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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Konkret würden weite Teil der Bereiche «Sicherheit» und «Support» sowie die Mitarbeitenden,<br />

welche für die Verkehrsbewilligungen auf den <strong>St</strong>aatsstrassen in der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen zuständig<br />

sind, in die Kantonspolizei integriert. Dabei handelt es sich um die Bereiche:<br />

– Kommando<br />

– Planung und Einsatz<br />

– Quartierpolizei<br />

– Verkehrs- und Sicherheitsinstruktion<br />

– Jugendpolizei<br />

– Sicherheitspolizei<br />

– Verkehrsanordnungen auf <strong>St</strong>aatsstrassen<br />

– Lagezentrum<br />

– Spezialdienste<br />

– Einsatzzentrale<br />

– Personalwesen<br />

– Finanzen<br />

– Logistik<br />

– Polizeiaspiranten<br />

Bei der <strong>St</strong>adt würden wiederum diejenigen Bereiche der <strong>St</strong>adtpolizei bleiben, die keine unmittelbaren<br />

polizeilichen Aufgaben wahrnehmen. Es handelt sich dabei um:<br />

– Info und Fundbüro<br />

– Parkplatzbewirtschaftung<br />

– Verkehrsanordnungen Gemeindestrassen<br />

– Marktplanung<br />

– Gewerbebewilligungen<br />

– Kontrolle des ruhenden Verkehrs<br />

– Betriebsangestellter Wirtschaft<br />

Die Übernahme aller polizeilichen Aufgaben durch die Kantonspolizei würde rund drei Viertel der<br />

<strong>St</strong>adtpolizei betreffen. Wieviele Mitarbeitende der <strong>St</strong>adtpolizei in die Kantonspolizei konkret zu<br />

integrieren wären, müsste aufgrund des Synergiepotenzials geprüft werden (vgl. nachfolgend Ziff.<br />

5). Die Kantonspolizei müsste voraussichtlich für das Gebiet der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen eine neue Polizeiregion<br />

schaffen, in welche die Uniformpolizei der <strong>St</strong>adt zusammengefasst würde. Die Einsatzzentrale<br />

und die Logistik würden in die Kommandodienste der Kantonspolizei integriert. In der<br />

Folge würde die Kantonale Notrufzentrale auch die Notrufe aus der <strong>St</strong>adt entgegennehmen. Die<br />

Bereiche, welche die verkehrstechnischen und verkehrserzieherischen Aufgaben der <strong>St</strong>adt übernommen<br />

haben, könnten in die Verkehrspolizei der Kantonspolizei eingegliedert werden, das<br />

Personalwesen und die Finanzabteilung teilweise in die <strong>St</strong>absdienste.<br />

In Art. 24 PG ist festgehalten, dass in der Gemeinde <strong>St</strong>.Gallen eine <strong>St</strong>adtpolizei die polizeilichen<br />

Aufgaben erfüllen kann. Mit dieser «Kann»-Formulierung wäre bei einer allfälligen Zusammenlegung<br />

gemäss Maximalvariante keine Anpassung des PG notwendig. Vielmehr würden Abs. 1 und<br />

Abs. 2 des Art. 24 PG gegenstandslos und im Zug eines Nachtrages der Vollständigkeit halber<br />

gestrichen werden. Auch würde die Vereinbarung obsolet.<br />

4.3 Leasingmodell<br />

Das Leasingmodell unterscheidet sich von der Maximalvariante nicht in der <strong>St</strong>ruktur, sondern nur<br />

durch die unterschiedliche Finanzierung sowie Entscheidungsmöglichkeit der <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen<br />

über einen Teil des polizeilichen Personalbestandes, der über die polizeiliche Grundversorgung<br />

hinausgeht. Gemeinden im Kanton <strong>St</strong>.Gallen haben die Möglichkeit, über die polizeiliche Grundversorgung<br />

hinaus Polizisten zu leasen (vgl. Ziff. 1.5). Die in diesem Abschnitt dargestellten Zahlen<br />

stellen eine erste Schätzung des Bedarfs, ausgehend von der derzeitigen Korpsgrösse, dar.<br />

Bei der vorgeschlagenen Variante würde die Kantonspolizei die Grundversorgung in der <strong>St</strong>adt<br />

<strong>St</strong>.Gallen gemäss Bevölkerungsdichte zur Verfügung stellen. Diese städtische Grundversorgung<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 108/117

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