Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna
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Anlage 3/1<br />
Gebäudegesellschaft <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> mbH,<br />
<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />
Anhang für das Geschäftsjahr 2010<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff.<br />
HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, des DMBilG und des Gesellschaftsvertrages<br />
aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale<br />
einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß Gesellschaftsvertrag<br />
i.V.m. SächsGemO gelten für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />
und Lageberichts der Gesellschaft die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.<br />
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Verordnung<br />
über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen<br />
in der Fassung vom 25. Mai 2009.<br />
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
Während im Vorjahr 2009 ein Teil der an die Mieter umzulegenden Betriebskosten des<br />
Jahres 2009 bereits als Umsatzerlös verrechnet wurde, werden im Jahr 2010 wie in den<br />
Jahren bis 2008 die Betriebskosten des Jahres 2010 noch nicht als Umsatz, sondern<br />
vollständig als Unfertige Leistungen und Bestandsänderung ausgewiesen. Insoweit ist<br />
der Vergleich der Posten Unfertige Leistungen, Forderungen aus Vermietung, Erhaltene<br />
Anzahlungen, Umsatzerlöse und Bestandsänderungen mit dem Vorjahr nur eingeschränkt<br />
möglich.<br />
Darüber hinaus waren für die Aufstellung des Jahresabschlusses im Wesentlichen unverändert<br />
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten<br />
vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen<br />
liegt eine Nutzungsdauer von maximal 3 Jahren zugrunde.<br />
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten<br />
abzüglich Anschaffungspreisminderungen bzw. zu Herstellungskosten bewertet<br />
und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände<br />
des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen<br />
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.<br />
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