Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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1.6 Aktuelle Zusammenarbeit<br />
Da auf dem Gebiet der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen die Kantonspolizei für die Kriminalpolizei zuständig ist,<br />
gestaltet sich die Zusammenarbeit von Kantons- und <strong>St</strong>adtpolizei sehr eng. Zudem sind in der<br />
Regel bei Kriminalfällen auch sicherheitspolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen. Bei sicherheitspolizeilichen<br />
Einsätzen wiederum können sich zusätzliche kriminalpolizeiliche Aufgaben ergeben<br />
(z.B. bei Fussballspielen des FC <strong>St</strong>.Gallen oder bei Kundgebungen). Deshalb sind die kriminalpolizeilichen<br />
Kräfte der Kantonspolizei auf dem Gebiet der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen unmittelbar in die Lagebeurteilungen<br />
und Informationsrapporte der <strong>St</strong>adtpolizei einbezogen. Die enge Zusammenarbeit<br />
zwischen Kantons- und <strong>St</strong>adtpolizei zeigt sich auch darin, dass die <strong>St</strong>adtfahndung der Kantonspolizei<br />
in den Büroräumlichkeiten der <strong>St</strong>adtpolizei an der Vadianstrasse 57 eingemietet ist.<br />
Die Kantonspolizei kann gemäss Art. 1 der Vereinbarung die <strong>St</strong>adtpolizei zur Unterstützung bei<br />
schweren Kriminalfällen, für sicherheitspolizeiliche Einsätze oder für interkantonale Einsätze anfordern.<br />
Umgekehrt kann die <strong>St</strong>adtpolizei nach Art. 9 der Vereinbarung bei der Kantonspolizei in<br />
Notfällen Unterstützung bei der Erfüllung von sicherheitspolizeilichen Aufgaben beantragen. Diese<br />
Einsätze sind – mit Ausnahme der interkantonalen Einsätze –, wie in Art. 5 der Vereinbarung<br />
festgehalten, kostenlos.<br />
Aufgrund der zunehmenden Gewalt bei Fussballspielen muss die Kantonspolizei nebst ihrer originären<br />
Zuständigkeit im kriminalpolizeilichen Bereich die <strong>St</strong>adtpolizei immer mehr auch im sicherheitspolizeilichen<br />
Einsatz (Ordnungsdienst) unterstützen. Mit ihrem Mannschaftsbestand<br />
kann die <strong>St</strong>adt die sicherheitspolizeilichen Aufgaben bei Fussballspielen nicht vollumfänglich abdecken.<br />
Bei Unterstützungseinsätzen zu Gunsten der <strong>St</strong>adtpolizei bei Spielen des FC <strong>St</strong>.Gallen<br />
handelte es sich grösstenteils um Konkordatseinsätze. Diese werden der Kantonspolizei – wie<br />
den anderen beigezogenen Kantonspolizeien – vergütet. Da mit der Einführung des städtischen<br />
Reglements über die Bewilligung von Fussballspielen und den Kostenersatz von polizeilichen<br />
Leistungen in der Arena <strong>St</strong>.Gallen (sRS 412.6; abgekürzt Lex Arena) sich der FC <strong>St</strong>.Gallen an<br />
den Kosten der Ordnungsdiensteinsätzen finanziell beteiligt, werden der Kantonspolizei auch<br />
Ordnungsdiensteinsätze, die nicht auf einem Konkordatseinsatz basieren, von der <strong>St</strong>adtpolizei<br />
nach einem Verteilschlüssel finanziell entschädigt. Diese Regelung ist seit der Saison 2011/12 in<br />
Kraft. Im Jahr 2011 vergütete die <strong>St</strong>adtpolizei der Kantonspolizei einen Betrag von rund 62'000<br />
Franken. Die Einsatzstunden der Kantonspolizei im Ordnungsdienst zu Gunsten der <strong>St</strong>adt<br />
<strong>St</strong>.Gallen beliefen sich im Jahr 2009 auf rund 2'600 <strong>St</strong>unden, was gegenüber rund 8'000 Einsatzstunden<br />
der <strong>St</strong>adtpolizei im gleichen Zeitraum einen Anteil von rund 25 Prozent an den insgesamt<br />
rund 11'000 Einsatzstunden für Sportveranstaltungen auf <strong>St</strong>adtgebiet ergibt. Hinzu kommen<br />
noch die zusätzlichen Einsatzstunden im originären Zuständigkeitsbereich der Kantonspolizei,<br />
insbesondere bei der Kriminalpolizei sowie Ordnungsdiensteinheiten auf den Anfahrtsrouten,<br />
insbesondere bei den Bahnhöfen Wil und Gossau. 3 Diese werden nicht entschädigt. Das Korps<br />
der <strong>St</strong>adtpolizei wiederum unterstützt durchschnittlich einmal jährlich die Kantonspolizei in Ordnungsdiensteinsätzen<br />
bei Eishockeyspielen der Rapperswil-Jona Lakers.<br />
Im Rahmen des Ostschweizer Polizeikonkordats findet eine sehr enge Zusammenarbeit beispielsweise<br />
in den Bereichen Ausrüstung, Aus- und Weiterbildung etc. statt. Auch wenn die <strong>St</strong>adt<br />
<strong>St</strong>.Gallen formell nicht Mitglied des Konkordats sein kann, ist die <strong>St</strong>adtpolizei dennoch in die regelmässigen<br />
Lagebeurteilungen, in interkantonale Einsätze usw. eingebunden. Die Zusammenarbeit<br />
zeigt sich exemplarisch bei der gemeinsamen Uniform der Ostschweizer Polizeikorps.<br />
Aktuell haben Kantons- und <strong>St</strong>adtpolizei ein gemeinsames Einsatzleitsystem eingeführt (vgl. Kap.<br />
1.7.4) und arbeiten derzeit am Projekt zur Einführung des Schweizerischen Sicherheitsfunksystems<br />
Polycom wie auch an der Einführung einer dynamischen Lagedarstellung (DLFIS) im Jahr<br />
3 Diese Einsatzstunden betreffen insbesondere die Auswertung von Video-Aufnahmen, den Betrieb von Verhaftstrassen<br />
wie auch Befragungen von Gewalttätern.<br />
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