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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Tabelle 7: Veränderung der jährlichen finanziellen Auswirkungen<br />

Kanton<br />

Personalkosten Uniformpolizei<br />

+ 10.5 Mio. Franken<br />

Personalkosten rückwärtige Dienste 25<br />

+ 2.1 Mio. Franken<br />

Geleaste Polizisten<br />

+ 1.8 Mio. Franken<br />

Bussenerträge 26<br />

- 2 Mio. Franken<br />

Raummieten 27<br />

+ 0.6 Mio. Franken<br />

Entschädigungen zu Gunsten <strong>St</strong>rassenfonds - 8.4 Mio. Franken<br />

Total<br />

+ 4.6 Mio. Franken<br />

Verglichen mit der Maxmialvariante fällt bei der Leasingvariante für den Kanton der zusätzliche<br />

Gesamtaufwand mit 4.6 Mio. Franken geringer aus. Grund dafür liegt in der Refinanzierung der<br />

geleasten Polizisten durch die <strong>St</strong>adt <strong>St</strong>.Gallen.<br />

Gleich wie bei der Maximalvariante würde der <strong>St</strong>adt bei den Personalkosten für die nichtpolizeilichen<br />

Aufgaben ein Aufwand von rund 5.5 Mio. Franken verbleiben. Hinzu kommen die Leasing-<br />

Kosten für 71 Polizisten, die einen Personalaufwand von insgesamt rund 8 Mio. Franken ergeben.<br />

Verzichten müsste die <strong>St</strong>adtpolizei bei der Leasing-Variante ebenfalls auf die Entschädigung<br />

aus der Übernahme der kantonalen Aufgaben in der Höhe von rund 8.4 Mio. Franken. Diese Entschädigung<br />

würde dem kantonalen <strong>St</strong>rassenfonds gutgeschrieben werden. Die Bussenerträge<br />

der <strong>St</strong>adtpolizei würden sich auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs beschränken und rund<br />

2 Mio. Franken betragen.<br />

Die personellen Synergiegewinne entsprechen den gleichen wie bei der Maximalvariante, da sich<br />

bei der Leasing-Variante lediglich der Finanzierungsmodus ändert. 28<br />

Auch bei der Leasing-Variante würde die Vereinbarung zwischen Kanton und <strong>St</strong>adt ihre Gültigkeit<br />

verlieren. Dadurch würde der Aufwand für den Kanton um 8.4 Mio. Franken zu Gunsten des<br />

<strong>St</strong>rassenfonds reduziert werden. Demgegenüber müsste die Kantonspolizei aber wieder die in<br />

der Vereinbarung übertragenen Aufgaben übernehmen. Der Aufwand für die Übernahme dieser<br />

übertragenen Aufgaben würde rund 4.4 Mio. Franken betragen (vgl. Tabelle 4) und stellen eine<br />

gebundene Ausgabe zu Lasten des <strong>St</strong>rassenfonds dar. Der übrige Aufwand ginge zu Lasten des<br />

allgemeinen <strong>St</strong>aatshaushalts.<br />

6 Finanzielle Übergangsfragestellungen<br />

6.1 Anschaffung Infrastruktur<br />

Unabhängig von den Zusammenlegungsvarianten entstehen Kosten für die Beschaffung von<br />

Material und die Bereitstellung von Räumlichkeiten für das zusammengelegte Polizeikorps. Wie<br />

unter Kapitel 1.7 dargestellt, haben die Infrastrukturen der <strong>St</strong>adt einen hohen Neuwert. Bereits<br />

abgeschlossene Fusionen von Polizeikorps zeigen, dass in keinem Kanton eine vollumfängliche<br />

Vergütung für die Übernahme der Infrastrukturen geleistet wurde. So übernahm der Kanton Bern<br />

die Infrastrukturen der <strong>St</strong>adtpolizei Bern zu einem pauschalen Zeitwert von 5 Mio. Franken. Die<br />

<strong>St</strong>adt Luzern wiederum übergab das Inventar mit einem Zeitwert von rund 5 Mio. Franken dem<br />

Kanton unentgeltlich. Die Räumlichkeiten der «kantonalen» <strong>St</strong>adtpolizeien bleiben hingegen im<br />

Besitz der <strong>St</strong>ädte, werden aber dem Kanton vermietet. Im Kanton Luzern fallen so beispielsweise<br />

Mietkosten von jährlich rund 1.1 Mio. Franken zu Lasten des Kantons an. Inwieweit die Infrastrukturen<br />

abgegolten werden, ist Verhandlungssache zwischen <strong>St</strong>adt und Kanton.<br />

25 Anzahl der <strong>St</strong>ellen im rückwärtigen Bereich ist in Tabelle 5 «Synergiegewinne» aufgeführt.<br />

26 Die Bussenerträge setzen sich zusammen aus der Überwachung des rollenden Verkehrs sowie der Bussenerhebung<br />

auf der <strong>St</strong>elle gemäss Art. 13 PG.<br />

27 Für die Schätzung der Mietkosten wird ein Quadratmeter-Büroflächenpreis von 320Fr./m2 p.a. angenommen und pro<br />

Mitarbeitenden eine Fläche von Brutto 14m2.<br />

28 Vgl. Tabelle 4: Geschätzte Synergiegewinne.<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_Anhang_3_ka_5899.docx 114/117

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