Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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Gegenmassnahmen würden die absehbaren Aufwandüberschüsse dazu führen, dass das freie<br />
Eigenkapital, das Ende 2011 einen Bestand von 528 Mio. Franken aufweist, im Jahr 2013 vollständig<br />
aufgebraucht wäre. Allein im Voranschlag 2012 ist ein Bezug aus dem freien Eigenkapitals<br />
von insgesamt 200 Mio. Franken vorgesehen.<br />
Der finanzpolitische Spielraum muss mittlerweile als sehr eng bezeichnet werden. Der negative<br />
Rechnungsabschluss 2011 zeigt vor diesem Hintergrund umso deutlicher die Notwendigkeit der<br />
Bereinigung des strukturellen Defizits, der Umsetzung der beschlossenen Sparmassnahmen und<br />
der Zustimmung zu weiteren dauerhaften Haushaltsentlastungen im Rahmen des <strong>Sparpaket</strong>s <strong>II</strong>.<br />
Ohne grundlegende Korrekturen besteht die Gefahr, dass sich der finanzielle Handlungsspielraum<br />
des Kantons weiter verringert und die gute Ausgangslage mit einer schweizweit niedrigen<br />
Verschuldung verspielt wird. Mit dem <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> soll der <strong>St</strong>aatshaushalt so stabilisiert werden,<br />
dass sich der erwartete Aufwand und Ertrag dauerhaft die Waage halten.<br />
1.2 Vorgaben des Kantonsrates<br />
Mit Beschluss vom 21. Februar 2012 hat der Kantonsrat im Zusammenhang mit der Verabschiedung<br />
des AFP 2013-2015 die Regierung eingeladen, ein <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> vorzulegen, das bis im Jahr<br />
2015 eine Sparwirkung im Vergleich zum AFP 2013-2015 von mindestens 200 Mio. Franken vorsieht.<br />
Nicht als Massnahmen mit Sparwirkung gelten demnach <strong>St</strong>euermehrerträge als Folge einer<br />
<strong>St</strong>euerfusserhöhung sowie weitere ertragsseitige Massnahmen. Dagegen liess der Kantonsrat<br />
seine frühere Forderung, das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> dürfe keine Kostenüberwälzungen bzw. Kostenverschiebungen<br />
auf Dritte und insbesondere auf Gemeinden enthalten, fallen. Mehrbelastungen der<br />
Gemeinden sind demzufolge bis zu einem gewissen Mass möglich.<br />
In Bezug auf die Höhe des Investitionsvolumens ist für die Regierung nach wie vor die kantonsrätliche<br />
Vorgabe vom Februar 2011 mit einer Zielgrösse von 180 Mio. Franken im Fünfjahresdurchschnitt<br />
bis und mit dem Jahr 2015 massgebend. Das Investitionsprogramm 2013-2022,<br />
welches von der Regierung am 17. April 2012 verabschiedet wurde, liegt mit Fünfjahresdurchschnitten<br />
von 106 Mio. Franken (2013), 98 Mio. Franken (2014) und 160 Mio. Franken (2015) im<br />
Rahmen der erwähnten Zielvorgabe (vgl. weiter unten Abschnitt 1.6).<br />
1.3 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> war im Kontext von schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auszuarbeiten.<br />
Das im Februar 2011 ermittelte strukturelle Defizit, welches die Basis für die Forderung<br />
des Kantonsrates nach einem weiteren <strong>Sparpaket</strong> bildete, hat sich im Lauf der nachfolgenden<br />
Monate noch massgeblich erhöht. Verschiedene als exogen einzustufende Faktoren haben dazu<br />
geführt, dass der Kantonsrat seine Sparvorgabe für das <strong>Sparpaket</strong> <strong>II</strong> substantiell nach oben angepasst<br />
hat.<br />
Im Vordergrund stehen die <strong>St</strong>euererträge, die, insbesondere bei den juristischen Personen, für<br />
den Voranschlag 2012 und nochmals für den AFP 2013-2015 im Vergleich zu früheren Annahmen<br />
deutlich nach unten korrigiert werden mussten. So lagen die <strong>St</strong>euererträge des AFP 2013-<br />
2015 gesamthaft um 33 bis 41 Mio. Franken tiefer als jene des AFP 2012-2014 (die mit dem Voranschlag<br />
2012 beschlossene <strong>St</strong>euerfusserhöhung auf 105 Prozent mit eingerechnet).<br />
Daneben muss im Zuge der Finanzkrise mit einer verhaltenen und unsicheren Entwicklung der<br />
Erträge aus dem Bundesfinanzausgleich gerechnet werden, da die ressourcenstarken Kantone<br />
an Finanzkraft eingebüsst haben. Schliesslich hat sich bis Ende 2011 die Erwartung bestätigt,<br />
dass die Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank mit maximal 40 Mio. Franken<br />
pro Jahr in Zukunft deutlich tiefer ausfallen werden als in den vergangenen Jahren, in denen jährlich<br />
über 100 Mio. Franken ausbezahlt wurden.<br />
Auch auf der Aufwandseite haben sich im Verlauf des Jahres 2011 weitere vom Kanton kaum<br />
beeinflussbare Mehrbelastungen angekündigt. Dazu gehören Aufwandsteigerungen im Zusammenhang<br />
mit der neuen Spitalfinanzierung (Anstieg zwischen Voranschlag 2012 und Planjahr<br />
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