Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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– Abschreibungsregelungen: Investitionsausgaben sind über die laufende Rechnung abzuschreiben.<br />
Der Kanton <strong>St</strong>.Gallen kennt im interkantonalen Vergleich kurze Abschreibungsfristen<br />
von fünf bzw. zehn Jahren. Die Kosten von Investitionsprojekten sind demzufolge in relativ<br />
kurzen Fristen zu Lasten der laufenden Rechnung abzuschreiben bzw. zu tilgen. Daneben<br />
werden Investitionsprojekte erst ab einer Höhe von 3 Mio. Franken aktiviert und bilanziert. Dies<br />
hat zur Folge, dass viele kleinere Investitionsprojekte direkt über die laufende Rechnung abgewickelt<br />
werden und somit faktisch innerhalb eines Jahres abgeschrieben werden.<br />
– Investitionssteuerung: Das Finanzleitbild sieht eine Verstetigung des Investitionsvolumens<br />
vor und definiert so faktisch eine Investitionsobergrenze für den Kanton. In diesem Zusammenhang<br />
hat sich der Kantonsrat im Februar 2011 für eine Zielgrösse von 180 Mio. Franken<br />
im Fünfjahresdurchschnitt ausgesprochen.<br />
Das Gutachten des BAK Basel zur Finanzplanung des Kantons <strong>St</strong>.Gallen hält fest, dass «der<br />
Kanton <strong>St</strong>.Gallen (noch) kein Schuldenproblem hat». Indessen sei es erforderlich, das Ungleichgewicht<br />
der laufenden Rechnung zu beseitigen. Der Kanton <strong>St</strong>.Gallen verfügt derzeit noch über<br />
ein Nettovermögen. In den letzten beiden Rechnungsjahren 2010 und 2011 ging das Nettovermögen<br />
indessen wesentlich zurück, da grosse Defizite zu tragen waren (Aufwandüberschuss<br />
bzw. Eigenkapitalbezüge). Mit Blick auf die kommenden Jahre ist von einer grossen Investitionsspitze<br />
auszugehen, dies insbesondere aufgrund des bedeutenden Nachholbedarfs bei den Spitälern.<br />
Beim Festhalten am heutigen Regelwerk (Defizitbremse, Abschreibungsregeln) führen hohe Abschreibungsquoten<br />
zu einer erheblichen Belastung der laufenden Rechnung und damit zu einer<br />
starken Verdrängung der anderen Aufwände oder zu <strong>St</strong>euerfussanpassungen. Bei einer Lockerung<br />
des Regelwerks wäre mit einer Erhöhung der Ausgaben und mit einer Zunahme der (nominalen)<br />
Verschuldung und Zinslast zu Lasten des künftigen finanzpolitischen Handlungsspielraums<br />
zu rechnen.<br />
Mit Blick auf die Finanzierung des anstehenden Investitionsbedarfs hat die Regierung verschiedene<br />
Massnahmen wie die Einführung einer expliziten Investitionsregel, einer Konjunkturregel,<br />
einer Ausnahmeregel sowie Anpassungen bei den Abschreibungen zur Lockerung der Verschuldungsgrenzen<br />
geprüft. Dabei hat sich die Regierung im Grundsatz für eine Lockerung der Abschreibungsregeln<br />
ausgesprochen. Klar war dabei, dass an einem System mit linearen und<br />
planmässigen Abschreibungen auf jeden Fall festzuhalten ist. In diesem Zusammenhang standen<br />
folgende Möglichkeiten zur Diskussion:<br />
– Generelle Verlängerung aller Abschreibungsfristen;<br />
– Befristete Verlängerung aller Abschreibungsfristen;<br />
– Verlängerung der Abschreibungsfristen für bestimmte Objekte;<br />
– Verschiebung des Abschreibungsbeginns.<br />
Die Lockerung von Abschreibungsregelungen hat grundsätzlich folgende Auswirkungen:<br />
– Längere Abschreibungsfristen führen zu einer Erhöhung der Verschuldung.<br />
– Eine höhere Verschuldung führt langfristig dazu, dass die Zinslasten steigen und damit weniger<br />
Mittel für anderweitige Aufgabenerfüllungen zur Verfügung stehen.<br />
– Eine Anpassung der Abschreibungsregelung führt kurzfristig zu einer Entlastung der laufenden<br />
Rechnung und langfristig zu einer Mehrbelastung.<br />
– Bei gleichbleibendem Investitionsniveau ist die Abschreibungsbelastung langfristig gleich, und<br />
zwar unabhängig von der Abschreibungsfrist.<br />
Im Hinblick auf die Erarbeitung eines konkreten Lösungsvorschlags waren für die Regierung die<br />
nachfolgenden Grundüberlegungen zentral:<br />
– Eine Anpassung der Abschreibungsregelung kann die strukturellen Probleme (strukturelles<br />
Defizit) nicht dauerhaft beseitigen.<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 35/117