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Städtische Beteiligungen - Stadt Limbach-Oberfrohna

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Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.<br />

Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener<br />

Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.<br />

Liquide Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.<br />

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem<br />

Abschlussstichtag ausgewiesen, die einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach<br />

diesem Tag darstellen.<br />

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält über die <strong>Stadt</strong> <strong>Limbach</strong>-<br />

<strong>Oberfrohna</strong> weitergeleitete Zuschüsse zur Sanierung und Modernisierung der<br />

<strong>Stadt</strong>halle <strong>Limbach</strong>-<strong>Oberfrohna</strong> sowie zur Beschaffung von Einrichtungen. Die<br />

Zuschüsse beinhalten Mittel des <strong>Stadt</strong>erneuerungsprogramms (SEP) sowie<br />

Strukturfördermittel des Landkreises Chemnitzer Land.<br />

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und<br />

ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der<br />

nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.<br />

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.<br />

Erläuterungen zur Bilanz<br />

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der<br />

Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 27 (Vj.<br />

TEUR 77) haben alle eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.<br />

Die im Sonderposten für Investitionszuschüsse passivierten Zuschüsse in Höhe von<br />

TEUR 1.803 (Vj. TEUR 1.940) werden entsprechend dem Abschreibungsverlauf der<br />

geförderten Vermögensgegenstände aufgelöst.<br />

Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für Abschluss-, Prüfungs- und<br />

Beratungskosten (TEUR 10; Vj. TEUR 10), ausstehende Rechnungen (TEUR 4; Vj.<br />

TEUR 14) sowie Personalkosten (TEUR 2; Vj. TEUR 8) gebildet.<br />

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