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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Nr.<br />

EM2<br />

Ersatzmassnahme: Departement des Innern<br />

Ausserordentliche Ergänzungsleistungen<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Abschaffung der kantonalen ausserordentlichen Ergänzungsleistungen (EL).<br />

2013 2014 2015<br />

Veränderung des Aufwandüberschusses (in 1'000 Fr.) -4'900 -4'900 -4'900<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong>:<br />

Die ausserordentlichen Leistungen haben heute die Funktion, gegenüber der Bundesgesetzgebung<br />

höhere Abzüge für Mietzinsen zu ermöglichen. Der EL-beziehenden Person wird zusätzlich<br />

der um einen Drittel erhöhte Betrag für Mietzinsen nach Bundesrecht angerechnet.<br />

Die bundesrechtlichen Mietzinsmaxima (Fr. 13'200 für Alleinstehende und Fr. 15'000 für Ehepaare)<br />

hat der Bundesrat letztmals 2001 erhöht. Seither sind die Mietzinsen in der Schweiz im<br />

Durchschnitt um 18 Prozent angestiegen. Bis 2014 dürfte auf Bundesebene eine neue gesetzliche<br />

Regelung in Kraft treten, welche diese Entwicklung berücksichtigt. Eine allfällige Anpassung<br />

der ausserordentlichen Ergänzungsleistungen sollte nicht vor diesem Zeitpunkt in Betracht<br />

gezogen werden.<br />

Nr.<br />

EM3<br />

Ersatzmassnahme: Departement des Innern<br />

Kürzung Integrationsprogramm<br />

Beschreibung der Massnahme:<br />

Kürzung der Massnahmen gemäss Postulatsbericht 40.04.11 «Weiterentwicklung der kantonalen<br />

Integrationspolitik» insbesondere in den Bereichen Frühförderung und Sprachförderung.<br />

2013 2014 2015<br />

Veränderung des Aufwandüberschusses (in 1'000 Fr.) -840 -840 -840<br />

Begründung für die Nichtaufnahme ins <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong>:<br />

Im Bereich der Integrationsförderung sind Bundesgelder an die finanziell gleich hohe Beteiligung<br />

von Kanton und Gemeinden gekoppelt. Würde die vorliegende Massnahme umgesetzt,<br />

müssten die Gemeinden den Kantonsanteil übernehmen, um die Bundesgelder weiterhin beziehen<br />

zu können.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 45/117

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