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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Sowohl die Kantons- als auch die <strong>St</strong>adtpolizei verfügen ausserdem über Polizeigrenadiere. Während<br />

die Kantonspolizei über rund 50 ausgebildete Grenadiere verfügt, ist diese Einsatzgruppe<br />

bei der <strong>St</strong>adtpolizei rund 16 Personen gross. Die Grenadiere der Kantonspolizei leisten im Jahr<br />

rund 30 bis 40 Einsätze. Die Grenadiere der <strong>St</strong>adt hingegen zwei bis drei. Aufgrund der sehr unterschiedlichen<br />

Einsatzzahlen wären zwei bis drei zusätzliche Einsätze jährlich durch die Grenadiere<br />

der Kantonspolizei bewältigbar. Die bei den Polizeigrenadieren ausgewiesenen Synergieeffekte<br />

gelten auch bei den Polizeitauchern und den Hundeführern. Bei diesen Spezialeinheiten<br />

sind Polizisten tätig, die im Alltag in den herkömmlichen Bereichen wie der Regional-, Sicherheits-,<br />

Verkehrs- und Kriminalpolizei tätig sind und bei Ereignissen aufgrund ihrer Spezialausbildung<br />

kurzfristig abkommandiert werden. Aufgrund dieser zusätzlichen Tätigkeiten würden<br />

durch die Zusammenlegung der Spezialbereiche keine eigentlichen <strong>St</strong>ellen frei. Vielmehr würde<br />

das Polizeikorps mit einer Zusammenlegung bei der Zahl der Überstunden entlastet wie auch bei<br />

den Materialkosten und Schulungen.<br />

5.2 Wahrnehmung kantonaler Aufgaben (Minimalvariante)<br />

Um die übertragenen kantonalen Aufgaben wahrnehmen zu können, müsste die Regierung die<br />

Vereinbarung kündigen. Eine solche Kündigung ist auf Ende eines Jahres mit einer zweijährigen<br />

Frist und somit erstmals auf Ende 2013 möglich. Die Kündigung kann unilateral von einer Seite<br />

ohne vorgängige Verhandlungen erfolgen.<br />

Durch die Auflösung der Vereinbarung entfällt für den Kanton die Zahlung von 8.4 Mio. Franken<br />

für die übertragenen kantonalen Aufgaben. Dieses Geld würde wieder dem <strong>St</strong>rassenfonds zufallen,<br />

da es sich um eine gebundene Ausgabe handelt. 13 Im Gegenzug würde die Kantonspolizei<br />

die an die <strong>St</strong>adt übertragenen Aufgaben selbst übernehmen. Um diese Aufgaben bewältigen zu<br />

können, benötigt die Kantonspolizei rund 45 <strong>St</strong>ellen. Diese <strong>St</strong>ellen verteilen sich wie folgt:<br />

– 35 <strong>St</strong>ellen 14 Verkehrsüberwachung, Verkehrskontrolle, Unfallaufnahme<br />

– 3 <strong>St</strong>ellen Verkehrsinstruktion<br />

– 7 <strong>St</strong>ellen Technischer Verkehrszug 15 (Geschwindigkeitskontrollen, Rotlichtüberwachungen,<br />

Schwerverkehrskontrollen)<br />

Geht man davon aus, dass eine <strong>St</strong>elle mit einer Vollkostenrechnung von 130'000 Franken veranschlagt<br />

wird, benötigt die Kantonspolizei 5.85 Mio. Franken. Mit den übertragenen Aufgaben würde<br />

die Kantonspolizei nach eigenen Schätzungen aber Bussenerträge in der Höhe von 1.7 Mio.<br />

Franken erwirtschaften. 16 Werden diese Bussenerträge mit dem Aufwand verrechnet, ergibt sich<br />

für die Kantonspolizei ein Netto-Aufwand von rund 4.1 Mio. Franken. Da diese Aufgaben dazu<br />

dienen, die Sicherheit im <strong>St</strong>rassenverkehr zu verbessern, werden diese Mittel aus dem <strong>St</strong>rassenfonds<br />

zweckgebunden zur Verfügung gestellt.<br />

13 In wieweit eine Neuverhandlung der Vereinbarung im Rahmen der Massnahme 43 zur Beseitigung des strukturellen<br />

Defizits auch wirklich zu einer Entlastung des allgemeinen <strong>St</strong>aatshaushalts führen wird, ist Bestandteil eines Zusatzauftrags<br />

zu dieser Massnahme.<br />

14 Um einen 24/7-Betrieb zu gewährleisten, braucht es 4x8 Polizisten. Zusätzlich zu den Polizisten an der Front werden<br />

1 Chef, 1 <strong>St</strong>v. und 1 MA Sekretariat ausgewiesen.<br />

15 Der Technische Verkehrszug für die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen gewährleistet mit sechs Personen Geschwindigkeits- und Betriebskontrollen.<br />

Für die Verkehrsanordnungen muss nicht mit zusätzlichen Personen gerechnet werden, da diese<br />

nach Art. 19 EVzSVG keine Polizeiaufgabe darstellen und somit bei der <strong>St</strong>adt bleiben können.<br />

16 Bussenerträge sind relativ grossen Schwankungen ausgesetzt. Mittelfristig ging die <strong>St</strong>adt gemäss Vereinbarung<br />

davon aus, dass sie Bussen in der Höhe von 1.43 Mio. Franken aussprechen wird. Im Rechnungsjahr 2010 wies sie<br />

aber einen Mehrertrag von 1.3 Mio. Franken alleine bei den stationären Geschwindigkeitskontrollen (vgl. Rechnung<br />

2010, Bericht des <strong>St</strong>adtrats) aus. Insofern ist die Schätzung der Kantonspolizei der Bussenerträge in der Höhe von<br />

1.7 Mio. Franken verhältnismässig.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 110/117

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