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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Nr.<br />

S2<br />

Sondereffekte: Finanzdepartement<br />

Verschiebung des Abschreibungsbeginns um ein Jahr bei allen priorisierten Investitionsvorhaben<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Der Abschreibebeginn der gemäss Investitionsprogramm 2013-2022 priorisierten Investitionsvorhaben<br />

wird um ein Jahr nach hinten verschoben.<br />

2013 2014 2015<br />

Veränderung des Aufwandüberschusses (in 1'000 Fr.) -19'800 -12'600 -28'500<br />

Umsetzung:<br />

Keine Gesetzesanpassung notwendig.<br />

Auf weitergehende Lockerungen bzw. auf Anpassungen an der Schuldenbremse soll verzichtet<br />

werden. Damit kann am bewährten System der Schuldenbegrenzung im Kanton <strong>St</strong>.Gallen<br />

grundsätzlich festgehalten werden. Das System bleibt weiterhin einfach, transparent und<br />

nachvollziehbar.<br />

Die Realisierung der Massnahmen S1 und S2 entlastet die laufende Rechnung im Bereich des<br />

Abschreibungsaufwandes folgendermassen:<br />

in Mio. Fr. RE2011 VA2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022<br />

Abschreibungsaufwand<br />

AFP 2013-15 nach<br />

Aktualisierungen<br />

Umsetzung Massnahmen<br />

S1 / S2<br />

Abschreibungsaufwand<br />

neu<br />

70.8 78.4 74.5 82.3 123.7 152.2 184.3 202.0 206.6 205.4 216.0 233.8<br />

-19.8 -12.6 -43.8 -47.0 -57.6 -55.3 -59.2 -62.0 -73.0 -71.9<br />

54.7 69.7 79.9 105.2 126.7 146.7 147.4 143.4 143.0 161.9<br />

Aus obiger Tabelle wird ersichtlich, dass die Umsetzung des Investitionsprogramms 2013-2022<br />

auch nach der Lockerung der Abschreibungsregeln nach wie vor bedeutende Belastungen der<br />

laufenden Rechnung zur Folge haben wird. Ergeben sich in der Projektumsetzung zeitliche wie<br />

auch betragsmässige Veränderungen, hat dies einen entsprechenden Einfluss auf den jährlichen<br />

Abschreibungsaufwand.<br />

6.2 Gebührenüberschuss <strong>St</strong>rassenverkehrsamt<br />

Nr.<br />

S3<br />

Sondereffekte: Sicherheits- und Justizdepartement<br />

Gebührenüberschuss des <strong>St</strong>rassenverkehrs zugunsten des allgemeinen Haushalts<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Der Ertragsüberschuss des <strong>St</strong>rassenverkehrsamtes soll anstatt dem <strong>St</strong>rassenfonds neu dem<br />

allgemeinen Haushalt zugeführt werden.<br />

2013 2014 2015<br />

Veränderung des Aufwandüberschusses (in 1'000 Fr.) -6'000 -6'000 -6'000<br />

Umsetzung:<br />

Das Gesetz über die <strong>St</strong>rassenverkehrsabgaben (Art. 7, sGS 711.70) sowie das <strong>St</strong>rassengesetz<br />

(Art. 70, sGS 732.1) sind anzupassen.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 37/117

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