sorgfalt, d.h. auch mit der gebotenen Wirtschaftlichkeit, und in Übereinstimmung<br />

mit den Gesetzen, dem Gesellschaftsvertrag, den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung<br />

und des Aufsichtsrats sowie der Geschäftsordnung geführt worden sind.<br />

Insbesondere soll in diesem Zusammenhang geprüft werden, ob ungewöhnliche, risikoreiche<br />

oder nicht ordnungsmäßig abgewickelte Geschäftsvorfälle und erkennbare Fehldispositionen<br />

vorliegen.<br />

Es ist nicht Aufgabe der Prüfung, den Entscheidungsprozess in seinen Einzelheiten zu prüfen.<br />

Es kommen nur wesentliche, grob fehlsame oder missbräuchliche kaufmännische Ermessensentscheidungen<br />

oder vergleichbare Unterlassungen in Betracht.<br />

Im Rahmen des § 53 HGrG ist eine stichprobenweise Prüfung ausreichend.<br />

Die Prüfung der Verwendung der von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Mittel<br />

zum Zwecke der Feststellung, ob die Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam<br />

verwendet worden sind, gehört nicht zum Prüfungsumfang nach § 53 HGrG.<br />

Die Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG folgen dem Fragenkatalog zur<br />

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und wirtschaftlich bedeutsamer Sachverhalte<br />

im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bei kommunalen Wirtschaftsbetrieben gemäß<br />

dem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 720).<br />

Diesen Hinweis gebe ich im Hinblick auf mögliche Missverständnisse zum Umfang der Prüfung<br />

nach § 53 HGrG.<br />

538

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!