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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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legt. Zwischen den Kantonen Jura und Neuenburg ist eine interkantonale Polizeifusion geplant.<br />

Die kantonalen Parlamente werden im Jahr 2013 über einen solchen Schritt befinden.<br />

Im Vorfeld der Zusammenlegung wurden im Kanton Bern keine Zusammenlegungsvarianten geprüft,<br />

da der Auftrag, eine Einheitspolizei unter der Wahrung der bestehenden Kompetenzen der<br />

Gemeinden zu bilden, einer Motion des bernischen Kantonsrats entsprang (M 148/2003). Im Kanton<br />

Luzern hingegen wurden drei verschiedene Varianten geprüft. Die Varianten reichten von der<br />

Übergabe einzelner Geschäftsfelder an den Kanton über die Zusammenlegung der polizeilichen<br />

Kernaufgaben bis zur Übernahme sämtlicher Aufgaben der <strong>St</strong>adtpolizei durch den Kanton. Die<br />

Beurteilung dieser Varianten ergab, dass die Variante, die polizeilichen Kernaufgaben zu übernehmen,<br />

die Projektziele (Sicherheitsstandard halten, auf künftige Entwicklungen vorbereitet sein<br />

sowie eine optimale Nutzung der Synergien) am besten erreichte.<br />

Zu den Kernaufgaben in Luzern, die zur Kantonspolizei übergegangen sind, gehören neben der<br />

Sicherheitspolizei auch der Vollzug der Verkehrsvorschriften im ruhenden Fahrzeugverkehr sowie<br />

die Zustellungen und Zuführungen. Hingegen werden die Gewerbe- und Marktpolizei weiterhin<br />

durch die <strong>St</strong>adt ausgeübt. Zudem besitzt die <strong>St</strong>adt weiterhin die Kompetenz, Verkehrsanordnungen<br />

auf Gemeindestrassen zu verfügen. Während in Luzern die polizeilichen Kernaufgaben durch<br />

die Kantonspolizei wahrgenommen werden, existiert in Bern eine Einheitspolizei. Dennoch haben<br />

die Berner Gemeinden die Möglichkeit mit einem Leasingmodell zusätzliche Leistungen der Kantonspolizei<br />

einzukaufen.<br />

3.3 Berücksichtigung von besonderen städtischen Anforderungen<br />

Im Kanton Bern haben die Gemeinden, die Leistungen von mehr als fünf Personaleinheiten bei<br />

der Kantonspolizei einkaufen, im Rahmen ihrer Kompetenzen Einfluss auf die Einsatzmöglichkeiten<br />

der Sicherheits- und Verkehrspolizei. Derzeit machen 17 grössere und mittlere Gemeinden<br />

von dieser Möglichkeit Gebrauch. Zahlreiche kleinere Gemeinden bestellen bei der Kantonspolizei<br />

hingegen keine zusätzlichen Leistungen. Vereinzelt fragen Gemeinden einzelne klar definierte<br />

Leistungen nach, die dann mit einer Leistungsvereinbarung vertraglich fixiert werden.<br />

In Luzern einigten sich Regierungs- und <strong>St</strong>adtrat auf die Bildung eines gemeinsamen Sicherheitsausschusses.<br />

In diesem Sicherheitsausschuss hat der <strong>St</strong>adtrat ein Mitspracherecht bei strategischen<br />

Fragen, welche die Sicherheit in der <strong>St</strong>adt Luzern betreffen. Ausserdem nehmen Vertreter<br />

der mit der Zusammenlegung neu gebildeten Abteilung «Sicherheitspolizei <strong>St</strong>adt» in den<br />

zentralen Arbeitsgruppen der <strong>St</strong>adt Einsitz und gewährleisten auf diese Weise den Kommunikationsfluss.<br />

3.4 Finanzströme zwischen Kanton und Gemeinden<br />

Wenn Gemeinden im Kanton Bern Leistungen einkaufen, müssen sie einen Personalkostenanteil<br />

von 100'000 Franken pro Personaleinheit für die ersten fünf Einheiten übernehmen. Für weitere<br />

Personaleinheiten beträgt der Kostenanteil 110'000 Franken. Zudem beteiligen sich die Gemeinden<br />

mit 20 Prozent an den entstehenden Sachkosten. Bussenerträge hingegen werden den Gemeinden<br />

gutgeschrieben.<br />

In Luzern hat die Zusammenlegung der <strong>St</strong>adt- mit der Kantonspolizei beim Kanton zu einem zusätzlichen<br />

jährlichen Aufwand von 6.3 Mio. Franken geführt. Die <strong>St</strong>adt wiederum wird mit dem<br />

Verzicht auf eine eigene Gemeindepolizei im gleichen Mass finanziell entlastet. Da der Prozess<br />

der Zusammenlegung mehrere Jahre dauern und die <strong>St</strong>adt dauerhaft finanziell entlasten wird,<br />

haben <strong>St</strong>adt und Kanton Luzern vereinbart, dass die <strong>St</strong>adt eine Abgeltung von insgesamt 18 Mio.<br />

Franken bezahlt. Im Jahr 2010 überwies die <strong>St</strong>adt Luzern dem Kanton 9 Mio. Franken, im Jahr<br />

2011 werden 6 Mio. Franken überwiesen und schliesslich 3 Mio. Franken im Jahr 2012. Ab dem<br />

Jahr 2013 werden keine Finanzströme zwischen <strong>St</strong>adt und Kanton Luzern fliessen, es sei denn,<br />

die <strong>St</strong>adt Luzern würde zusätzliche polizeiliche Leistungen einkaufen.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 106/117

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