Botschaft Sparpaket II - St. Galler Tagblatt
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Nr.<br />
K47<br />
Gesundheitsdepartement<br />
Kürzung der <strong>St</strong>aatsbeiträge und der Dienstleistungen und Honorare<br />
Beschreibung der Massnahme / Auswirkungen<br />
Die Aufwandpositionen <strong>St</strong>aatsbeiträge und Dienstleistungen und Honorare werden in verschiedenen Bereichen<br />
des Gesundheitsdepartementes gekürzt:<br />
Generalsekretariat:<br />
Im Bereich des Generalsekretariats sind in der Kontengruppe Dienstleistungen und Honorare verschiedene Projekt-<br />
und Aktionskosten sowie Aufträge an Dritte budgetiert. Werden diese Beiträge auf ein Minimum reduziert,<br />
welches durch bundesgesetzliche Regelungen, hoheitliche oder gesundheitspolizeiliche Aufgaben, ein interkantonales<br />
Konkordat oder versorgungspolitische Gründe vorgegeben ist, sind Kürzungen der Beiträge an folgende<br />
Projekte/Aktionen/Dritte möglich:<br />
– Projekte zur Verbesserung der Pflegequalität: einmalige Kürzung des Beitrags im Jahr 2013 auf 30'000 Franken<br />
(Voranschlag 2012: 130'000 Franken);<br />
– Mitarbeiterbefragung in den Spitälern und Kliniken: Verschiebung auf das Jahr 2014 (Entlastung von 90'000<br />
Franken im Jahr 2013);<br />
– Verbesserung der Rekrutierungssituation im psychiatrieärztlichen Bereich: Nivellierung des gestaffelten Ausbaus<br />
auf den Beitrag im Jahr 2013 (Entlastung von 100'000 Franken ab dem Jahr 2014).<br />
Mit der einmaligen <strong>St</strong>reichung des Beitrags an die Projekte im Bereich Pflegequalität und der Verschiebung der<br />
Durchführung der Mitarbeiterbefragung können verschiedene Massnahmen, welche im Pflege- und Personalbereich<br />
der Spitäler und Kliniken zu Verbesserungen führen könnten, nicht oder erst verspätet realisiert werden.<br />
Durch die Begrenzung des gestaffelten Ausbaus können nicht alle Massnahmen umgesetzt werden, welche für<br />
die Nachwuchssicherung im psychiatrieärztlichen Bereich erforderlich wären. Der Nachwuchsmangel wird zu<br />
vermehrt offen bleibenden <strong>St</strong>ellen führen, was zu einem Versorgungsengpass in der Psychiatrie führen kann.<br />
In der Kontengruppe <strong>St</strong>aatsbeiträge sind Beiträge an unterschiedliche Institutionen im Gesamtumfang von rund<br />
1.6 Mio. Franken budgetiert, welche im Gesundheits- und Sozialbereich wichtige Aufgaben übernehmen. Werden<br />
diese Beiträge auf ein Niveau reduziert, welches durch bundesgesetzliche Regelungen, ein interkantonales Konkordat<br />
oder versorgungspolitische Gründe vorgegeben ist, resultieren daraus Einsparungen von insgesamt 0.5<br />
Mio. Franken. Die Aufteilung der Gesamtkürzung auf die einzelnen Beitragsempfänger muss im Detail noch ausgearbeitet<br />
werden und ist in Rücksprache mit den betroffenen Institutionen vorzunehmen.<br />
Bei den vorgenannten Institutionen werden rund 80 Prozent der Beiträge für die Finanzierung von Personalkosten<br />
verwendet. Von den Einsparungen im Umfang von 0.5 Mio. Franken entfallen somit rund 0.4 Mio. Franken<br />
auf Besoldungsaufwand, dies hat – grob geschätzt – einen Abbau von gegen fünf Vollzeitstellen in den betroffenen<br />
Institutionen zur Folge.<br />
Amt für Gesundheitsvorsorge:<br />
Im Amt für Gesundheitsvorsorge sind in den Konten <strong>St</strong>aatsbeiträge sowie Dienstleistungen und Honorare Beiträge<br />
an unterschiedliche Institutionen und Projekte budgetiert. Die Kürzung der Beiträge um 200'000 Franken kann<br />
nur mittelfristig umgesetzt werden. Die Gesundheitsvorsorge im Kanton <strong>St</strong>.Gallen bewegt sich damit auf dem<br />
Minimum. Ebenfalls verzichtet der Kanton z.B. auf Drittmittel, wie sie für Projekte der Gesundheitsförderung Schweiz<br />
gesprochen werden. Die Aufteilung der Gesamtkürzung auf die einzelnen Beitragsempfänger muss im Detail noch<br />
ausgearbeitet werden und ist in Rücksprache mit betroffenen Institutionen bzw. Projekte vorzunehmen.<br />
Bei den vorgenannten Institutionen und Projekten werden rund 50 Prozent der Beiträge für die Finanzierung von<br />
Personalkosten verwendet. Von den Einsparungen im Umfang von 0.2 Mio. Franken entfallen somit rund 100'000<br />
Franken auf Besoldungsaufwand, dies hat – grob geschätzt – einen Abbau von etwa einer Vollzeitstelle zur Folge.<br />
Andere Aus- und Weiterbildung:<br />
Im Bereich andere Aus- und Weiterbildung in Gesundheits- und Sozialberufen sind verschiedene <strong>St</strong>aatsbeiträge<br />
im Gesamtumfang von rund 180'000 Franken an unterschiedliche Institutionen budgetiert, welche im Gesundheits-<br />
und Sozialbereich tätig sind. Werden diese Beiträge halbiert, wird nur noch ein Mindestniveau zur Sicherung<br />
des zunehmenden Personalbedarfs in den nichtmedizinischen Gesundheitsberufen gewährleistet werden<br />
können. Die Aufteilung der Gesamtkürzung von 90'000 Franken auf die einzelnen Beitragsempfänger muss im<br />
Detail noch ausgearbeitet werden. Gestrichen werden soll der Beitrag an die Weiterbildungen in der Mütter- und<br />
Väterberatung (da es sich um eine Gemeindeaufgabe handelt). Halbiert werden bei dieser Massnahme die Beiträge<br />
an verschiedene Fort- und Weiterbildungskurse in den Bereichen Geriatrie, Akut, Langzeit und Hebammen<br />
mit dem Ziel des Wiedereinstiegs von Berufspersonen.<br />
Insbesondere mit der <strong>St</strong>reichung der Beiträge an verschiedene Fort- und Weiterbildungskurse mit dem Ziel des<br />
Wiedereinstiegs von Berufspersonen wird ein drohender Personalmangel in den nichtmedizinischen Gesundheitsberufen<br />
noch verschärft. Zu wenig qualifiziertes Personal geht mit Qualitätseinbussen einher. Bewiesenermassen<br />
steigt die Infektionsrate, jede vermeidbare Infektion kostet Geld.<br />
KR-223_33_12_09_<strong>Botschaft</strong>_<strong>Sparpaket</strong>_<strong>II</strong>_ka_5898.docx 79/117