Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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legt. Zwischen den Kantonen Jura und Neuenburg ist eine interkantonale Polizeifusion geplant.<br />
Die kantonalen Parlamente werden im Jahr 2013 über einen solchen Schritt befinden.<br />
Im Vorfeld der Zusammenlegung wurden im Kanton Bern keine Zusammenlegungsvarianten geprüft,<br />
da der Auftrag, eine Einheitspolizei unter der Wahrung der bestehenden Kompetenzen der<br />
Gemeinden zu bilden, einer Motion des bernischen Kantonsrats entsprang (M 148/2003). Im Kanton<br />
Luzern hingegen wurden drei verschiedene Varianten geprüft. Die Varianten reichten von der<br />
Übergabe einzelner Geschäftsfelder an den Kanton über die Zusammenlegung der polizeilichen<br />
Kernaufgaben bis zur Übernahme sämtlicher Aufgaben der <strong>St</strong>adtpolizei durch den Kanton. Die<br />
Beurteilung dieser Varianten ergab, dass die Variante, die polizeilichen Kernaufgaben zu übernehmen,<br />
die Projektziele (Sicherheitsstandard halten, auf künftige Entwicklungen vorbereitet sein<br />
sowie eine optimale Nutzung der Synergien) am besten erreichte.<br />
Zu den Kernaufgaben in Luzern, die zur Kantonspolizei übergegangen sind, gehören neben der<br />
Sicherheitspolizei auch der Vollzug der Verkehrsvorschriften im ruhenden Fahrzeugverkehr sowie<br />
die Zustellungen und Zuführungen. Hingegen werden die Gewerbe- und Marktpolizei weiterhin<br />
durch die <strong>St</strong>adt ausgeübt. Zudem besitzt die <strong>St</strong>adt weiterhin die Kompetenz, Verkehrsanordnungen<br />
auf Gemeindestrassen zu verfügen. Während in Luzern die polizeilichen Kernaufgaben durch<br />
die Kantonspolizei wahrgenommen werden, existiert in Bern eine Einheitspolizei. Dennoch haben<br />
die Berner Gemeinden die Möglichkeit mit einem Leasingmodell zusätzliche Leistungen der Kantonspolizei<br />
einzukaufen.<br />
3.3 Berücksichtigung von besonderen städtischen Anforderungen<br />
Im Kanton Bern haben die Gemeinden, die Leistungen von mehr als fünf Personaleinheiten bei<br />
der Kantonspolizei einkaufen, im Rahmen ihrer Kompetenzen Einfluss auf die Einsatzmöglichkeiten<br />
der Sicherheits- und Verkehrspolizei. Derzeit machen 17 grössere und mittlere Gemeinden<br />
von dieser Möglichkeit Gebrauch. Zahlreiche kleinere Gemeinden bestellen bei der Kantonspolizei<br />
hingegen keine zusätzlichen Leistungen. Vereinzelt fragen Gemeinden einzelne klar definierte<br />
Leistungen nach, die dann mit einer Leistungsvereinbarung vertraglich fixiert werden.<br />
In Luzern einigten sich Regierungs- und <strong>St</strong>adtrat auf die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitsausschusses.<br />
In diesem Sicherheitsausschuss hat der <strong>St</strong>adtrat ein Mitspracherecht bei strategischen<br />
Fragen, welche die Sicherheit in der <strong>St</strong>adt Luzern betreffen. Ausserdem nehmen Vertreter<br />
der mit der Zusammenlegung neu gebildeten Abteilung «Sicherheitspolizei <strong>St</strong>adt» in den<br />
zentralen Arbeitsgruppen der <strong>St</strong>adt Einsitz und gewährleisten auf diese Weise den Kommunikationsfluss.<br />
3.4 Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden<br />
Wenn Gemeinden im Kanton Bern Leistungen einkaufen, müssen sie einen Personalkostenanteil<br />
von 100'000 Franken pro Personaleinheit für die ersten fünf Einheiten übernehmen. Für weitere<br />
Personaleinheiten beträgt der Kostenanteil 110'000 Franken. Zudem beteiligen sich die Gemeinden<br />
mit 20 Prozent an den entstehenden Sachkosten. Bussenerträge hingegen werden den Gemeinden<br />
gutgeschrieben.<br />
In Luzern hat die Zusammenlegung der <strong>St</strong>adt- mit der Kantonspolizei beim Kanton zu einem zusätzlichen<br />
jährlichen Aufwand von 6.3 Mio. Franken geführt. Die <strong>St</strong>adt wiederum wird mit dem<br />
Verzicht auf eine eigene Gemeindepolizei im gleichen Mass finanziell entlastet. Da der Prozess<br />
der Zusammenlegung mehrere Jahre dauern und die <strong>St</strong>adt dauerhaft finanziell entlasten wird,<br />
haben <strong>St</strong>adt und Kanton Luzern vereinbart, dass die <strong>St</strong>adt eine Abgeltung von insgesamt 18 Mio.<br />
Franken bezahlt. Im Jahr 2010 überwies die <strong>St</strong>adt Luzern dem Kanton 9 Mio. Franken, im Jahr<br />
2011 werden 6 Mio. Franken überwiesen und schliesslich 3 Mio. Franken im Jahr 2012. Ab dem<br />
Jahr 2013 werden keine Finanzströme zwischen <strong>St</strong>adt und Kanton Luzern fliessen, es sei denn,<br />
die <strong>St</strong>adt Luzern würde zusätzliche polizeiliche Leistungen einkaufen.<br />
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