Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna
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FZLO Freizeitstätten GmbH <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>,<br />
<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
Anhang für 2010<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie<br />
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags<br />
aufgestellt. Es werden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) war im Geschäftsjahr 2010 erstmals<br />
anzuwenden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren insoweit im<br />
Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
maßgebend.<br />
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten<br />
bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer<br />
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.<br />
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,<br />
nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend der<br />
steuerlichen Richtlinien abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben.<br />
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 sind im Jahr<br />
des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger<br />
Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als<br />
EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden<br />
sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus<br />
Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen<br />
Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden<br />
entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a., für<br />
dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren<br />
abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen<br />
grundsätzlich zeitanteilig.<br />
Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.<br />
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