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Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt

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Gegenmassnahmen würden die absehbaren Aufwandüberschüsse dazu führen, dass das freie<br />

Eigenkapital, das Ende 2011 einen Bestand von 528 Mio. Franken aufweist, im Jahr 2013 vollständig<br />

aufgebraucht wäre. Allein im Voranschlag 2012 ist ein Bezug aus dem freien Eigenkapitals<br />

von insgesamt 200 Mio. Franken vorgesehen.<br />

Der finanzpolitische Spielraum muss mittlerweile als sehr eng bezeichnet werden. Der negative<br />

Rechnungsabschluss 2011 zeigt vor diesem Hintergrund umso deutlicher die Notwendigkeit der<br />

Bereinigung des strukturellen Defizits, der Umsetzung der beschlossenen Sparmassnahmen und<br />

der Zustimmung zu weiteren dauerhaften Haushaltsentlastungen im Rahmen des <strong>Sparpaket</strong>s <strong>II</strong>.<br />

Ohne grundlegende Korrekturen besteht die Gefahr, dass sich der finanzielle Handlungsspielraum<br />

des Kantons weiter verringert und die gute Ausgangslage mit einer schweizweit niedrigen<br />

Verschuldung verspielt wird. Mit dem <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> soll der <strong>St</strong>aatshaushalt so stabilisiert werden,<br />

dass sich der erwartete Aufwand und Ertrag dauerhaft die Waage halten.<br />

1.2 Vorgaben des Kantonsrates<br />

Mit Beschluss vom 21. Februar 2012 hat der Kantonsrat im Zusammenhang mit der Verabschiedung<br />

des AFP 2013-2015 die Regierung eingeladen, ein <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> vorzulegen, das bis im Jahr<br />

2015 eine Sparwirkung im Vergleich zum AFP 2013-2015 von mindestens 200 Mio. Franken vorsieht.<br />

Nicht als Massnahmen mit Sparwirkung gelten demnach <strong>St</strong>euermehrerträge als Folge einer<br />

<strong>St</strong>euerfusserhöhung sowie weitere ertragsseitige Massnahmen. Dagegen liess der Kantonsrat<br />

seine frühere Forderung, das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> dürfe keine Kostenüberwälzungen bzw. Kostenverschiebungen<br />

auf Dritte und insbesondere auf Gemeinden enthalten, fallen. Mehrbelastungen der<br />

Gemeinden sind demzufolge bis zu einem gewissen Mass möglich.<br />

In Bezug auf die Höhe des Investitionsvolumens ist für die Regierung nach wie vor die kantonsrätliche<br />

Vorgabe vom Februar 2011 mit einer Zielgrösse von 180 Mio. Franken im Fünfjahresdurchschnitt<br />

bis und mit dem Jahr 2015 massgebend. Das Investitionsprogramm 2013-2022,<br />

welches von der Regierung am 17. April 2012 verabschiedet wurde, liegt mit Fünfjahresdurchschnitten<br />

von 106 Mio. Franken (2013), 98 Mio. Franken (2014) und 160 Mio. Franken (2015) im<br />

Rahmen der erwähnten Zielvorgabe (vgl. weiter unten Abschnitt 1.6).<br />

1.3 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> war im Kontext von schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten.<br />

Das im Februar 2011 ermittelte strukturelle Defizit, welches die Basis für die Forderung<br />

des Kantonsrates nach einem weiteren <strong>Sparpaket</strong> bildete, hat sich im Lauf der nachfolgenden<br />

Monate noch massgeblich erhöht. Verschiedene als exogen einzustufende Faktoren haben dazu<br />

geführt, dass der Kantonsrat seine Sparvorgabe für das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> substantiell nach oben angepasst<br />

hat.<br />

Im Vordergrund stehen die <strong>St</strong>euererträge, die, insbesondere bei den juristischen Personen, für<br />

den Voranschlag 2012 und nochmals für den AFP 2013-2015 im Vergleich zu früheren Annahmen<br />

deutlich nach unten korrigiert werden mussten. So lagen die <strong>St</strong>euererträge des AFP 2013-<br />

2015 gesamthaft um 33 bis 41 Mio. Franken tiefer als jene des AFP 2012-2014 (die mit dem Voranschlag<br />

2012 beschlossene <strong>St</strong>euerfusserhöhung auf 105 Prozent mit eingerechnet).<br />

Daneben muss im Zuge der Finanzkrise mit einer verhaltenen und unsicheren Entwicklung der<br />

Erträge aus dem Bundesfinanzausgleich gerechnet werden, da die ressourcenstarken Kantone<br />

an Finanzkraft eingebüsst haben. Schliesslich hat sich bis Ende 2011 die Erwartung bestätigt,<br />

dass die Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank mit maximal 40 Mio. Franken<br />

pro Jahr in Zukunft deutlich tiefer ausfallen werden als in den vergangenen Jahren, in denen jährlich<br />

über 100 Mio. Franken ausbezahlt wurden.<br />

Auch auf der Aufwandseite haben sich im Verlauf des Jahres 2011 weitere vom Kanton kaum<br />

beeinflussbare Mehrbelastungen angekündigt. Dazu gehören Aufwandsteigerungen im Zusammenhang<br />

mit der neuen Spitalfinanzierung (Anstieg zwischen Voranschlag 2012 und Planjahr<br />

KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 6/117

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