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Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna

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FZLO Freizeitstätten GmbH <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong>,<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

Anhang für 2010<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie<br />

nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags<br />

aufgestellt. Es werden die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewendet.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) war im Geschäftsjahr 2010 erstmals<br />

anzuwenden. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren insoweit im<br />

Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

maßgebend.<br />

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten<br />

bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer<br />

Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar,<br />

nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend der<br />

steuerlichen Richtlinien abgeschrieben. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben.<br />

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 sind im Jahr<br />

des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger<br />

Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als<br />

EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden<br />

sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus<br />

Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen<br />

Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden<br />

entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p. a., für<br />

dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren<br />

abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen<br />

grundsätzlich zeitanteilig.<br />

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.<br />

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