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Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna

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Anlage 3/1<br />

Gebäudegesellschaft <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> mbH,<br />

<strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong><br />

Anhang für das Geschäftsjahr 2010<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff.<br />

HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG, des DMBilG und des Gesellschaftsvertrages<br />

aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale<br />

einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Gemäß Gesellschaftsvertrag<br />

i.V.m. SächsGemO gelten für die Aufstellung des Jahresabschlusses<br />

und Lageberichts der Gesellschaft die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.<br />

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.<br />

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht der Verordnung<br />

über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen<br />

in der Fassung vom 25. Mai 2009.<br />

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

Während im Vorjahr 2009 ein Teil der an die Mieter umzulegenden Betriebskosten des<br />

Jahres 2009 bereits als Umsatzerlös verrechnet wurde, werden im Jahr 2010 wie in den<br />

Jahren bis 2008 die Betriebskosten des Jahres 2010 noch nicht als Umsatz, sondern<br />

vollständig als Unfertige Leistungen und Bestandsänderung ausgewiesen. Insoweit ist<br />

der Vergleich der Posten Unfertige Leistungen, Forderungen aus Vermietung, Erhaltene<br />

Anzahlungen, Umsatzerlöse und Bestandsänderungen mit dem Vorjahr nur eingeschränkt<br />

möglich.<br />

Darüber hinaus waren für die Aufstellung des Jahresabschlusses im Wesentlichen unverändert<br />

die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.<br />

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten<br />

vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Den planmäßigen Abschreibungen<br />

liegt eine Nutzungsdauer von maximal 3 Jahren zugrunde.<br />

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten<br />

abzüglich Anschaffungspreisminderungen bzw. zu Herstellungskosten bewertet<br />

und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände<br />

des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen<br />

betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.<br />

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