Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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Konkret würden weite Teil der Bereiche «Sicherheit» und «Support» sowie die Mitarbeitenden,<br />
welche für die Verkehrsbewilligungen auf den <strong>St</strong>aatsstrassen in der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen zuständig<br />
sind, in die Kantonspolizei integriert. Dabei handelt es sich um die Bereiche:<br />
– Kommando<br />
– Planung und Einsatz<br />
– Quartierpolizei<br />
– Verkehrs- und Sicherheitsinstruktion<br />
– Jugendpolizei<br />
– Sicherheitspolizei<br />
– Verkehrsanordnungen auf <strong>St</strong>aatsstrassen<br />
– Lagezentrum<br />
– Spezialdienste<br />
– Einsatzzentrale<br />
– Personalwesen<br />
– Finanzen<br />
– Logistik<br />
– Polizeiaspiranten<br />
Bei der <strong>St</strong>adt würden wiederum diejenigen Bereiche der <strong>St</strong>adtpolizei bleiben, die keine unmittelbaren<br />
polizeilichen Aufgaben wahrnehmen. Es handelt sich dabei um:<br />
– Info und Fundbüro<br />
– Parkplatzbewirtschaftung<br />
– Verkehrsanordnungen Gemeindestrassen<br />
– Marktplanung<br />
– Gewerbebewilligungen<br />
– Kontrolle des ruhenden Verkehrs<br />
– Betriebsangestellter Wirtschaft<br />
Die Übernahme aller polizeilichen Aufgaben durch die Kantonspolizei würde rund drei Viertel der<br />
<strong>St</strong>adtpolizei betreffen. Wieviele Mitarbeitende der <strong>St</strong>adtpolizei in die Kantonspolizei konkret zu<br />
integrieren wären, müsste aufgrund des Synergiepotenzials geprüft werden (vgl. nachfolgend Ziff.<br />
5). Die Kantonspolizei müsste voraussichtlich für das Gebiet der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen eine neue Polizeiregion<br />
schaffen, in welche die Uniformpolizei der <strong>St</strong>adt zusammengefasst würde. Die Einsatzzentrale<br />
und die Logistik würden in die Kommandodienste der Kantonspolizei integriert. In der<br />
Folge würde die Kantonale Notrufzentrale auch die Notrufe aus der <strong>St</strong>adt entgegennehmen. Die<br />
Bereiche, welche die verkehrstechnischen und verkehrserzieherischen Aufgaben der <strong>St</strong>adt übernommen<br />
haben, könnten in die Verkehrspolizei der Kantonspolizei eingegliedert werden, das<br />
Personalwesen und die Finanzabteilung teilweise in die <strong>St</strong>absdienste.<br />
In Art. 24 PG ist festgehalten, dass in der Gemeinde <strong>St</strong>.Gallen eine <strong>St</strong>adtpolizei die polizeilichen<br />
Aufgaben erfüllen kann. Mit dieser «Kann»-Formulierung wäre bei einer allfälligen Zusammenlegung<br />
gemäss Maximalvariante keine Anpassung des PG notwendig. Vielmehr würden Abs. 1 und<br />
Abs. 2 des Art. 24 PG gegenstandslos und im Zug eines Nachtrages der Vollständigkeit halber<br />
gestrichen werden. Auch würde die Vereinbarung obsolet.<br />
4.3 Leasingmodell<br />
Das Leasingmodell unterscheidet sich von der Maximalvariante nicht in der <strong>St</strong>ruktur, sondern nur<br />
durch die unterschiedliche Finanzierung sowie Entscheidungsmöglichkeit der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen<br />
über einen Teil des polizeilichen Personalbestandes, der über die polizeiliche Grundversorgung<br />
hinausgeht. Gemeinden im Kanton <strong>St</strong>.Gallen haben die Möglichkeit, über die polizeiliche Grundversorgung<br />
hinaus Polizisten zu leasen (vgl. Ziff. 1.5). Die in diesem Abschnitt dargestellten Zahlen<br />
stellen eine erste Schätzung des Bedarfs, ausgehend von der derzeitigen Korpsgrösse, dar.<br />
Bei der vorgeschlagenen Variante würde die Kantonspolizei die Grundversorgung in der <strong>St</strong>adt<br />
<strong>St</strong>.Gallen gemäss Bevölkerungsdichte zur Verfügung stellen. Diese städtische Grundversorgung<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 108/117